Betreff
Sanierung Sporthalle Burg Süd Überplanmäßige Ausgabe
Vorlage
114/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden mit 2.726.000,- € veranschlagt. Auf Grund erheblicher Preissteigerungen im Baugewerbe ist der Kostenrahmen ausgeschöpft.

Es müssen noch 9 Lose ausgeschrieben werden. Das Planungsbüro machte dazu eine neue Kostenhochrechnung und prognostizierte einen Mehrbedarf in Höhe von 171.300,00 €. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme von 2.726.000,- € um 171.300,00 € auf insgesamt 2.897.300,00 €.

Der Absicht der Stadt, fehlende Mittel durch zusätzliche Fördermittel zu kompensieren hat der Fördermittelgeber auf eine vorab erfolgte Anfrage wenig Aussicht auf Erfolg gegeben.

Im Haushaltsjahr 2021 sollen zur Fortführung der Baumaßnahme insgesamt 130.000,- € aus den Produktsachkonten (PSK) 11171.0000.785300 Baumaßnahmen Verwaltungsgebäude/ Verschattung (100.000,- €) und 51120.0000.785200 Maßnahmennummer 84 Tiefbaumaßnahme Marienweg (30.000,- €) zur Deckung der Finanzierungslücke genutzt werden. Die Maßnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke werden 2022 ausgeführt.

Die darüber hinaus fehlenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 neu eingestellt.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Sporthalle Burg Süd in Höhe von 130.000,00 €.

Die Deckung wird aus den Produktsachkonten 11171.0000 785300 und 51120.0000 785200 gewährleistet (siehe Begründung).

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die darüber hinaus noch erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2022 einzustellen.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                EUR

Land:          EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

EUR

Produktsachkonto

3

Folgejahr:

EUR

42410.1411.785100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich