Betreff
Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Stadt Burg
Vorlage
078/2021/1
Art
Beschlussvorlage

Die Amtszeit der derzeitigen Schiedspersonen läuft im Mai 2021 aus. Aus diesem Grund sind neue Schiedsfrauen/-männer zu wählen. Um eine Vielzahl an Interessenten für das Ehrenamt erreichen zu können, wurde Ende des vergangenen Jahres über die örtliche Presse, den sozialen Medien sowie im Amtsblatt der Stadt Burg im Zuge einer Ausschreibung dazu aufgerufen, sich zu bewerben. Diesem Aufruf folgten mehrere Burger Bürger. Des Weiteren erklärten sowohl Herr Karl-Heinz Summa als auch Herr Wolfgang Meyer ihre Bereitschaft, sich zur Wiederwahl als Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Burg zur Verfügung zu stellen.

Nach einem der Verwaltung obliegenden umfangreichen Vorauswahlverfahren konnte festgestellt werden, dass für die Wahl der Schiedspersonen der Stadt Burg fünf geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. In Persona handelt es sich um:

                               Frau Elke Gebser

                               Herrn Lutz Gera

                               Frau Angela Löw

                               Herrn Wolfgang Meyer

                               Herrn Karl-Heinz Summa

Alle fünf Bewerber zeichnen sich sowohl durch ihre Persönlichkeit als auch durch ihre Lebenserfahrung aus. Weiterhin besitzen alle fünf Bewerber die notwendige Sensibilität für die außergerichtliche Streitschlichtung.

Die gesetzliche Regelung zur Anzahl der Besetzung einer Schiedsstelle sieht jedoch vor, dass diese mit einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Schiedspersonen besetzt werden kann. Aus diesem Grund ergeht seitens der Stadt Burg – unter Berücksichtigung des im Vorfeld durchgeführten Vorauswahlverfahrens – die Empfehlung an die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Burg, unter den fünf geeigneten Bewerbern,

Frau Elke Gebser,

Frau Angela Löw und

Herrn Karl-Heinz Summa

bei der Wahl in dieses Ehrenamt zu favorisieren.

Die Wahl richtet sich nach den Regelungen des § 15 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Burg.

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie wird darum gebeten, dass jedes einzelne Stadtratsmitglied zur Durchführung der Wahl – soweit nicht offen gewählt wird – einen eigenen (vorzugsweise blau schreibenden) Kugelschreiber zur Stimmabgabe mit sich führt.

Die Wahl der Schiedspersonen bedarf der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichtes Burg. Mit der Berufung durch die Leitung des Amtsgerichtes Burg in das Ehrenamt der Schiedsperson beginnt die Amtszeit für die Dauer von fünf Jahren. Bis zum Amtsantritt bleiben die bisherigen Schiedspersonen tätig.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg wählt die Schiedspersonen für die Stadt Burg für eine Amtszeit von fünf Jahren


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich