Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/ Flächennutzungsplan der Stadt Burg – 13. Änderung Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ in der Ortschaft Reesen
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
092/2021
Art
Beschlussvorlage

 

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.10.2020 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ beschlossen.

 

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Vorentwurfes des Umweltberichts in der Zeit vom 04.01.2021 bis zum 19.01.2021 zur Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 18.12.2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Die am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 13.01.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Es besteht die Planungsaufgabe, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Neuausweisung von Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO als „Sonderbaufläche für Anlagen zur Behandlung von Abfällen“ sowie der Darstellung von Grünflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB die Weiterentwicklung der am Standort tätigen Unternehmen vorzubereiten. Die mit der Planänderung einhergehenden Veränderungen in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg betreffen bei der Größe des Plangebietes von insgesamt 8,16 ha die Neuausweisung von Sonderbaufläche für Anlagen zur Behandlung von Abfällen im Umfang von 4,48 ha betreffen die für diese Neuausweisung bisher dargestellten Flächen von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Umfang von 0,58 ha und die bisher dargestellten Flächen für Aufschüttungen aus Erdstoffen im Umfang von 3,90 ha.

Für die neue Ausweisung von Grünflächen im Umfang von 3,68 ha sind bisher dargestellten Flächen für Aufschüttungen und aus Erdstoffen im Umfang von 1,93 ha sowie bisher dargestellte Flächen zur Ausgrabung zur Gewinnung von Bodenschätzen und nachfolgend als Flächen für Ablagerungen aus Abfall im Umfang von 1,75 ha betroffen.

Alle weiteren Informationen können den Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung entnommen werden.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Das mit der Ausarbeitung der Planunterlagen seitens der Stadt beauftragte Planungsbüro hat die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ausgewertet und den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes erstellt.

Innerhalb des Entwurfs der Begründung zur 13. Änderung sind die entsprechenden Überarbeitungen und Anpassungen aus dem Beteiligungsverfahren mitgeführt und nachvollziehbar erläutert.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ fortgeführt.

3. Weitere Verfahrensweise

Der Entwurf der Planung wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung und Entscheidung vorlegen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 – Planentwurf (Stand: April 2021)

Anlage 1.2 – Entwurf Begründung mit Umweltbericht (Stand: April 2021)

 

 


1.         Der als Anlage beiliegende Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ in der Ortschaft Reesen wird in der Fassung vom April 2021 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes werden gebilligt.

2.         Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt     

a)       die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,

b)      die öffentliche Auslegung durchzuführen

c)       die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich