Betreff
Beantragung einer Förderung im Rahmen des Sonderprogramms "Stadt und Land" mit einer Baumaßnahme eines Radweges nördlich der Siedlung Ost und der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes
Vorlage
094/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zur Verfügung. Die Programmlaufzeit hat im Dezember 2020 begonnen und läuft noch bis 31. Dezember 2023. Die Förderquote liegt für Kommunen im Land Sachsen-Anhalt bei insgesamt 90% der förderfähigen Kosten. Anträge können ab sofort und bis zum 15.12.2022 gestellt werden. Das Datum des Posteingangs ist maßgebend für die Reihenfolge der Förderung.

Das Förderprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung und kann auch die Stadtverwaltung Burg bei der Umsetzung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes unterstützen. Denn Bestandteil des im Jahr 2017 erstellten Klimaschutzkonzeptes ist die Umsetzung einer nachhaltigeren Mobilität im gesamten Stadtgebiet. Hierzu gehören sowohl die Optimierung des Radwegenetzes, der Bau von überdachten und gesicherten Abstellanlagen für Fahrräder und Pedelecs als auch die Durchführung von Kampagnen zum Thema Radverkehr. Da diese Maßnahmen nur mit einer konkreten planerischen Grundlage möglichst kosteneffizient umzusetzen sind, ist die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes notwendig.

Da das Sonderprogramm Stadt und Land aktuell das einzige Förderprogramm ist, welches die Erstellung eines solchen Konzeptes ermöglicht, ist es notwendig eine entsprechende Förderung zu beantragen. Die prognostizierten Kosten für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes belaufen sich auf ca. 30.000 EUR.

Ziel des Radverkehrskonzeptes ist ein ausführlicher Maßnahmenkatalog, mit welchem die in den nächsten Jahren durchzuführenden Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation detailliert dargestellt werden. Bestandteil des Maßnahmenkatalogs sind sowohl mittel- bis langfristig umsetzbare bauliche Maßnahmen als auch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses. Um möglichst anwendungsbezogenen Maßnahmenvorschläge zu erhalten, werden alle Maßnahmen ausführlich beschrieben, die prognostizierten Kosten aufgeführt und Fördermöglichkeiten aufgezeigt.

Zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs ist im Vorfeld die Analyse des Status Quo notwendig, was beinhaltet, dass sowohl der Alltagsradverkehr als auch der touristische Radverkehr zu betrachten ist. Im Detail bedeutet dies, dass die hauptverkehrsströme aufgenommen werden, dass analysiert wird was die Hauptziele des Radverkehrs sind, welche Wege gefahren werden und in welchem Zustand die Radverkehrsinfrastruktur ist. Um ebenfalls einen Beitrag zur Entlastung der Verkehrsströme zur Hauptverkehrszeit zu leisten, muss im Rahmen der Analyse des Alltagsradverkehrs auch die Analyse der Schulwegsituation hervorgehoben werden. Darüber hinaus ist eine Auswertung der Unfallstatistik in diesem Rahmen notwendig, um künftig Gefahrenstellen zu reduzieren.

Laut Förderrichtlinie ist die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes wie eine vorgelagerte Planungsleistung zu behandeln. Daher sind erst mit Umsetzung der baulichen Maßnahme Kosten für das vorgelagerte Konzept förderfähig. Dies bedeutet, dass die Mittel für das Radverkehrskonzept erst abgerufen werden können, sobald der Mittelabruf für die bauliche Maßnahme erfolgt ist, was bedeutet, dass die Stadt für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes in Vorkasse gehen müsste.

Damit die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes gefördert werden kann, ist ebenfalls die Umsetzung einer baulichen Maßnahme, die maßgeblich zur Verbesserung der Radverkehrssituation im Stadtgebiet beiträgt, notwendig. Dies macht den zweiten Teil der Förderung aus. In diesem Rahmen sind der Neu-, Um- und Ausbau von getrennten Radwegen, eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen förderfähig (einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter, außerhalb der öffentlichen Verwaltung).

Inhalt der 1. Änderung

Ausgehend von den geführten Diskussionen zur BV 094/2021 im Umweltausschuss am 06.05.2021 sowie im Bau- und Ordnungsausschuss am 01.06.2021 hat die Verwaltung eine Projektliste mit vier Projekten für die Erörterung und Auswahl eines Bauprojekts der zu bearbeitenden Antragstellung erarbeitet. Hierbei ist die bisher erörterte Variante der baulichen Umgestaltung des Abschnittes der Deichstraße von der Schulstraße bis zum Markt ebenfalls mit als Projekt 1 enthalten. Die in den Gremien geführten Diskussionen und Hinweise sind bei der überarbeiteten Beschreibung des Projektes 1 mit berücksichtigt worden.

Seitens der Verwaltung wird die Projektliste der möglichen Baumaßnahmen zum Fördermittelantrag Förderprogramm „Stadt und Land“ als Anlage zur geänderten
BV 094/2021/1 hinzugefügt.

Die Verwaltung schlägt vor, bei dem zu beantragenden Bauprojekt das Projekt 2 „Ausbau des Radweges nördlich der Siedlung Ost von der neuen Ihlebrücke bei Gütter bis zur Wiesenstraße“ zu berücksichtigen.

In diesem Bereich verläuft derzeit eine Radwegeverbindung, die eine Schotteroberfläche mit einer variablen Breite zwischen 0,30 m und 0,80 m aufweist. Einige Anschlüsse an das Straßennetz innerhalb der Siedlung Ost sind ebenfalls in diesem Ausbauzustand vorhanden.

Aufgrund des zu erwartenden Lückenschlusses des Radwegenetzes zwischen der Ortschaft Reesen und dem Burger Ortsteil Gütter erscheint die Fortführung einer baulich qualifizierten Radwegeanbindung von der neuen Ihlebrücke bei Gütter bis zur Wiesenstraße sinnvoll, da von einer wesentlichen Steigerung der Nutzungsintensität dieser Radwegeverbindung (auch im Alltagsradverkehr) auszugehen ist.

Von der Wiesenstraße bis zur Unterführung B1/Flickschupark besteht nördlich angrenzend an die Kleingartenanalgen eine mit Schotter befestigter straßenartiger Bereich, der für diese fußläufig angeschlossenen Kleingärten eine Erschließungsfunktion übernimmt.

Im Landesradwegenetz 2020 (LRVN 2020) sind alltagstaugliche, ortsverbindende Radwegeverbindungen seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr erfasst, mit den Kommunen erörtert sowie im Konzept vermerkt worden. Im Jahr 2022 wird seitens des Landes eine Befahrung und Bewertung der Qualität dieser Bestandteile des Landesradverkehrsnetzes erfolgen. Ein kleiner Teil der auszubauenden Radwegeverbindung ist im Landesradverkehrsnetz dargestellt und führt von der Brücke bei Gütter bis zur Anbindung an die Johann-Sebastian-Bach-Str.

Die entstehenden Kosten je lfd. km sind vom aktuellen Radwegeprojekt Reesen nach Gütter abgeleitet worden (150.000 € / km aus Projekt mit Zuschlag von 50.000 € / km für Grunderwerb und zusätzlichen Unterbau). Dementsprechend ergeben sich Gesamtkosten von 218.000 EUR für die 1.090 m lange Teilstrecke. Der Radweg soll hierbei auf eine Breite von 2,5 m ausgebaut werden.

Die in der ersten Fassung der Vorlage vorgeschlagene Maßnahme zum Umbau der Deichstraße und der Öffnung entgegen der Fahrtrichtung wird von der Stadtverwaltung inhaltlich weiterhin verfolgt.

Zur Sicherung einer funktionalen Anbindung des östlichen Stadtgebietes und der Ortschaft Reesen an das Stadtzentrum ist die Öffnung der Deichstraße entgegen der Fahrtrichtung der festgelegten Einbahnstraße für den Fahrradverkehr erforderlich. Da die bauliche Anpassung im Bereich zwischen Schulstraße und Markt aktuell nicht erfolgen soll, ist die Führung des in der Deichstraße aus der Richtung der Siedlung Ost zukünftig verlaufenden Radverkehrs aktuell über den Parkplatz an der Deichstraße/Schulstraße erforderlich.

Zu diesem Zweck ist die ebenfalls als Einbahnstraße festgelegte Schulstraße bis zur vorhandenen Parkplatzausfahrt für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung zu öffnen. Damit erhält der Radverkehr die Möglichkeit, über diese Verbindung straßenverkehrsrechtlich konform die Straßen Breiter Weg, Bruchstraße und Markt zu erreichen.

Dieser Vorlage liegt noch ein zusätzliches Dokument ohne Anlagencharakter bei, welches über Aktivitäten in den zurückliegenden Jahren informiert, die auf eine Öffnung der als Einbahnstraße festgelegten Deichstraße informiert.

Da das Laufzeitende des Förderprogramms mit dem 31. Dezember 2023 angegeben ist, müssen zum Ende des Jahres 2023 die oben beschriebenen Maßnahmen abgeschlossen sein. Bis zu diesem Stichtag müssen daher ebenfalls alle Fördermittel beantragt worden sein. Aus diesem Grund sollte schon im Jahr 2021 mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes begonnen werden, um anschließend im Jahr 2022 mit der Planung des Umbaus der Deichstraße zu beginnen. Die für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes anfallenden Kosten können aus verschiedenen Kostenstellen des Fachbereichs 3 entnommen und bis zum Fördermittelabruf vorgestreckt werden. Wenn mit den Planungsleistungen für den Umbau der Deichstraße im Jahr 2022 begonnen wird, können die baulichen Maßnahmen möglicherweise im selben Jahr und spätestens im Jahr 2023 begonnen werden, sodass ein Abschluss bis zum Stichtag des 31.12.2023 möglich ist.

Die Ausführungen zeigen, dass mit den Fördermitteln des Sonderprogramms „Stadt und Land“ zwei Projekte zur Förderung des Radverkehrs in der Stadt Burg vorangebracht werden und mit 90% der Kosten förderfähig sind.

Einerseits kann ein ganzheitliches städtisches Radverkehrskonzept erstellt werden, welches zwingend für eine kosteneffiziente Verbesserung der Radverkehrssituation im Stadtgebiet notwendig ist.

Andererseits ist auch der Ausbau des Radweges nördlich der Siedlung Ost und damit die Anbindung der Burger Kernstadt an die Ortschaft Gütter förderfähig, was eine bauliche Maßnahme ist, die als logische Konsequenz zum erwarteten Ausbau des Radweges zwischen Reesen und Gütter anzusehen ist.


Anlagen:

Projektliste der möglichen Baumaßnahmen zum Fördermittelantrag Förderprogramm „Stadt und Land“


Der Stadtrat beschließt die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Sonderprogramms Stadt und Land“. Die Fördermittel werden einerseits für die Erstellung eines städtischen Radverkehrskonzeptes und andererseits für den Ausbau des Radweges von der neuen Ihlebrücke bei Gütter bis zur Wiesenstraße beim Flickschupark (nördlich der Siedlung Ost) benötigt. Die Förderquote beläuft sich dabei auf insgesamt 90% der förderfähigen Ausgaben, sodass die Stadt nur 10% der Gesamtkosten übernehmen muss.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                             248.000 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Bund:                      223.200 EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr 2021:

         30.000 EUR

Produktsachkonto*

Folgejahre:

       218.000 EUR

*Die Kosten für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes werden dem Produktsachkonto 511130000.543150 (Verkehrsplanung) zugeschrieben und sind bereits im Haushalt des Jahres 2021 enthalten. Für die bauliche Maßnahme des Radwegausbaus gibt es zum aktuellen Zeitpunkt noch kein Produktsachkonto. Dies wird erst für den nächsten Haushalt geplant.

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich