Betreff
Interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie (IAB) der Stadt Burg
Vorlage
123/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Grundlagen der Aktivierung und Bewertung des Vermögens sind über gesetzliche Regelungen und Verordnungen geregelt (KVG LSA, Bewertungsrichtlinie LSA usw.). Der Gesetzgeber räumt den Kommunen diverse Gestaltungs- und Bewertungsspielräume ein. Auf diesen Grundlagen können interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinien erlassen werden, die sich zum einen an die Beschäftigten der Stadt Burg, den Rechnungsprüfungsbehörden und zum anderen an den Stadtrat richten. Während die Aktivierungsrichtlinie für die Beschäftigten als Arbeits-, Handlungs- und Umsetzungsrichtlinie gilt, informiert sie die Prüfungsbehörden und den Stadtrat über die Herangehensweise hinsichtlich der Aktivierung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Die Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie nimmt damit wesentlichen Einfluss auf die Jahresabschlüsse der Stadt Burg und ist zudem notwendige Formalie.

Diese Richtlinie löst die interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie zur Eröffnungsbilanz vom 04.05.2015 ab.


Anlagen:

Interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie der Stadt Burg


Der Stadtrat beschließt die interne Aktivierungs- und Bewertungsrichtlinie (IAB) der Stadt Burg in der Fassung vom 11. Mai 2021.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich