1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September
2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 Gewerbestandort „Am Reesener
Triftweg“ in der Ortschaft Reesen im Parallelverfahren nach § 8 Abs.
3 BauGB beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2020 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die frühzeitige öffentliche
Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 29. Mai 2020 ortsüblich
bekanntgemacht.
Für den Standort wurden bereits drei
vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Diese sollen nunmehr
zusammengeführt werden. Mit der Zusammenführung der Bebauungspläne und der
damit verbundenen neuen Strukturierung der am Standort Reesen befindlichen
Gewerbeflächen soll eine durch geschlossene bauliche Anlagen und einen
Gehölzstreifen geprägte Abgrenzung der Betriebsflächen der Neumann-Gruppe
gegenüber der Ortschaft Reesen geschaffen werden.
Folgende
planungsrechtliche Grundlagen, für die Realisierung des Vorhabens, sollen
außerdem geschaffen werden:
·
die
Errichtung einer zweiten Halle zur Vorbehandlung von Rohschlacke,
·
die
Schaffung eines neuen Lagerplatzes zur Annahme der Rohschlacke,
·
die
Verlagerung und Verkleinerung des Erdstofflagers
sowie
·
die
Anpflanzung einer Baum-Strauchhecke am Westrand des Plangebiets.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner
Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 für den
Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ beschlossen und zur Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
bestimmt. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau am 09.10.2020. Die
Planunterlagen in Form des Entwurfes der Planzeichnung einschließlich der
zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes lagen in der Zeit vom 19.10.2020
bis zum 20.11.2020 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.10.2020 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
2. Erläuterungen
zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung
mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine
Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich
war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung
einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.
3. Weitere
Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates
werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in die Planunterlagen
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung
wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Anlage zum
Abwägungsbeschluss mit Stellungnahmen und Wertungen
- Über die während des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf des Bebauungsplan Nr. 110 für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
- Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
- Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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