Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 110 Gewerbestandort "Am Reesener Triftweg" in der Ortschaft Reesen hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
096/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ in der Ortschaft Reesen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 29. Mai 2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Für den Standort wurden bereits drei vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Diese sollen nunmehr zusammengeführt werden. Mit der Zusammenführung der Bebauungspläne und der damit verbundenen neuen Strukturierung der am Standort Reesen befindlichen Gewerbeflächen soll eine durch geschlossene bauliche Anlagen und einen Gehölzstreifen geprägte Abgrenzung der Betriebsflächen der Neumann-Gruppe gegenüber der Ortschaft Reesen geschaffen werden.

Folgende planungsrechtliche Grundlagen, für die Realisierung des Vorhabens, sollen außerdem geschaffen werden:

·         die Errichtung einer zweiten Halle zur Vorbehandlung von Rohschlacke,

·         die Schaffung eines neuen Lagerplatzes zur Annahme der Rohschlacke,

·         die Verlagerung und Verkleinerung des Erdstofflagers

sowie

·         die Anpflanzung einer Baum-Strauchhecke am Westrand des Plangebiets.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 für den Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ beschlossen und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau am 09.10.2020.

Die Planunterlagen in Form des Entwurfes der Planzeichnung einschließlich der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes lagen in der Zeit vom 19.10.2020 bis zum 20.11.2020 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.10.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Diese hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.06.2021 mit der BV 095/2021 beraten und entschieden. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden. Das Ergebnis der Entscheidung wird mitgeteilt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB schließt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Jerichower Land, zu beantragen.

Dieses ist erforderlich, da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich die dazu eröffnete 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg noch im Aufstellungsverfahren befindet. Die Verwaltung wird nach den Satzungsbeschluss die entsprechende Genehmigungsakte erstellen und dem Landkreis zur Genehmigung vorlegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 


Anlagen:

 

Anlage 1.1 – Planzeichnung B 110 (Stand April 2021)

Anlage 1.2 – Begründung und Umweltbericht B 110 (Stand April 2021)


1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) m.W.v. 14.08.2020 bzw. 01.11.2020 und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712, 713), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 110 Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom April 2021 als Satzung.

2.      Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 110 Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ die Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB beim Landkreis Jerichower Land zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich