Die Widmung erfolgt von Amtswegen, um die Anbindung der Teilfläche der Straße „Zur Alten Gärtnerei“ an eine öffentliche Erschließungsanlage rechtlich herzustellen.
Diese Teilfläche ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 95 für das Wohngebiet „An der Neuendorfer Straße“ durch einen Investor hergestellt worden. Die Abnahme der Teilfläche erfolgte am 3. November 2015. Im Erschließungsvertrag vom 27. Februar 2014 § 8 Abs. 4 hat der Investor die nach § 3 Abs. 3 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt notwendige Zustimmung zur Widmung gegeben.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche „Zur Alten Gärtnerei (Teilfläche)“ als öffentliche Straße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen.
Anlagen:
Anlage 1 – Widmung
Anlage 2 – Karte
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche Zur Alten Gärtnerei (Teilfläche) durch Allgemeinverfügung.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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