1. Stand des Verfahrens
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis zum 23. Juni 2020 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 29.
Mai 2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Für den Standort wurden bereits drei
vorhabenbezogene Bebauungspläne aufgestellt. Diese sollen nunmehr
zusammengeführt werden. Mit der Zusammenführung der Bebauungspläne und der
damit verbundenen neuen Strukturierung der am Standort Reesen befindlichen
Gewerbeflächen soll eine durch geschlossene bauliche Anlagen und einen
Gehölzstreifen geprägte Abgrenzung der Betriebsflächen der Neumann-Gruppe
gegenüber der Ortschaft Reesen geschaffen werden.
Folgende planungsrechtliche Grundlagen, für
die Realisierung des Vorhabens, sollen außerdem geschaffen werden:
·
die
Errichtung einer zweiten Halle zur Vorbehandlung von Rohschlacke,
·
die
Schaffung eines neuen Lagerplatzes zur Annahme der Rohschlacke,
·
die
Verlagerung und Verkleinerung des Erdstofflagers
sowie
·
die
Anpflanzung einer Baum-Strauchhecke am Westrand des Plangebiets.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner
Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 für den
Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ beschlossen und zur Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
bestimmt. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau am 09.10.2020.
Die Planunterlagen in Form des Entwurfes der
Planzeichnung einschließlich der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes
lagen in der Zeit vom 19.10.2020 bis zum 20.11.2020 zur Einsichtnahme aus. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
08.10.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung
versehen worden. Diese hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.06.2021 mit der
BV 095/2021 beraten und entschieden. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es
erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die
Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden. Das Ergebnis der
Entscheidung wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB schließt das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes ab.
3. Weitere Verfahrensweise
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung nach § 10
Abs. 2 BauGB bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, Landkreis Jerichower
Land, zu beantragen.
Dieses ist erforderlich, da der Bebauungsplan nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich die dazu eröffnete 13. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg noch im Aufstellungsverfahren
befindet. Die Verwaltung wird nach den Satzungsbeschluss die entsprechende
Genehmigungsakte erstellen und dem Landkreis zur Genehmigung vorlegen. Die
Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich im „Amtsblatt der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau“ bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung der Erteilung der
Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1.1 –
Planzeichnung B 110 (Stand April 2021)
Anlage 1.2 –
Begründung und Umweltbericht B 110 (Stand April 2021)
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB), In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) m.W.v. 14.08.2020 bzw.
01.11.2020 und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl.
LSA S. 712, 713), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan
Nr. 110 Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ bestehend aus der Planzeichnung
(Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom April 2021 als Satzung.
2.
Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 110
Gewerbestandort „Am Reesener Triftweg“ die Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB
beim Landkreis Jerichower Land zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist
sodann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung
tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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