Der Stellvertreter des Ortswehrleiters wird nach
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungs-gesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen. Er muss ein fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein.
Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ihleburg haben den Kameraden
René Endert per Briefabstimmung am
9. April 2021 einstimmig als Stellvertreter des Ortswehrleiters
vorgeschlagen. Der Kamerad René Endert trägt den Dienstgrad Löschmeister und hat die notwendigen
laufbahngemäßen Lehrgänge, von der Gruppenführerausbildung bis zum Lehrgang
„Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen und die erforderliche
einjährige Dienstzeit absolviert.
Damit sind die fachlichen Voraussetzungen zur Übertragung der Funktion des
Stellvertreters des Ortswehrleiters gegeben.
Rechtsgrundlagen
Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz LSA
Kommunalverfassungsgesetz
LSA
Beamtengesetz LSA
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden René Endert zum Stellvertreter des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Ihleburg unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |