hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am
29.10.2020 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Burg für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB
an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige
Begründung einschließlich des Vorentwurfes des Umweltberichts in der Zeit vom
04.01.2021 bis zum 19.01.2021 zur Einsicht öffentlich ausgelegen, die
Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung
wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg,
Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 18.12.2020 ortsüblich
bekanntgemacht.
Die am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind mit Schreiben vom 13.01.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert worden.
Es besteht die Planungsaufgabe, durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes die Neuausweisung von Bauflächen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1
BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO als „Sonderbaufläche für
Anlagen zur Behandlung von Abfällen“ sowie der Darstellung von Grünflächen
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB die Weiterentwicklung der am Standort tätigen
Unternehmen vorzubereiten. Die mit der Planänderung einhergehenden
Veränderungen in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg
betreffen bei der Größe des Plangebietes von insgesamt 8,16 ha die
Neuausweisung von Sonderbaufläche für Anlagen zur Behandlung von Abfällen im
Umfang von 4,48 ha betreffen die für diese Neuausweisung bisher dargestellten
Flächen von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft im Umfang von 0,58 ha und die bisher dargestellten Flächen
für Aufschüttungen aus Erdstoffen im Umfang von 3,90 ha.
Für die neue Ausweisung von Grünflächen im Umfang von 3,68 ha sind
bisher dargestellten Flächen für Aufschüttungen und aus Erdstoffen im Umfang
von 1,93 ha sowie bisher dargestellte Flächen zur Ausgrabung zur Gewinnung von
Bodenschätzen und nachfolgend als Flächen für Ablagerungen aus Abfall im Umfang
von 1,75 ha betroffen.
Alle weiteren Informationen können den Entwürfen der Planzeichnung und
der Begründung entnommen werden.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Das mit der Ausarbeitung der Planunterlagen seitens der Stadt
beauftragte Planungsbüro hat die Ergebnisse der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Öffentlichkeit ausgewertet und den Entwurf der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie den Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes
erstellt.
Innerhalb des Entwurfs der Begründung zur 13. Änderung sind die
entsprechenden Überarbeitungen und Anpassungen aus dem Beteiligungsverfahren
mitgeführt und nachvollziehbar erläutert.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren
der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gewerbestandort „Am Reesener
Triftweg“ fortgeführt.
3. Weitere Verfahrensweise
Der Entwurf der Planung wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer
Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zur
Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung
öffentlich ausgelegt.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird
die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem
Stadtrat zur Behandlung und Entscheidung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planentwurf (Stand: April 2021)
Anlage 1.2 – Entwurf
Begründung mit Umweltbericht (Stand: April 2021)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ in der Ortschaft Reesen wird in der Fassung vom April 2021 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes werden gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|