Betreff
Widmung der Verkehrsfläche "Zur Alten Gärtnerei (Teilfläche)"
Vorlage
192/2015
Art
Beschlussvorlage

Die Widmung erfolgt von Amtswegen, um die Anbindung der Teilfläche der Straße „Zur Alten Gärtnerei“ an eine öffentliche Erschließungsanlage rechtlich herzustellen.

Diese Teilfläche ist im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 95 für das Wohngebiet „An der Neuendorfer Straße“ durch einen Investor hergestellt worden. Die Abnahme der Teilfläche erfolgte am 3. November 2015. Im Erschließungsvertrag vom 27. Februar 2014 § 8 Abs. 4 hat der Investor die nach § 3 Abs. 3 Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt notwendige Zustimmung zur Widmung gegeben.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche „Zur Alten Gärtnerei (Teilfläche)“ als öffentliche Straße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen.

 

 


 


Anlagen:

Anlage 1 – Widmung

Anlage 2 – Karte


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche Zur Alten Gärtnerei (Teilfläche) durch Allgemeinverfügung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich