hier: Beitritt der Stadt Burg zum Rahmenvertrag zur landeszentralen Vergabe der Lärmkartierung
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Die Umsetzung der im Jahr 2002 verabschiedeten EU-Richtlinie 2002/49/EG
über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(EU-Umgebungslärmrichtlinie) befindet sich derzeitig in der Vorbereitung der
4.Stufe. Alle fünf Jahre sind Lärmkartierungen an Hauptverkehrsstraßen (diese
Untersuchungsbereiche sind für die Stadt Burg maßgeblich) sowie den Strecken
des Schienenverkehrs durchzuführen und
zu aktualisieren.
Im Rahmen der 2. Stufe der EU-Lärmkartierung hat die Stadt Burg
gemeinsam mit Genthin, Gommern, Elbe-Parey, Biederitz und Möser die zu
untersuchenden Hauptverkehrsstraßen (vorrangig B1, B184, B 107) in einem
gemeinsamen Projekt durch die Beauftragung eines Sachverständigenbüro
durchgeführt und gegenüber dem Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU)
die Ergebnisse der Untersuchungen bekannt gegeben.
Ausgehend von den Ergebnissen der 2. Stufe der EU Lärmkartierung hat
die Stadt Burg einen Lärmaktionsplan mit der Beschlussvorlage 093/2017 im
Stadtrat am 15.06.2017 beschlossen.
Im Rahmen der 3. Stufe der EU Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen
waren die Ergebnisse der Verkehrswegezählung 2015 für die Auswahl der zu
untersuchenden Bereiche maßgeblich, für die Stadt Burg wurde jedoch nur ein
Hauptverkehrsstraßenabschnitt bei der Aktualisierung berücksichtigt, die im
bereits im Ergebnis der Straßenverkehrszählung mehr als 3 Millionen Kfz pro
Jahr aufwiesen. Dieses betraf den Abschnitt des Conrad-Tack-Ring zwischen der
Kreuzung B246a -Conrad-Tack-Ring und dem Abzweig der Grabower Landstraße.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Mit der notwendigen Aktualisierung nach fünf Jahren erfüllt
die Stadt Burg die gesetzliche Verpflichtung aus der EG-Richtlinie 2002/49/EG
sowie die im § 47e in Verbindung mit § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz
formulierten Verpflichtungen.
Seit der Bekanntmachung des neuen Berechnungsverfahrens für
den Umgebungslärm § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Lärmkartierung (34.
BImSchV) sind aktualisierte Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm von
bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB) seit
dem 31.12.2018 neue (einheitliche) Berechnungsverfahren anzuwenden. Die mit dem
neuen Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) durchzuführenden Neuberechnungen lassen
einen Vergleich zu der 2. oder 3. Stufe der Lärmkartierung nicht zu.
Aufgrund der Tatsache, dass insbesondere bei kleinen Kommunen
Probleme bei der erforderlichen Koordinierung und der Abstimmung der für die
Lärmkartierung notwendigen Maßnahmen bestehen und die Durchführung der
Lärmkartierung nur durch die Beauftragung von speziellen Ingenieurbüros
leistbar ist sowie erschwerend hinzu tritt, dass voraussichtlich erst ab Juli
2021 verfügbare Daten aus der Straßenverkehrszählung vorliegen, soll eine
landeszentrale Vergabe der Durchführung der 4. Stufe der Lärmkartierung
erfolgen. Diesem vorausgehend ist vorgesehen, dass die Ergebnisse der
Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 über ein Hochrechnungsverfahren für das Jahr
2019 ermittelt werden. Diese aufbereiteten Verkehrszahlen werden
voraussichtlich im Juli 2021 zur Verfügung stehen, das Ziel, die Kartierung bis
Ende Juni 2022 abzuschließen, wird damit erschwert.
Auf der Basis des neuen Berechnungsverfahrens zur
Lärmkartierung soll eine landesweite einheitliche Lärmkartierung in
Sachsen-Anhalt erreicht werden. Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt
(SGSA) hat die Überlegung, die Durchführung der Aufgabe der Lärmkartierung
landesweit zentral bei einer Behörde des Landes anzusiedeln gegenüber dem
zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE)
formuliert. In den zurückliegenden Jahren liefen seit 2019 Gespräche mit dem
MULE über die vertraglichen Möglichkeiten der Übertragung der Durchführung der
Aufgabe an das Landesamt für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die
landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung 2022 an Hauptverkehrsstraßen
auszuhandeln. Hiermit wäre den Kartierungen Städten und Gemeinden die
Möglichkeit eröffnet, das LAU mit der Ausschreibung der landeszentralen Vergabe
und Durchführung der Lärmkartierung zu beauftragen. Die Kommunen sind mit
Schreiben vom 25.10.2019 hinsichtlich ihrer Bereitschaft, dieser
landeszentralen Vergabe über den Rahmenvertrag beizutreten, informiert werden. Gegenüber
dem SGSA hat die Stadt Burg hat ihre Bereitschaft zum Beitritt zum
Rahmenvertrag mit Schreiben vom 11.11.2019 mitgeteilt.
Mit der landeszentralen Vergabe können vorhandene Kapazitäten
von für die Lärmkartierung geeigneten Ingenieurbüros besser genutzt werden, für
die kartierungspflichtigen Städte und Gemeinden ergeben sich durch die
Bündelung gegenüber einer eigenen Ausschreibung und Vergabe wirtschaftliche
Vorteile. Allerdings bedarf die Ausschreibung der Leistung eines europaweiten
Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung soll durch Kostenersatz der dem
Rahmenvertrag beigetretenen Städten und Gemeinden auf der Grundlage der zu
kartierenden Streckenkilometer stattfinden. Die Städte und Gemeinden sollten
ihre Haushaltsplanung für das Jahr 2021 entsprechend ausstatten.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit dem Beschluss über den Beitritt zum Rahmenvertrag zur
landeszentralen Vergabe der Lärmkartierung besteht für die Stadt Burg die
Möglichkeit, Teil dieses Verfahrens zu werden. Seitens der Verwaltung wird dieses
Verfahren vor einer Einzelvergabe des Auftrags für die Stadtlage Burg
bevorzugt.
Seitens des SGSA werden für die Stadt Burg ein Grundbetrag in
Höhe von 700 € sowie ein Betrag von 800 € je Kilometer zu untersuchender
Strecke veranschlagt. Bei einer in der Stadt Burg zu untersuchenden
Streckenlänge von 12,59 km sich somit ein Gesamtbetrag von 10.772 € (netto),
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer belaufen sich die Gesamtkosten somit
auf ca. 12.900 €.
Der nachstehende Link gibt einen Überblick über die Datenlage
zum Verfahren der 4. Lärmkartierung: 4.
Stufe der EU-Lärmkartierung (sachsen-anhalt.de).
Leider kann seitens des SGSA ein Entwurf des „Rahmenvertrages
zur landeszentralen Vergabe der Lärmkartierung“ aktuell noch nicht vorgelegt
werden, sofern die Möglichkeit besteht, dieses bis zur Sitzung des Stadtrates
am 24.06.2021 nachzuholen, wird die Verwaltung dieses tun.
Anlagen:
Entwurf des Rahmenvertrages zur landeszentralen Vergabe der Lärmkartierung
(lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht vor)
Der Stadtrat der Stadt Burg stimmt einem Beitritt der Stadt
Burg zum Rahmenvertrag über die landeszentrale Vergabe der Lärmkartierung 2022
an Hauptverkehrsstraßen in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie zwischen
dem Land Sachsen-Anhalt und dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA)
zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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12.900,-
EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: 2021 |
12.900,-
EUR |
Produktsachkonto |
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Fachbereich
3 |
Folgejahr: |
EUR |
51111
0000 543150 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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