Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg für den Bereich südlich des Detershagener Wegs in der Ortschaft Niegripp hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
100/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2018 die Einleitung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 31.08.2020 bis zum 16.09.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 21.08.2020 ortsüblich bekanntgemacht.

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gab es für das Planänderungsverfahren folgende Zielstellung:

  1. Ausweisung von Wohnbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO anstelle der bisherigen Darstellungen von Flächen für die Landwirtschaft bzw. Flächen für Wald sowie Grünflächen und von Sonderbauflächen für die Erholung (§ 1 Abs. 1 Nr.4 BauNVO).

Im Zuge der Entwurfsbearbeitung und in Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind folgende weitere inhaltliche Änderungen in die Planbearbeitung eingeflossen:

  1. Reduzierung von dargestellten Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO im Bereich der Halbinsel zugunsten von Grünflächen      

    sowie

  2. Darstellung von Sonderbaufläche für die Erholung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO anstelle von Grünflächen und Flächen für Wald im Bereich des Ostufers des sog. Mittelsees.

Die Änderung zur 2. ergab sich aus der Notwendigkeit, die Bedarfsausweisung der neuen Wohnbauflächen für die Ortschaft Niegripp zu begründen, hierbei wurde die Darstellung der nicht mehr erforderlichen Wohnbauflächen im Bereich der Halbinsel zurückgenommen.

Die Änderung zu 3. ist ein Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier werden private Grundstücke, welche die Eigentümer nach der Beendigung des aktiven Bergbaubetriebes vom abbauführenden Unternehmen zurückerhalten haben, hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzung als Sonderbaufläche für die Erholung dargestellt. Dieses reicht für die Ausübung dieser tatsächlichen baulichen Nutzung nicht aus, es ist davon auszugehen, dass für diesen Bereich zukünftig ebenfalls ein Bebauungsplan aufzustellen ist.

Am 24.03.2021 wurde im Rahmen einer Besprechung zwischen dem Ortschaftsrat Niegripp und den Geschäftsführern der Entwicklungsgesellschaft Niegripper See II Abstimmungen darüber geführt, in welchem räumlichen Bereich des Mittelsees ein Zugang zum Gewässer für die Öffentlichkeit eingerichtet werden könnte.

Zwischen den Gesprächsteilnehmern wurde vereinbart, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Modalitäten der Einrichtung dieses Zuganges und der Zuständigkeiten in diesem räumlichen Bereich mit der Entwicklungsgesellschaft Niegripper See II zu verhandeln.

Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Bereich keine baulichen Anlagen errichtet werden sollen kann auf die Darstellung einer Sonderbaufläche für Freizeit und Erholung verzichtet werden. Die räumliche Einordnung des geplanten Zugangs zum Mittelsee ist zum Zwecke der Klarstellung und Kommunikation in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage vorgenommen worden.

In der Stadtratssitzung am 08.04.2021 wurde die Beschlussvorlage 059/2021/1, innerhalb des Tagesordnungspunktes durch Antrag in die nächste Beratungsschiene zurückverwiesen. Dieses bedingt die Erstellung einer neuen Beschlussvorlage einschl. der Bestückung mit den ursprünglichen Anlagen der BV 059/2021 sowie der Mitführung um die aktuell hinzugetretenen Erkenntnisse hinsichtlich der Einrichtung eines Zugangs für die Öffentlichkeit auf privaten Grundstücken zum sog. Mittelsee und der hierfür notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen Eigentümer und Stadt Burg.

Gleichzeitig kündigte der Herr Stadtrat Volker Voigt im Stadtrat am 8.4.2021 einen Antrag an, der beinhaltet dass

a)            eine bisher dargestellte Sonderbaufläche für Freizeit und Erholung in der            Änderungsfläche der 11. Änderung erhalten werden soll,

b)           die Sicherung durch Flächennutzungsplan oder Beschlussvorlage des Badestrandes        Niegripp für die Bevölkerung erfolgt sowie

c)            den durchgängigen öffentlichen Zugang über die Straße „Am See“ bleibt.

Punkt a) des Antrags kann in der fachlichen Erörterung der neuen BV 100/2021 erfolgen, zu den Punkten b) und c) gibt die Verwaltung zur Kenntnis, dass

zu b) die Sicherung des öffentlichen Badestrandes bereits durch zeichnerische und textliche Festsetzung als „öffentliche Grünfläche“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB im Bebauungsplan Nr. 68 i.d.F. der 1. Änderung rechtsverbindlich erfolgt ist sowie

zu c) die Sicherung des öffentlichen Zugangs über die Straße „Am See“ bereits dahingehend erfolgt ist, dass die Straße „Am See“ als öffentliche Straße gewidmet worden ist.

Der Antrag vom 8.4.2021 liegt zwischenzeitlich der Verwaltung vor und ist hier als Anlage 3 beigefügt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Aufstellungsverfahren der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau fortgeführt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss werden die Planfassung und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Der Entwurf wird zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung und Beschlussfassung vorlegen.


Anlagen:

 

Anlage 1.1 - Planzeichnung der 11. Änderung des FNP

Anlage 1.2 - Begründung einschl. der 11. Änderung des FNP

Anlage 2 - räumliche Zuordnung des zukünftigen Zugangs zum Mittelsee

Anlage 3 - Antrag Herr Stadtrat Volker Voigt vom 08.04.2021


1.         Der als Anlage 1.1 beiliegende Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Fassung vom 19. Februar 2021 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichts (Anlage 1.2) wird gebilligt.

2.         Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt

a)       die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,

b)      die öffentliche Auslegung durchzuführen und anschließend

c)       die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich