In Gebieten, die von erhebliche städtebauliche Funktionsverlusten
betroffen sind und in denen Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger
städtebaulicher Strukturen vorgenommen werden sollen, kann entsprechend § 171b
BauGB ein Stadtumbaugebiet ausgewiesen werden.
Dieses ist im Zusammenhang mit dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost
für den Bereich Innenstadt /West /Süd erfolgt und letztmalig mit Beschluss Nr.
026/2016 am 17.03.2016 angepasst worden.
Am 31.12.2019 liefen die Städtebauförderprogramme Soziale Stadt, Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren und Stadtumbau Ost bundesseitig aus. Dafür wurden
neu aufgelegt die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und
Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Die in der Städtebauförderung aufgenommenen Programmstädte wurden seitens
des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund landesseitiger Einschätzung in ein Programm
der Städtebauförderung übergeleitet. Programmgebietsüberlagerungen wurden
ausgeschlossen.
Die Stadt Burg wurde vom Programm Stadtumbau Ost in das Programm Wachstum
und nachhaltige Erneuerung überführt. Einer Aufnahme in das Nachfolgeprogramm
für Aktive Stadt- und Ortsteilzentren wurde nicht entsprochen.
Die Stadt Burg hat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
fortgeschrieben. Das ISEK ist Voraussetzung für die Aufnahme in die
Städtebauförderung und legt die Leitbilder der Stadtentwicklung,
Handlungsfelder und Schlüsselmaßnahmen fest. Die Anwendung der
Städtebauförderung und damit des Programms Wachstum und nachhaltige Erneuerung
in Burg erfolgt innerhalb des festgelegten Gebietes nach § 171b BauGB.
Mit diesem Beschluss erfolgt die kommunale Bestätigung des Gebietes. Der
Geltungsbereich wurde gegenüber dem prioritären Stadtumbaugebiet nicht
verändert und entspricht dem Beschluss Nr. 026/2016.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg bestätigt das prioritäre Stadtumbaugebiet Innenstadt / West / Süd als Gebietskulisse für das Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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