Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 103 für den Bereich "Am Niegripper See II - Niegripper Seite" in der Ortschaft Niegripp hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
102/2021
Art
Beschlussvorlage

 

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 2. Februar 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 13. Juni 2018 bis zum 16. Juli 2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 4. Juni 2018, 22. Jahrgang, Nr. 20 ortsüblich bekanntgemacht.

Der zu erarbeitende Bebauungsplan soll in seinem geplanten räumlichen Geltungsbereich die Bebauung mit Wohngebäuden, der zugehörigen Nebenanlagen einschließlich Garagen und Gartenhäusern ermöglichen.

Der zukünftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird über die auf dem Flurstück 10019 in der Flur 12 liegende öffentliche Straße „Am See“ erschlossen. Die Straße „Am See“ ist zusätzlich über die auf dem Flurstück 10126 liegende Straße „Detershagener Weg“ erreichbar. Zur Vereinfachung der Darstellung des geplanten räumlichen Geltungsbereiches ist das Flurstück 10019 vollständig in den Bebauungsplan einbezogen.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 103 für den Bereich „Am Niegripper See II – Niegripper Seite“ in der Ortschaft Niegripp wurde am 4. Dezember 2019 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 3. Februar 2020 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 17. Dezember 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bewertet und als Anlage zur Beschlussvorlage BV 038/2020 dem Stadtrat und seinen Gremien unterbreitet. In der Sitzung des Stadtrates am 29.04.2020 sowie am 23.06.2020 (Wiederholung der Stadtratssitzung aufgrund Bedenken bezüglich einer ordnungsgemäßen Durchführung der Stadtratssitzung im April 2020) hat der Stadtrat diese Stellungnahmen beraten und entschieden. Der gemäß den Entscheidungen des Stadtrates zu den Stellungnahmen zu überarbeitende Planentwurf einschließlich der zu ändernden Begründung und des Umweltberichtes sollte erneut zur öffentlichen Auslegung gebracht werden.

Hinsichtlich der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit und der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung Altmark ergab sich bereits im Ergebnis der Abwägung der Stadtratsentscheidung vom 23.06.2020 die Erforderlichkeit, zum Ausgleich von Nachteilen zulasten des der Stadt Burg einen städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt Burg abzuschließen, der die Stadt Burg vor etwaigen Schadensersatzforderungen der Grundstückseigentümer der durch die vorgesehene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang der L 52 von der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung teilweise abgetrennten Flurstücke freistellt.

Im Ergebnis der Entscheidungen des Stadtrates ist die Planung überarbeitet wurden und erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bereitgestellt worden. Im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ vom 12.02.2021 wurde die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 3 BauGB mit der Verkürzung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf zwei Wochen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB und der Einschränkung, dass Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Entwürfe der Planzeichnung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes in der Fassung vom November 2020 einschließlich der umweltrelevanten Stellungnahmen aus den vorangegangenen Verfahrensschritten lagen in der Zeit vom 22.02.2021 bis zum 10.03.2021 zur Einsichtnahme aus.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 05.03.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 25.03.2021 aufgefordert worden.

Die Verwaltung hat die eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägerfläche Belange bewertet und als Anlage Beschlussvorlage BV 099/2021 beigefügt. Die im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens zu den entsprechend überarbeiteten Planentwürfen eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind ebenfalls Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange führten zu redaktionellen Korrekturen/Ergänzungen innerhalb der Planzeichnung bzw. der Begründung. Diese sind in die Dokumente eingearbeitet worden. Die Ergebnisse der Abwägung werden zeitnah nach Beschlussfassung des Stadtrates mitgeteilt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Satzungsbeschluss setzt den Schlusspunkt im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes.

3. Weitere Verfahrensweise

Da der Bebauungsplan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, tritt der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.


Anlagen:

 

Anlage 1.1 - Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 103 (Stand: April 2021)

Anlage 1.2 - Begründung Bebauungsplan Nr. 103 (Stand: April 2021)

Anlage 1.3 – Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 103 (Stand: April 2021)

 

 

 


1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) m.W.v. 14.08.2020 bzw. 01.11.2020 und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 103 für das Wohngebiet „Niegripper See II – Niegripper Seite “ an der Parchauer Chaussee bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom April 2021 als Satzung.

2.      Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich