Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Burg 2030 / Gemeindeentwicklungskonzept, Fortschreibungsbeschluss
Vorlage
088/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat fasste am 5.12.2018 den Beschluss zur Einleitung der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Burg mit Beschluss Nr. 134/2018. In einem gut 1,5 jährigen Verfahren mit mehreren Beteiligungsstufen der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Bürgerinnen und Bürger sowie der Stadträte über Lenkungsrunden, Bürgerwerkstätten, Ortschaftswerkstatt und Onlinebefragungen wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Die Ortschaften wurden hinsichtlich der Standards einer integrierten Gemeindeentwicklungsplanung in das Konzept einbezogen. Insofern liegt ein Integriertes Entwicklungskonzept vor, welches sowohl die Stadtlage als auch die Besonderheiten der einzelnen Ortschaften aufgreift.

Die Vorstellung des Entwurfes im Stadtrat erfolgte am 27.01.2021. Dem schloss sich ein Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf mit Schreiben vom 2. Februar 2021 an. Das Konzept wurde parallel bis 10. März 2021 sowohl in der Stadtverwaltung als auch online auf der Seite der Stadt Burg der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit Beschluss Nr. 087/2021 gewertet und ggf. eingearbeitet. Anlage 1 stellt den abschließenden Stand dar.

 

Zu beachten ist, dass innerhalb des Dokuments der Redaktionsschluss der Bestandsaufnahme Ende 2019 endete. Maßgebliche Verzögerungen in der Abarbeitung der unterschiedlichen Beteiligungsformate ergaben sich aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemiesituation. Auf neuere Entwicklungen, die nach Redaktionsschluss veröffentlicht wurden und die hohe Relevanz für die Stadtentwicklung aufweisen, wurde in der Bestandsaufnahme mit entsprechenden Kommentaren in Fußnoten hingewiesen. 

 

Das ISEK 2030 wird für die kommenden Jahre als Richtschnur für die Stadtentwicklung Burgs dienen. Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept liegt eine sogenannte informelle (nicht auf einem förmlichen Rechtsverfahren basierende) Planung und damit kein starres, unbewegliches Instrument vor. Neue Entwicklungen und sich veränderte Prognosen erfordern es, die Zielsetzungen des ISEK laufend zu überprüfen und die benannten Maßnahmen für ihre Umsetzung entsprechend zu konkretisieren.


Mit dem ISEK 2030 wird die notwendige Voraussetzung zur weiteren Teilnahme an den Programmen der Städtebauförderung und der Förderung im ländlichen Raum geschaffen.

Das Konzept selbst hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Es zeigt aber einen Überblick über die prioritären investiven Handlungsbedarfe und Zielstellungen im gesamtstädtischen Kontext und kann daher als wichtige Entscheidungshilfe fungieren.

Die in Anlage 2 dargestellte Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht sammelt die nach heutigem Kenntnisstand wichtigen Maßnahmen. Die Reihenfolge ist willkürlich. Sie unterliegt einem dynamischen Anpassungsbedarf. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfordert Festlegungen im Haushaltsplan.


Anlagen:

  1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept
  2. GKFÜ - nachrichtlich


  1. Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept mit Gemeindeentwicklungskonzept Burg 2030, kurz ISEK 2030, wie in Anlage 1 dargestellt. Die Maßnahmen- und Strategieplanung wird zur Umsetzung bestätigt.
  2. Die Leitbilder und Handlungsfelder des ISEK Burg 2030 sowie die ausgewiesenen Schlüsselvorhaben sind bei der Prioritätensetzung im Rahmen der Haushaltsplanung und der Beantragung von Fördermitteln zu berücksichtigen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich