Der Stadtrat fasste am 5.12.2018 den Beschluss zur Einleitung der
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts der Stadt Burg mit
Beschluss Nr. 134/2018. In einem gut 1,5 jährigen Verfahren mit mehreren
Beteiligungsstufen der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Stadträte über Lenkungsrunden, Bürgerwerkstätten,
Ortschaftswerkstatt und Onlinebefragungen wurde das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Die Ortschaften wurden hinsichtlich der
Standards einer integrierten Gemeindeentwicklungsplanung in das Konzept
einbezogen. Insofern liegt ein Integriertes Entwicklungskonzept vor, welches
sowohl die Stadtlage als auch die Besonderheiten der einzelnen Ortschaften
aufgreift.
Die Vorstellung des Entwurfes im Stadtrat erfolgte am 27.01.2021. Dem
schloss sich ein Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und Behörden zum
Entwurf mit Schreiben vom 2. Februar 2021 an. Das Konzept wurde parallel
bis 10. März 2021 sowohl in der Stadtverwaltung als auch online auf der Seite
der Stadt Burg der breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden mit Beschluss Nr. 087/2021 gewertet und
ggf. eingearbeitet. Anlage 1 stellt den abschließenden Stand dar.
Zu beachten ist, dass innerhalb des Dokuments der Redaktionsschluss der
Bestandsaufnahme Ende 2019 endete. Maßgebliche Verzögerungen in der Abarbeitung
der unterschiedlichen Beteiligungsformate ergaben sich aufgrund der
Einschränkungen durch die Pandemiesituation. Auf neuere Entwicklungen, die nach
Redaktionsschluss veröffentlicht wurden und die hohe Relevanz für die
Stadtentwicklung aufweisen, wurde in der Bestandsaufnahme mit entsprechenden
Kommentaren in Fußnoten hingewiesen.
Das ISEK 2030 wird für die kommenden Jahre als Richtschnur für die
Stadtentwicklung Burgs dienen. Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept
liegt eine sogenannte informelle (nicht auf einem förmlichen Rechtsverfahren
basierende) Planung und damit kein starres, unbewegliches Instrument vor. Neue
Entwicklungen und sich veränderte Prognosen erfordern es, die Zielsetzungen des
ISEK laufend zu überprüfen und die benannten Maßnahmen für ihre Umsetzung
entsprechend zu konkretisieren.
Mit dem ISEK 2030 wird die notwendige Voraussetzung zur weiteren Teilnahme an
den Programmen der Städtebauförderung und der Förderung im ländlichen Raum
geschaffen.
Das Konzept selbst hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Es zeigt
aber einen Überblick über die prioritären investiven Handlungsbedarfe und
Zielstellungen im gesamtstädtischen Kontext und kann daher als wichtige
Entscheidungshilfe fungieren.
Die in Anlage 2 dargestellte Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht
sammelt die nach heutigem Kenntnisstand wichtigen Maßnahmen. Die Reihenfolge
ist willkürlich. Sie unterliegt einem dynamischen Anpassungsbedarf. Die
Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfordert Festlegungen im Haushaltsplan.
Anlagen:
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept
- GKFÜ - nachrichtlich
- Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept mit Gemeindeentwicklungskonzept Burg 2030, kurz ISEK 2030, wie in Anlage 1 dargestellt. Die Maßnahmen- und Strategieplanung wird zur Umsetzung bestätigt.
- Die Leitbilder und Handlungsfelder des ISEK Burg 2030 sowie die ausgewiesenen Schlüsselvorhaben sind bei der Prioritätensetzung im Rahmen der Haushaltsplanung und der Beantragung von Fördermitteln zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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