Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Flächennutzungsplan der Stadt Burg
hier: Beschluss gem. § 6 Abs. 6 BauGB über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg
Vorlage
089/2021
Art
Beschlussvorlage

 

Seit der Bekanntmachung der Urfassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg vom 31.08.2007 sind Änderungen des Flächennutzungsplanes aufgrund von verschiedenen Erfordernissen durchgeführt worden.

Diese Änderungen hinsichtlich der Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind in inhaltlicher Art und Weise unterschiedlich geprägt und haben unterschiedliche Ursachen. Die beigegebenen Erläuterungen zur erforderlichen Neuausfertigung und anschließender Neubekanntmachung mit Stand vom Februar 2021 informieren umfänglich über Inhalt der zu berücksichtigenden Sachverhalte.

Wichtigste neue Informationsquelle innerhalb der Erläuterungen ist die aufgrund der durchgeführten Änderungen und Ergänzungen neu erstellte Flächenbilanz, welche in dieser Fassung die aktuelle Gesamtfläche der Stadt Burg hinsichtlich der getroffenen Darstellungen im Flächennutzungsplan analysiert und ausgewertet.

Die Verwaltung hat die Darstellungen des Flächennutzungsplanes geprüft.

Inhalt der Beschlussfassung

Mit der Kenntnisnahme der Neuausfertigung des Flächennutzungsplanes bestätigt der Stadtrat das Plandokument einschließlich der zugehörigen Erläuterungen.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.

Weitere Verfahrensweise

 

Mit der ortsüblichen Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes entfaltet er seine nach BauGB vorgesehene Bindungswirkung und stellt die Grundlage für die vorhersehbare städtebauliche Entwicklung der Stadt Burg für die kommenden Jahre dar. Unabhängig davon werden die bereits begonnenen Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg inhaltlich weiter abgearbeitet und abgeschlossen. Die Verwaltung wird nach ortsüblicher Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes diesen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung stellen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 –       Planzeichnung des neubekanntzumachenden Flächennutzungsplanes mit                            dem Stand vom Februar 2021

Anlage 1.2 –       Erläuterungen zur Neubekanntmachung mit dem Stand vom Februar 2021

 


1.     Der Stadtrat der Stadt Burg nimmt die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Erläuterungen, in denen alle seit der Bekanntmachung der Urfassung vom 31.08.2007 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen aufgrund 

1.     der Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes               durch die Ortschaft Reesen,       
2.     der zwischenzeitlich stattgefundenen Gebietsänderungen,        
3.      der nach der letzten Bekanntmachung der Urfassung erfolgten zurückliegenden
         Änderungen des Flächennutzungsplanes bzw.  
4.     Der redaktioneller Änderungen (Berichtigungen) des Flächennutzungsplanes durch
         Bebauungspläne nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 bzw. § 13 b BauGB       

berücksichtigt wurden, zur Kenntnis.              

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB den Flächennutzungsplan einschl. der Erläuterungen in der dieser Beschlussvorlage zugrunde liegenden Fassung neu bekannt zu machen.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich