Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 110 Gewerbestandort "Am Reesener Triftweg" in der Ortschaft Reesen hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
095/2021
Art
Beschlussvorlage

 

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ in der Ortschaft Reesen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 29. Mai 2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Für den Standort wurden bereits drei vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Diese sollen nunmehr zusammengeführt werden. Mit der Zusammenführung der Bebauungspläne und der damit verbundenen neuen Strukturierung der am Standort Reesen befindlichen Gewerbeflächen soll eine durch geschlossene bauliche Anlagen und einen Gehölzstreifen geprägte Abgrenzung der Betriebsflächen der Neumann-Gruppe gegenüber der Ortschaft Reesen geschaffen werden.

Folgende planungsrechtliche Grundlagen, für die Realisierung des Vorhabens, sollen außerdem geschaffen werden:

·         die Errichtung einer zweiten Halle zur Vorbehandlung von Rohschlacke,

·         die Schaffung eines neuen Lagerplatzes zur Annahme der Rohschlacke,

·         die Verlagerung und Verkleinerung des Erdstofflagers

sowie

·         die Anpflanzung einer Baum-Strauchhecke am Westrand des Plangebiets.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ beschlossen und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau am 09.10.2020. Die Planunterlagen in Form des Entwurfes der Planzeichnung einschließlich der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes lagen in der Zeit vom 19.10.2020 bis zum 20.11.2020 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.10.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in die Planunterlagen eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.

 


Anlagen:

Anlage zum Abwägungsbeschluss mit Stellungnahmen und Wertungen


  1. Über die während des Beteiligungsverfahrens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf des Bebauungsplan Nr. 110 für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

  1. Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich