Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden mit 8.875.000,- € veranschlagt.
Auf Grund erheblicher Preissteigerungen im Baugewerbe ist der Kostenrahmen
ausgeschöpft.
Es müssen noch 15 Lose ausgeschrieben werden. Das Planungsbüro machte
dazu eine neue Kostenhochrechnung und prognostizierte einen Mehrbedarf in Höhe
von 2,25 Mio. €.
Damit erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme von 8.875.000,- € um
2.250.000,- € auf insgesamt 11.125.000,- €.
Da in der Haushaltsplanung 2021 und 2022 weitere Mittel angemeldet wurden
und der noch verfügbare Haushaltsausgaberest nicht in voller Höhe übertragen
werden sollte, ist die Stadt auf Grund der eigentlichen Überplanung in der
Lage, in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von 1,1 Mio. € abzudecken und die
Maßnahme fortführen zu können.
Die Stadt beabsichtigt, fehlende Mittel durch zusätzliche Fördermittel zu
kompensieren. Weitere Städtebaufördermittel wurden bereits beantragt.
Die darüber hinaus fehlenden Haushaltsmittel werden, sofern die
Fördermittelbeantragung erfolglos ist, im Haushalt 2022 neu eingestellt.
Bei Nichteinhaltung des Kostenrahmens wird die Ertüchtigung der
Außenanlagen zunächst zurückgestellt.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Schwimmhalle Burg in Höhe von 1,1 Mio. €.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die darüber hinaus noch erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr:2021 |
EUR |
Produktsachkonto |
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FB 3 |
Folgejahr: |
EUR |
42420 1412 785107 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |