Die Amtszeit der derzeitigen Schiedspersonen läuft im Mai 2021 aus. Aus
diesem Grund sind neue Schiedsfrauen/-männer zu wählen. Um eine Vielzahl an
Interessenten für das Ehrenamt erreichen zu können, wurde Ende des vergangenen
Jahres über die örtliche Presse, den sozialen Medien sowie im Amtsblatt der
Stadt Burg im Zuge einer Ausschreibung dazu aufgerufen, sich zu bewerben.
Diesem Aufruf folgten mehrere Burger Bürger. Des Weiteren erklärten sowohl Herr
Karl-Heinz Summa als auch Herr Wolfgang Meyer ihre Bereitschaft, sich zur
Wiederwahl als Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Burg zur Verfügung
zu stellen.
Nach einem der Verwaltung obliegenden umfangreichen Vorauswahlverfahren
konnte festgestellt werden, dass für die Wahl der Schiedspersonen der Stadt
Burg fünf geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. In Persona handelt es sich
um:
Frau
Elke Gebser
Herrn
Lutz Gera
Frau
Angela Löw
Herrn
Wolfgang Meyer
Herrn
Karl-Heinz Summa
Alle fünf Bewerber zeichnen sich sowohl durch ihre Persönlichkeit als
auch durch ihre Lebenserfahrung aus. Weiterhin besitzen alle fünf Bewerber die
notwendige Sensibilität für die außergerichtliche Streitschlichtung.
Die gesetzliche Regelung zur Anzahl der Besetzung einer Schiedsstelle
sieht jedoch vor, dass diese mit einer oder einem Vorsitzenden und bis zu zwei
weiteren Schiedspersonen besetzt werden kann. Aus diesem Grund ergeht seitens
der Stadt Burg – unter Berücksichtigung des im Vorfeld durchgeführten
Vorauswahlverfahrens – die Empfehlung an die Mitglieder des Stadtrates der
Stadt Burg, unter den fünf geeigneten Bewerbern,
Frau Elke Gebser,
Frau Angela Löw und
Herrn Karl-Heinz Summa
bei der Wahl in dieses Ehrenamt zu favorisieren.
Die Wahl richtet sich nach den Regelungen des § 15 der Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Burg.
Aufgrund der aktuell vorherrschenden Situation in Bezug auf die
Corona-Pandemie wird darum gebeten, dass jedes einzelne Stadtratsmitglied zur
Durchführung der Wahl – soweit nicht offen gewählt wird – einen eigenen
(vorzugsweise blau schreibenden) Kugelschreiber zur Stimmabgabe mit sich führt.
Die Wahl der Schiedspersonen bedarf der Bestätigung durch die Direktorin
des Amtsgerichtes Burg. Mit der Berufung durch die Leitung des Amtsgerichtes
Burg in das Ehrenamt der Schiedsperson beginnt die Amtszeit für die Dauer von
fünf Jahren. Bis zum Amtsantritt bleiben die bisherigen Schiedspersonen tätig.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg wählt die Schiedspersonen für die Stadt Burg für eine Amtszeit von fünf Jahren
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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