Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 103 für den Bereich "Am Niegripper See II - Niegripper Seite" in der Ortschaft Niegripp hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
099/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 13. Juni 2018 bis zum 16. Juli 2018 zur Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.

Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juni 2018, 22. Jahrgang, Nr. 20 ortsüblich bekanntgemacht.

Der zu erarbeitende Bebauungsplan soll in seinem geplanten räumlichen Geltungsbereich die Bebauung mit Wohngebäuden, der zugehörigen Nebenanlagen einschließlich Garagen und Gartenhäusern ermöglichen.

Der zukünftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über die auf dem Flurstück 10019 in der Flur 12 liegende öffentliche Straße „Am See“ erschlossen. Die Straße „Am See“ ist zusätzlich über die auf dem Flurstück 10126 liegende Straße „Detershagener Weg“ erreichbar. Zur Vereinfachung der Darstellung des geplanten räumlichen Geltungsbereiches ist das Flurstück 10019 vollständig in den Bebauungsplan einbezogen.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 103 für den Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp wurde am 4. Dezember 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 3. Februar 2020 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 17. Dezember 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bewertet und als Anlage zur Beschlussvorlage BV 038/2020 dem Stadtrat und seinen Gremien unterbreitet. In der Sitzung des Stadtrates am 29.04.2020 sowie am 23.06.2020 (Wiederholung der Stadtratssitzung aufgrund Bedenken bezüglich einer ordnungsgemäßen Durchführung der Stadtratssitzung im April 2020) hat der Stadtrat diese Stellungnahmen beraten und entschieden. Der gemäß den Entscheidungen des Stadtrates zu den Stellungnahmen zu überarbeitende Planentwurf einschließlich der zu ändernden Begründung und des Umweltberichtes sollte erneut zur öffentlichen Auslegung gebracht werden.

Im Ergebnis der Entscheidungen des Stadtrates ist die Planung überarbeitet wurden und erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bereitgestellt worden. Im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ vom 12.02.2021 wurde die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB mit der Verkürzung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf zwei Wochen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB und der Einschränkung, dass Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Entwürfe der Planzeichnung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes in der Fassung vom November 2020 einschließlich der umweltrelevanten Stellungnahmen aus den vorangegangenen Verfahrensschritten lagen in der Zeit vom 22.02.2021 bis zum 10.03.2021 zur Einsichtnahme aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 05.03.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25.03.2021 aufgefordert worden.

Die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägerfläche Belange bewertet und als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens zu den entsprechend überarbeiteten Planentwürfen eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ebenfalls Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führen, sofern der Stadtrat den Vorschlägen der Verwaltung folgt zu redaktionellen Korrekturen/Ergänzungen innerhalb der Planzeichnung bzw. der Begründung.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet.

Hinsichtlich der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit und der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung Altmark ergab sich bereits im Ergebnis der Abwägung der Stadtratsentscheidung vom 23.06.2020 die Erforderlichkeit, zum Ausgleich von Nachteilen zulasten des der Stadt Burg einen städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt Burg abzuschließen, der die Stadt Burg vor etwaigen Schadensersatzforderungen der Grundstückseigentümer der durch die vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der L 52 von der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung teilweise abgetrennten Flurstücke freistellt.

Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vorzubereiten.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage zum Abwägungsbeschluss

 


1.         Über die während des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 103 für den Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.         Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.         Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich