hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (2. Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94
für das Wochenendhausgebiet „Zum Kurzen Busch“ beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 21. Juli 2014 bis zum 5. August 2014 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
14. Juli 2014, 18. Jahrgang, Nr. 31 ortsüblich bekanntgemacht.
Folgende Ziele werden mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
Es soll ein
Sondergebiet, das der Erholung dient –Wochenendhausgebiet- mit folgenden
Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung ausgewiesen werden.
·
max. Grundfläche der Wochenendhäuser (nur
eingeschossige zulässig) mit 88 m² mit einer max.
Höhe von 6,70 m,
·
max. Grundfläche der überdachten Terrasse
mit 20 m²,
·
für Neubauvorhaben von Wochenendhäusern –
Mindestgrundstücksfläche 900 m²,
·
ein Doppelcarport/Doppelgarage oder zwei
einzeln stehende Carport/Garagen oder zwei Stellplätze
pro Wochenendhausgrundstück (§ 12 BauNVO) zulässig,
·
Schwimmbecken, Teiche und/oder eine
Kombination daraus mit und ohne Überdachung bis jeweils max. 43 m² Wasserfläche und einer max. Höhe von
3,00 m (Überdachung),
·
Nebenanlagen im Sinne § 14 BauNVO mit max.
30 m² Grundfläche und einer max. Höhe von 3,00
m.
Die
Erforderlichkeit des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Tatsache, dass die
vorhandenen baulichen Anlagen unterschiedliche Nutzungen und Größen aufweisen.
Bei den baulichen Anlagen handelt es sich um Wochenendhäuser. Diese sind durch
Baugenehmigungen überwiegend in der Zeit vor 1990 entstanden. Zwischenzeitlich
sind durch An- und Umbauten Veränderungen an den Wochenendhäusern vorgenommen
worden. Dabei musste festgestellt werden, dass einige Anbauten das allgemeine
Maß für Wochenendhäuser maßgeblich überschreitet. Eine Legalisierung der
vorhandenen Bebauung und Nutzung wird für einige Wochenendhäuser problematisch
und kann durch den Bebauungsplan nicht geleistet werden.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 94 wurde am 11.
Dezember 2014 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die
dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes Nr. 94 lagen in der Zeit vom 19.
Januar 2015 bis zum 23. Februar 2015 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 22. Januar 2015
zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die
im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden von der
Verwaltung geprüft und das Ergebnis dem Stadtrat am 24. September 2015 zur
Entscheidung vorgelegt.
In der
Auswertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit ergaben sich folgende
Änderungen:
·
Anpassungen der festgesetzten Pflanzgebote
(Maßnahmeflächen) wie Ergänzung der Wuchshöhenbegrenzung und Pflegemaßnahmen
sowie
·
Ergänzung in dem Plan und der Begründung.
Es ergeben sich aus diesem
Sachverhalt Änderungen an der Planfassung, die eine erneute Auslage des
Bebauungsplanes erforderlich machen. Es wird jedoch bestimmt, dass Hinweise und
Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten gemacht werden können.
Somit
wurden bestimmt den Bebauungsplan Nr. 94 erneut als Entwurf öffentlich
auszulegen. Der erneute Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung lagen in
der Zeit vom 16. Oktober 2015 bis zum 2. November 2015 erneut öffentlich aus.
Die von der Änderung betroffenen Behörden wurden am 15. Oktober 2015 zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen
Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in Anlage 1
dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist
keine Stellungnahme eingegangen.
Es
ergeben sich keine weiteren Änderungen für den Satzungsentwurf.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates
werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse
der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss
vorbereiten.
Anlagen:
Anlage 1 - Abwägung
1.
Über die während des Beteiligungsverfahrens
zum 2. Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 für das Wochenendhausgebiet „Zum
Kurzen Busch“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten
Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3.
Der 2. Planentwurf und die zugehörige
Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB über den
Bebauungsplan Nr. 94 vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
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Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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