1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am
22.02.2018 die Einleitung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und
Schartau beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 31.08.2020 bis zum 16.09.2020 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 21.08.2020
ortsüblich bekanntgemacht.
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gab es für das
Planänderungsverfahren folgende Zielstellung:
- Ausweisung von Wohnbauflächen gem. § 1 Abs. 1
Nr. 1 BauNVO anstelle der bisherigen Darstellungen von Flächen für die
Landwirtschaft bzw. Flächen für Wald sowie Grünflächen und von
Sonderbauflächen für die Erholung (§ 1 Abs. 1 Nr.4 BauNVO).
Im Zuge der Entwurfsbearbeitung und in Auswertung der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind
folgende weitere inhaltliche Änderungen in die Planbearbeitung eingeflossen:
- Reduzierung von dargestellten Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO im
Bereich der Halbinsel zugunsten von Grünflächen
sowie
- Darstellung
von Sonderbaufläche für die Erholung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO
anstelle von Grünflächen und Flächen für Wald im Bereich des Ostufers des
sog. Mittelsees.
Die Änderung zur 2. ergab sich aus der Notwendigkeit, die
Bedarfsausweisung der neuen Wohnbauflächen für die Ortschaft Niegripp zu
begründen, hierbei wurde die Darstellung der nicht mehr erforderlichen
Wohnbauflächen im Bereich der Halbinsel zurückgenommen.
Die Änderung zu 3. ist ein Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier werden
private Grundstücke, welche die Eigentümer nach der Beendigung des aktiven
Bergbaubetriebes vom abbauführenden Unternehmen zurückerhalten haben,
hinsichtlich ihrer zukünftigen Nutzung als Sonderbaufläche für die Erholung dargestellt.
Dieses reicht für die Ausübung dieser tatsächlichen baulichen Nutzung nicht
aus, es ist davon auszugehen, dass für diesen Bereich zukünftig ebenfalls ein
Bebauungsplan aufzustellen ist.
Am 24.03.2021 wurde im Rahmen einer Besprechung zwischen dem Ortschaftsrat
Niegripp und den Geschäftsführern der Entwicklungsgesellschaft Niegripper See
II Abstimmungen darüber geführt, in welchem räumlichen Bereich des Mittelsees
ein Zugang zum Gewässer für die Öffentlichkeit eingerichtet werden könnte.
Zwischen den Gesprächsteilnehmern wurde vereinbart, dass die Verwaltung
beauftragt wird, die Modalitäten der Einrichtung dieses Zuganges und der
Zuständigkeiten in diesem räumlichen Bereich mit der Entwicklungsgesellschaft
Niegripper See II zu verhandeln.
Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Bereich keine baulichen Anlagen
errichtet werden sollen kann auf die Darstellung einer Sonderbaufläche für
Freizeit und Erholung verzichtet werden. Die räumliche Einordnung des geplanten
Zugangs zum Mittelsee ist zum Zwecke der Klarstellung und Kommunikation in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage
vorgenommen worden.
In der Stadtratssitzung am 08.04.2021 wurde die Beschlussvorlage
059/2021/1, innerhalb des Tagesordnungspunktes durch Antrag in die nächste
Beratungsschiene zurückverwiesen. Dieses bedingt die Erstellung einer neuen
Beschlussvorlage einschl. der Bestückung mit den ursprünglichen Anlagen der BV
059/2021 sowie der Mitführung um die aktuell hinzugetretenen Erkenntnisse
hinsichtlich der Einrichtung eines Zugangs für die Öffentlichkeit auf privaten
Grundstücken zum sog. Mittelsee und der hierfür notwendigen vertraglichen
Regelungen zwischen Eigentümer und Stadt Burg.
Gleichzeitig kündigte der Herr Stadtrat Volker Voigt im Stadtrat am
8.4.2021 einen Antrag an, der beinhaltet dass
a) eine bisher
dargestellte Sonderbaufläche für Freizeit und Erholung in der Änderungsfläche der 11. Änderung
erhalten werden soll,
b) die Sicherung durch
Flächennutzungsplan oder Beschlussvorlage des Badestrandes Niegripp für die Bevölkerung erfolgt
sowie
c) den durchgängigen
öffentlichen Zugang über die Straße „Am See“ bleibt.
