hier: Beschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg
Seit der
Bekanntmachung der Urfassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg vom
31.08.2007 sind Änderungen des Flächennutzungsplanes aufgrund von verschiedenen
Erfordernissen durchgeführt worden.
Diese Änderungen
hinsichtlich der Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind in inhaltlicher
Art und Weise unterschiedlich geprägt und haben unterschiedliche Ursachen. Die
beigegebenen Erläuterungen zur erforderlichen Neuausfertigung und
anschließender Neubekanntmachung mit Stand vom Februar 2021 informieren
umfänglich über Inhalt der zu berücksichtigenden Sachverhalte.
Wichtigste neue
Informationsquelle innerhalb der Erläuterungen ist die aufgrund der
durchgeführten Änderungen und Ergänzungen neu erstellte Flächenbilanz, welche
in dieser Fassung die aktuelle Gesamtfläche der Stadt Burg hinsichtlich der
getroffenen Darstellungen im Flächennutzungsplan analysiert und ausgewertet.
Die Verwaltung hat
die Darstellungen des Flächennutzungsplanes geprüft.
Inhalt der
Beschlussfassung
Mit der
Kenntnisnahme der Neuausfertigung des Flächennutzungsplanes bestätigt der
Stadtrat das Plandokument einschließlich der zugehörigen Erläuterungen.
Die Verwaltung
erhält den Auftrag, den Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt
zu machen.
Weitere
Verfahrensweise
Mit der ortsüblichen
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes entfaltet er seine nach BauGB
vorgesehene Bindungswirkung und stellt die Grundlage für die vorhersehbare
städtebauliche Entwicklung der Stadt Burg für die kommenden Jahre dar.
Unabhängig davon werden die bereits begonnenen Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg inhaltlich weiter abgearbeitet und
abgeschlossen. Die Verwaltung wird nach ortsüblicher Neubekanntmachung des
Flächennutzungsplanes diesen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zur Verfügung stellen.
Anlagen:
Anlage 1.1 – Planzeichnung des neubekanntzumachenden
Flächennutzungsplanes mit dem
Stand vom Februar 2021
Anlage 1.2 – Erläuterungen zur Neubekanntmachung mit
dem Stand vom Februar 2021
1. Der
Stadtrat der Stadt Burg nimmt die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes sowie
die zugehörigen Erläuterungen, in denen alle seit der Bekanntmachung der
Urfassung vom 31.08.2007 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen aufgrund
1. der Erweiterung des räumlichen
Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes durch
die Ortschaft Reesen,
2. der zwischenzeitlich
stattgefundenen Gebietsänderungen,
3. der nach der letzten
Bekanntmachung der Urfassung erfolgten zurückliegenden
Änderungen des
Flächennutzungsplanes bzw.
4. Der redaktioneller Änderungen
(Berichtigungen) des Flächennutzungsplanes durch
Bebauungspläne nach § 13a Abs. 2
Nr. 2 bzw. § 13 b BauGB
berücksichtigt wurden, zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB den Flächennutzungsplan einschl. der Erläuterungen in der dieser Beschlussvorlage zugrunde liegenden Fassung neu bekannt zu machen.
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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