1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Am Niegripper See II – Niegripper
Seite“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 13. Juni 2018 bis zum 16. Juli 2018 zur Einsicht
öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die öffentliche Auslegung wurde im
Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juni 2018, 22. Jahrgang, Nr. 20
ortsüblich bekanntgemacht.
Der zu
erarbeitende Bebauungsplan soll in seinem geplanten räumlichen Geltungsbereich
die Bebauung mit Wohngebäuden, der zugehörigen Nebenanlagen einschließlich
Garagen und Gartenhäusern ermöglichen.
Der
zukünftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über die auf dem
Flurstück 10019 in der Flur 12 liegende öffentliche Straße „Am See“
erschlossen. Die Straße „Am See“ ist zusätzlich über die auf dem Flurstück
10126 liegende Straße „Detershagener Weg“ erreichbar. Zur Vereinfachung der
Darstellung des geplanten räumlichen Geltungsbereiches ist das Flurstück 10019
vollständig in den Bebauungsplan einbezogen.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 103 für den
Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp
wurde am 4. Dezember 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und
die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die
umweltrelevanten Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 3.
Februar 2020 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 17. Dezember 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren zur
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange bewertet und als Anlage zur Beschlussvorlage BV
038/2020 dem Stadtrat und seinen Gremien unterbreitet. In der Sitzung des
Stadtrates am 29.04.2020 sowie am 23.06.2020 (Wiederholung der Stadtratssitzung
aufgrund Bedenken bezüglich einer ordnungsgemäßen Durchführung der
Stadtratssitzung im April 2020) hat der Stadtrat diese Stellungnahmen beraten
und entschieden. Der gemäß den Entscheidungen des Stadtrates zu den
Stellungnahmen zu überarbeitende Planentwurf einschließlich der zu ändernden
Begründung und des Umweltberichtes sollte erneut zur öffentlichen Auslegung
gebracht werden.
Im Ergebnis der Entscheidungen des Stadtrates ist die Planung
überarbeitet wurden und erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit zur
Stellungnahme bereitgestellt worden. Im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ vom
12.02.2021 wurde die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB mit
der Verkürzung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf zwei Wochen gemäß §
4a Abs. 3 Satz 3 BauGB und der Einschränkung, dass Stellungnahmen zu den
geänderten Planinhalten abgegeben werden können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB
öffentlich bekannt gemacht. Die Entwürfe der Planzeichnung einschließlich der
Begründung und des Umweltberichtes in der Fassung vom November 2020
einschließlich der umweltrelevanten Stellungnahmen aus den vorangegangenen
Verfahrensschritten lagen in der Zeit vom 22.02.2021 bis zum 10.03.2021 zur
Einsichtnahme aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben
vom 05.03.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25.03.2021 aufgefordert
worden.
Die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren zur
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägerfläche Belange bewertet und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage
beigefügt.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im Rahmen des erneuten
Beteiligungsverfahrens zu
den entsprechend überarbeiteten Planentwürfen eingegangenen
Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ebenfalls Stellungnahmen eingegangen.
Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange führen, sofern der Stadtrat den Vorschlägen der Verwaltung
folgt zu redaktionellen Korrekturen/Ergänzungen innerhalb der Planzeichnung
bzw. der Begründung.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates
werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet.
Hinsichtlich der Stellungnahme aus
der Öffentlichkeit und der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Forsten
und Flurneuordnung Altmark ergab sich bereits im Ergebnis der Abwägung der
Stadtratsentscheidung vom 23.06.2020 die Erforderlichkeit, zum Ausgleich von
Nachteilen zulasten des der Stadt Burg einen städtebaulichen Vertrag zwischen
Vorhabenträger und Stadt Burg abzuschließen, der die Stadt Burg vor etwaigen
Schadensersatzforderungen der Grundstückseigentümer der durch die vorgesehene
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der L 52 von der landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung teilweise abgetrennten Flurstücke freistellt.
Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss vorzubereiten.
Anlagen:
Anlage zum
Abwägungsbeschluss
1. Über die während des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 für den Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3. Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss vorzubereiten.
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche
Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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