Punkt a) des Antrags kann in der fachlichen Erörterung der neuen BV 100/2021/1 erfolgen, zu den
Punkten b) und c) gibt die Verwaltung zur Kenntnis, dass
zu b) die Sicherung des öffentlichen Badestrandes bereits durch
zeichnerische und textliche Festsetzung als „öffentliche Grünfläche“ nach § 9
Abs. 1 Nr. 15 BauGB im Bebauungsplan Nr. 68 i.d.F. der 1. Änderung
rechtsverbindlich erfolgt ist sowie
zu c) die Sicherung des öffentlichen Zugangs über die Straße „Am See“
bereits dahingehend erfolgt ist, dass die Straße „Am See“ als öffentliche
Straße gewidmet worden ist.
Der Antrag vom 8.4.2021 liegt zwischenzeitlich der Verwaltung vor und
ist hier als Anlage 3 beigefügt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das
Aufstellungsverfahren der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau fortgeführt.
3. Weitere Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss werden die nach inhaltlicher Maßgabe der neuen Anlage
1.3 zur BV 100/2021/1 zu überarbeitende Planfassung und die ebenfalls zu überarbeitende Begründung
einschließlich des zu überarbeitenden
Umweltberichts bereits jetzt als
Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der
Öffentlichkeit entsprechend gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Der Entwurf wird zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit
zur Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher
Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem
Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit
einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung und
Beschlussfassung vorlegen.
4. Inhalt der 1. Änderung
Der Inhalt der 1. Änderung besteht in der Berücksichtigung des in der
Sitzung am 05.05.2021 des Ortschaftsrates Niegripp gestellten und mehrheitlich
beschlossenen Antrags zur Änderung der Darstellungen der 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Der Antrag beinhaltet, dass die mit 1 gekennzeichnete Fläche (Siehe
Anlage – Änderungsantrag zu BV 100/2021) weiter als Sonderbaufläche „Freizeit
und Erholung“ ausgewiesen werden soll, um das Gebiet nicht zu sehr mit einer
weiteren Wohnbebauung zu belasten.
Im Weiteren soll die neue Ausweisung von Wohnbauflächen nicht
über den Umring des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 107
„Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ hinausgehen und diese ursprünglich
als „Wohnbaufläche“ darzustellenden Bereiche nunmehr als Sonderbaufläche
„Freizeit und Erholung“ ausgewiesen werden.
Somit werden als Planungsziele
für die zu bearbeitende 11. Änderung des Flächennutzungsplanes die innerhalb
der neuen zur Beschlussvorlage 100/2021/1 hinzugefügten Anlage 1.3
getroffenen Darstellungen vom Stadtrat festgelegt.
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 09.06.2021 wurde diesem Antrag aus dem OR Niegripp ebenso
wie in den vorangegangenen Gremiensitzungen gefolgt und die Verwaltung mit der
Erstellung einer 1. Änderung der BV 100/2021 beauftragt.
Die Verwaltung wird nach
erfolgter Beschlussfassung die Überarbeitung der Planungsdokumente im Sinne der
neuen Planungszeile gemäß der Anlage 1.3 beim beauftragten Büro veranlassen und
die geänderten Dokumente in den sich anschließenden Beteiligungsverfahren
verwenden.
Anlagen:
Anlage 1.1 - Planzeichnung der 11. Änderung des FNP
Anlage 1.2 - Begründung einschl. der 11. Änderung des
FNP
Anlage 1.3 - Planungsziele
der 11. Änderung des FNP nach Maßgabe des Antrags aus dem OR Niegripp vom 05052021
Anlage 2 - räumliche Zuordnung des zukünftigen
Zugangs zum Mittelsee
Anlage 3 - Antrag Herr Stadtrat Volker Voigt vom
08.04.2021
1. Die als Anlage 1.3 beiliegenden, im Sinne des Antrags aus dem OR Niegripp vom 05.05.2021 neu definierten Ziele werden seitens des Stadtrates zur Einarbeitung in den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes bestimmt, der entsprechend zu überarbeitende Entwurf wird bereits jetzt in der Fassung vom Juni 2021 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichts (Anlage 1.2) sind entsprechend der neuen Planungsziele anzupassen und werden seitens des Stadtrates bereits jetzt gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt
a)
die
Überarbeitung der zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
gehörenden Planungsdokumente beim beauftragten Planungsbüro zu veranlassen und
danach
b) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern,
c) die öffentliche Auslegung durchzuführen und anschließend
d) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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