Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt durch
das Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen für Investitionen in den
Radverkehr in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zur Verfügung. Die
Programmlaufzeit hat im Dezember 2020 begonnen und läuft noch bis 31. Dezember
2023. Die Förderquote liegt für Kommunen im Land Sachsen-Anhalt bei insgesamt
90% der förderfähigen Kosten. Anträge können ab sofort und bis zum 15.12.2022
gestellt werden. Das Datum des Posteingangs ist maßgebend für die Reihenfolge
der Förderung.
Das Förderprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der
Bundesregierung und kann auch die Stadtverwaltung Burg bei der Umsetzung des
kommunalen Klimaschutzkonzeptes unterstützen. Denn Bestandteil des im Jahr 2017
erstellten Klimaschutzkonzeptes ist die Umsetzung einer nachhaltigeren
Mobilität im gesamten Stadtgebiet. Hierzu gehören sowohl die Optimierung des
Radwegenetzes, der Bau von überdachten und gesicherten Abstellanlagen für
Fahrräder und Pedelecs als auch die Durchführung von Kampagnen zum Thema
Radverkehr. Da diese Maßnahmen nur mit einer konkreten planerischen Grundlage
möglichst kosteneffizient umzusetzen sind, ist die Erstellung eines
Radverkehrskonzeptes notwendig.
Da das Sonderprogramm Stadt und Land aktuell das einzige Förderprogramm
ist, welches die Erstellung eines solchen Konzeptes ermöglicht, ist es
notwendig eine entsprechende Förderung zu beantragen. Die prognostizierten
Kosten für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes belaufen sich auf ca.
30.000 EUR.
Ziel des Radverkehrskonzeptes ist ein ausführlicher Maßnahmenkatalog, mit
welchem die in den nächsten Jahren durchzuführenden Maßnahmen zur Verbesserung
der Radverkehrssituation detailliert dargestellt werden. Bestandteil des
Maßnahmenkatalogs sind sowohl mittel- bis langfristig umsetzbare bauliche
Maßnahmen als auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung des
Verkehrsflusses. Um möglichst anwendungsbezogenen Maßnahmenvorschläge zu
erhalten, werden alle Maßnahmen ausführlich beschrieben, die prognostizierten
Kosten aufgeführt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt.
Zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs ist im Vorfeld die Analyse des
Status Quo notwendig, was beinhaltet, dass sowohl der Alltagsradverkehr als
auch der touristische Radverkehr zu betrachten ist. Im Detail bedeutet dies,
dass die hauptverkehrsströme aufgenommen werden, dass analysiert wird was die
Hauptziele des Radverkehrs sind, welche Wege gefahren werden und in welchem
Zustand die Radverkehrsinfrastruktur ist. Um ebenfalls einen Beitrag zur
Entlastung der Verkehrsströme zur Hauptverkehrszeit zu leisten, muss im Rahmen
der Analyse des Alltagsradverkehrs auch die Analyse der Schulwegsituation
hervorgehoben werden. Darüber hinaus ist eine Auswertung der Unfallstatistik in
diesem Rahmen notwendig, um künftig Gefahrenstellen zu reduzieren.
Laut Förderrichtlinie ist die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes wie
eine vorgelagerte Planungsleistung zu behandeln. Daher sind erst mit Umsetzung
der baulichen Maßnahme Kosten für das vorgelagerte Konzept förderfähig. Dies
bedeutet, dass die Mittel für das Radverkehrskonzept erst abgerufen werden
können, sobald der Mittelabruf für die bauliche Maßnahme erfolgt ist, was
bedeutet, dass die Stadt für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes in
Vorkasse gehen müsste.
Damit die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes gefördert werden kann,
ist ebenfalls die Umsetzung einer baulichen Maßnahme, die maßgeblich zur
Verbesserung der Radverkehrssituation im Stadtgebiet beiträgt, notwendig. Dies
macht den zweiten Teil der Förderung aus. In diesem Rahmen sind der Neu-, Um-
und Ausbau von getrennten Radwegen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und
Fahrradzonen förderfähig (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen
Dritter, außerhalb der öffentlichen Verwaltung).
Inhalt der 1. Änderung
Ausgehend von den geführten
Diskussionen zur BV 094/2021 im Umweltausschuss am 06.05.2021 sowie im Bau- und
Ordnungsausschuss am 01.06.2021 hat die Verwaltung eine Projektliste mit vier
Projekten für die Erörterung und Auswahl eines Bauprojekts der zu bearbeitenden
Antragstellung erarbeitet. Hierbei ist die bisher erörterte Variante der
baulichen Umgestaltung des Abschnittes der Deichstraße von der Schulstraße bis
zum Markt ebenfalls mit als Projekt 1 enthalten. Die in den Gremien geführten
Diskussionen und Hinweise sind bei der überarbeiteten Beschreibung des
Projektes 1 mit berücksichtigt worden.
Seitens der Verwaltung wird
die Projektliste der möglichen Baumaßnahmen zum Fördermittelantrag
Förderprogramm „Stadt und Land“ als Anlage zur geänderten
BV 094/2021/1 hinzugefügt.
Die Verwaltung schlägt vor,
bei dem zu beantragenden Bauprojekt das Projekt 2 „Ausbau des Radweges nördlich
der Siedlung Ost von der neuen Ihlebrücke bei Gütter bis zur Wiesenstraße“ zu
berücksichtigen.
In diesem Bereich verläuft
derzeit eine Radwegeverbindung, die eine Schotteroberfläche mit einer variablen
Breite zwischen 0,30 m und 0,80 m aufweist. Einige Anschlüsse an das
Straßennetz innerhalb der Siedlung Ost sind ebenfalls in diesem Ausbauzustand
vorhanden.
Aufgrund des zu erwartenden
Lückenschlusses des Radwegenetzes zwischen der Ortschaft Reesen und dem Burger
Ortsteil Gütter erscheint die Fortführung einer baulich qualifizierten
Radwegeanbindung von der neuen Ihlebrücke bei Gütter bis zur Wiesenstraße
sinnvoll, da von einer wesentlichen Steigerung der Nutzungsintensität dieser
Radwegeverbindung (auch im Alltagsradverkehr) auszugehen ist.
Von der Wiesenstraße bis zur
Unterführung B1/Flickschupark besteht nördlich angrenzend an die
Kleingartenanalgen eine mit Schotter befestigter straßenartiger Bereich, der
für diese fußläufig angeschlossenen Kleingärten eine Erschließungsfunktion
übernimmt.
Im Landesradwegenetz 2020
(LRVN 2020) sind alltagstaugliche, ortsverbindende Radwegeverbindungen seitens
des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr erfasst, mit den Kommunen
erörtert sowie im Konzept vermerkt worden. Im Jahr 2022 wird seitens des Landes
eine Befahrung und Bewertung der Qualität dieser Bestandteile des
Landesradverkehrsnetzes erfolgen. Ein kleiner Teil der auszubauenden
Radwegeverbindung ist im Landesradverkehrsnetz dargestellt und führt von der
Brücke bei Gütter bis zur Anbindung an die Johann-Sebastian-Bach-Str.
Die entstehenden Kosten je
lfd. km sind vom aktuellen Radwegeprojekt Reesen nach Gütter abgeleitet worden
(150.000 € / km aus Projekt mit Zuschlag von 50.000 € / km für Grunderwerb und
zusätzlichen Unterbau). Dementsprechend ergeben sich Gesamtkosten von 218.000
EUR für die 1.090 m lange Teilstrecke. Der Radweg soll hierbei auf eine Breite
von 2,5 m ausgebaut werden.
Die in der ersten Fassung der
Vorlage vorgeschlagene Maßnahme zum Umbau der Deichstraße und der Öffnung entgegen
der Fahrtrichtung wird von der Stadtverwaltung inhaltlich weiterhin verfolgt.
Zur Sicherung einer
funktionalen Anbindung des östlichen Stadtgebietes und der Ortschaft Reesen an
das Stadtzentrum ist die Öffnung der Deichstraße entgegen der Fahrtrichtung der
festgelegten Einbahnstraße für den Fahrradverkehr erforderlich. Da die bauliche
Anpassung im Bereich zwischen Schulstraße und Markt aktuell nicht erfolgen
soll, ist die Führung des in der Deichstraße aus der Richtung der Siedlung Ost
zukünftig verlaufenden Radverkehrs aktuell über den Parkplatz an der
Deichstraße/Schulstraße erforderlich.
Zu diesem Zweck ist die
ebenfalls als Einbahnstraße festgelegte Schulstraße bis zur vorhandenen
Parkplatzausfahrt für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung zu öffnen.
Damit erhält der Radverkehr die Möglichkeit, über diese Verbindung
straßenverkehrsrechtlich konform die Straßen Breiter Weg, Bruchstraße und Markt
zu erreichen.
Dieser Vorlage liegt noch ein
zusätzliches Dokument ohne Anlagencharakter bei, welches über Aktivitäten in
den zurückliegenden Jahren informiert, die auf eine Öffnung der als
Einbahnstraße festgelegten Deichstraße informiert.
Da das Laufzeitende des Förderprogramms mit dem 31. Dezember 2023
angegeben ist, müssen zum Ende des Jahres 2023 die oben beschriebenen Maßnahmen
abgeschlossen sein. Bis zu diesem Stichtag müssen daher ebenfalls alle
Fördermittel beantragt worden sein. Aus diesem Grund sollte schon im Jahr 2021
mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes begonnen werden, um anschließend im
Jahr 2022 mit der Planung des Umbaus der Deichstraße zu beginnen. Die für die
Erstellung des Radverkehrskonzeptes anfallenden Kosten können aus verschiedenen
Kostenstellen des Fachbereichs 3 entnommen und bis zum Fördermittelabruf
vorgestreckt werden. Wenn mit den Planungsleistungen für den Umbau der
Deichstraße im Jahr 2022 begonnen wird, können die baulichen Maßnahmen
möglicherweise im selben Jahr und spätestens im Jahr 2023 begonnen werden, sodass ein Abschluss bis zum Stichtag des
31.12.2023 möglich ist.
Die Ausführungen zeigen, dass mit den Fördermitteln des Sonderprogramms
„Stadt und Land“ zwei Projekte zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt Burg
vorangebracht werden und mit 90% der Kosten förderfähig sind.
Einerseits kann ein ganzheitliches städtisches Radverkehrskonzept
erstellt werden, welches zwingend für eine kosteneffiziente Verbesserung der
Radverkehrssituation im Stadtgebiet notwendig ist.
Andererseits ist auch der Ausbau des Radweges nördlich der Siedlung
Ost und damit die Anbindung der Burger Kernstadt an die Ortschaft Gütter förderfähig,
was eine bauliche Maßnahme ist, die als logische Konsequenz zum
erwarteten Ausbau des Radweges zwischen Reesen und Gütter anzusehen ist.
Anlagen:
Projektliste der
möglichen Baumaßnahmen zum Fördermittelantrag Förderprogramm „Stadt und Land“
Der Stadtrat beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Sonderprogramms Stadt und Land“. Die Fördermittel werden einerseits für die Erstellung eines städtischen Radverkehrskonzeptes und andererseits für den Ausbau des Radweges von der neuen Ihlebrücke bei Gütter bis zur Wiesenstraße beim Flickschupark (nördlich der Siedlung Ost) benötigt. Die Förderquote beläuft sich dabei auf insgesamt 90% der förderfähigen Ausgaben, sodass die Stadt nur 10% der Gesamtkosten übernehmen muss.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
248.000
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Bund: 223.200 EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr 2021: |
30.000
EUR |
Produktsachkonto* |
|
|
|
Folgejahre: |
218.000
EUR |
|
*Die Kosten für die Erstellung des
Radverkehrskonzeptes werden dem Produktsachkonto 511130000.543150
(Verkehrsplanung) zugeschrieben und sind bereits im Haushalt des Jahres 2021
enthalten. Für die bauliche Maßnahme des Radwegausbaus gibt es zum aktuellen
Zeitpunkt noch kein Produktsachkonto. Dies wird erst für den nächsten Haushalt
geplant.
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |