Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Burg 2030 / Fortschreibung / Überführung des Stadtumbaugebietes "Innenstadt / West / Süd" in das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Vorlage
090/2021
Art
Beschlussvorlage

In Gebieten, die von erhebliche städtebauliche Funktionsverlusten betroffen sind und in denen Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden sollen, kann entsprechend § 171b BauGB ein Stadtumbaugebiet ausgewiesen werden.

Dieses ist im Zusammenhang mit dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost für den Bereich Innenstadt /West /Süd erfolgt und letztmalig mit Beschluss Nr. 026/2016 am 17.03.2016 angepasst worden.

Am 31.12.2019 liefen die Städtebauförderprogramme Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und Stadtumbau Ost bundesseitig aus. Dafür wurden neu aufgelegt die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung.

Die in der Städtebauförderung aufgenommenen Programmstädte wurden seitens des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund landesseitiger Einschätzung in ein Programm der Städtebauförderung übergeleitet. Programmgebietsüberlagerungen wurden ausgeschlossen.

Die Stadt Burg wurde vom Programm Stadtumbau Ost in das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung überführt. Einer Aufnahme in das Nachfolgeprogramm für Aktive Stadt- und Ortsteilzentren wurde nicht entsprochen.

Die Stadt Burg hat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) fortgeschrieben. Das ISEK ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Städtebauförderung und legt die Leitbilder der Stadtentwicklung, Handlungsfelder und Schlüsselmaßnahmen fest. Die Anwendung der Städtebauförderung und damit des Programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung in Burg erfolgt innerhalb des festgelegten Gebietes nach § 171b BauGB.

Mit diesem Beschluss erfolgt die kommunale Bestätigung des Gebietes. Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem prioritären Stadtumbaugebiet nicht verändert und entspricht dem Beschluss Nr. 026/2016.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg bestätigt das prioritäre Stadtumbaugebiet Innenstadt / West / Süd als Gebietskulisse für das Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich