Betreff
Widmung der Verkehrsfläche Flurstücke 2855/40 (Teilfläche) und 2826/40 in der Flur 23 "Bahnhofstraße" als öffentliche Verkehrsfläche
Vorlage
093/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Widmung erfolgt von Amtswegen, um den öffentlichen Charakter herzustellen und den Parkplatz der Allgemeinheit zur Nutzung (Parken) zur Verfügung zu stellen.

Die Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Burg.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche Flurstücke 2855/40 (Teilfläche) und 2826/40 in der Flur 23 „Bahnhofstraße“ als sonstige öffentliche Straße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen. Es erfolgt eine Widmungseinschränkung als „öffentlicher Parkplatz entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung“.

 

Die verkehrliche Erschließung ist durch die Lage an bereits vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen gesichert. Die vorhandene Zufahrt soll genutzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Widmungsverfügung

Anlage 2 – Lageplan

 


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche Flurstücke 2855/40 (Teilfläche) und 2826/40 in der Flur 23 „Bahnhofstraße“ (ehem. Haus- Nr. 5 und 6) als sonstige öffentliche Straße mit der Widmungseinschränkung „öffentlicher Parkplatz entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung“ durch Allgemeinverfügung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich