Der Verein Niegripper Heimatfreu(n)de zwischen
Fluss und See e.V. hat einen Antrag zur Förderung im Rahmen des Programms
„DorfGemeinschaftsläden“ beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie zur Förderung eines Dorfgemeinschaftsladens im ehemaligen Dorfkonsum
Niegripp gestellt. Dies ist ein Baustein der Gesamtprojektentwicklung für das
Objekt. Im Rahmen der beizubringenden Unterlagen ist eine Bestätigung des
Stadtrates erforderlich, dass das beabsichtigte Vorhaben den Zielen der
Ortschaftsentwicklung entspricht und ein Bedarf für den beabsichtigten
Dorfgemeinschaftsladen besteht.
Die Ortschaft Niegripp gehört seit 2002 mit
ihren aktuell 1.033 Einwohnern zur Stadt Burg. Die Ortschaft liegt an der L 52,
neun Kilometer westlich der Kernstadt. Die Autobahnauffahrt Hohenwarthe zur A2
ist in 6 Pkw-Minuten zu erreichen. In Niegripp sind seit 1990 insgesamt 160
neue Wohnungen (EFH und DH) entstanden, davon 50 allein in den letzten 10
Jahren. Keine Burger Ortschaft weist mehr Bautätigkeit auf. Die Einwohnerprognose
für Niegripp ist bis 2030 stabil bis leicht positiv.
Trotz dieser Voraussetzungen hat der Dorfkonsum
2020 endgültig seine Pforten geschlossen. Niegripp verfügt seither über keine
Nahversorgung mehr. Es besteht lediglich ein kleiner Kiosk, dessen Angebot
umfasst Post- und Paketdienstleistungen, Zigaretten, Telefonkarten, Getränke,
Backwaren und Zeitschriften sowie einen Kleinimbiss.
Das Gebäude des ehemaligen Dorfkonsums liegt
direkt an der L 52 in der Dorfmitte in Sichtweite der Niegripper Kirche. Das
Gebäude ist selbst bereits in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Ein
anhaltender Leerstand schwächt die Ortslage selbst.
Ein klassisches Gemeindezentrum besitzt
Niegripp nicht. Grundschule und Kita sind im Ort vorhanden.
Der Ortsteil Niegripp befindet sich außerhalb
der Förderkulissen der Städtebauförderung.
Gebäude und Grundstück wurde durch den Verein
Niegripper Heimatfreu(n)de zwischen Fluss und See e.V. inzwischen erworben. Der
Verein plant das Gebäude grundsätzlich zu sanieren und als Begegnungszentrum
mit Hofladen, Vereinssitz und Kreativwerkstatt zu entwickeln.
Dazu wurde eine Bestandsdokumentation, ein Sanierungs- und
Nutzungskonzept mit Stand November 2020 erstellt. Ziel des Konzeptes ist es,
die vorhandene Bausubstanz des ehemaligen Konsumgebäudes zu bewerten, den
Sanierungsumfang und das Ziel sowie die Kosten einer Sanierung zu ermitteln.
Die Dokumentation liegt der Stadtverwaltung vor, in Anlage 1 dieses Beschlusses
ist ein Auszug enthalten. Eine Baugenehmigung liegt inzwischen vor.
Innerhalb des Gesamtprojektes soll in einem untergeordneten Anteil der
Nutzfläche (ca. 60 qm) ein Hofladen eröffnet werden. Die weit überwiegenden
Räumlichkeiten sollen für Begegnungsräume, Werkstatt und Veranstaltungsräume
genutzt werden.
Ansiedlungsbemühungen von Anbietern der Nahversorgung
(Lebensmittelmärkte) sind in Niegripp und in der Nachbarortschaft Schartau
nicht bekannt. Das zukünftige Angebot steht somit nicht in Konkurrenz zu
anderen Anbietern.
Die Stadt Burg befindet sich aktuell im Fortschreibungsprozess des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Bestandteil ist auch eine
Fortschreibung für die Ortschaften auf Basis der IGEK Standards. Der Prozess
ist aufgrund der Pandemielage stark verzögert. Die Bestätigung der
Fortschreibung ist im Beschluss Nr. 88/2021 für den 30.09.2021 vorgesehen. Das
Projekt entspricht den auf S. 106 aufgeführten Handlungsbedarfen und
Maßnahmen.
Die Stadt Burg begrüßt die Etablierung eines Hofladens zur Nahversorgung
der Gemeinde. Eine finanzielle Unterstützung für die Sanierung oder die
Betreibung des Objektes ist aus haushaltsrechtlichen Bedingungen nicht möglich.
Der Stadt Burg lag zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme kein Businessplan oder
eine Bauabschnittsplanung inklusive Finanzierungsplanung vor.
Anlagen:
Projektauszug
Der Stadtrat
bestätigt das Projekt des Vereins Niegripper Heimatfreu(n)de zwischen Fluss und
See e.V. zur Entwicklung des
ehemaligen Dorfkonsums als Begegnungszentrum mit Hofladen, Vereinssitz und
Kreativwerkstatt als Ziel der Ortschaftsentwicklung in der Ortschaft Niegripp.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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