Betreff
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl einschließlich der notwendig gewordenen Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Burg
Vorlage
139/2021
Art
Beschlussvorlage

Bürgermeisterwahl am 6. Juni 2021:

Der Stadtwahlausschuss der Stadt Burg stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juni 2021 das Wahlergebnis der am 6. Juni 2021 stattgefundenen Bürgermeisterwahl in der Stadt Burg und die Erfordernis einer Stichwahl fest.

Im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 26 vom 10. Juni 2021 wurde das festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt gemacht.

Das Wahlergebnis vom 6. Juni 2021 lautet:

Wahlberechtigte insgesamt:

19.136

Wähler insgesamt:

10.483

Wahlbeteiligung:

54,78 %

Gültige Stimmzettel:

10.280

Ungültige Stimmzettel:

203

Gültige Stimmen (D):

10.280

Stimmenverteilung auf Bewerber

Stimmen

Anteil

D1          Kellner, René                     (CDU)

2.244

21,83 %

D2          Lichtenberg, Gerald         (Einzelbewerber)

555

5,40 %

D3          Ruth, Bernhard                 (Einzelbewerber)

2.741

26,66 %

D4          Sievert, Philipp                  (SPD)

3.904

37,98 %

D5          Werner, Christian                            (Einzelbewerber)

836

8,13 %

Gültige Stimmen (D1+D2+D3+D4+D5= D)

10.280

Folglich stellte der Stadtwahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Juni 2021 außerdem fest, dass keiner der fünf Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit eine Stichwahl erforderlich geworden ist. Dabei wurden folgende zwei Bewerber vom Stadtwahlausschuss zugelassen: Herr Bernhard Ruth und Herr Philipp Sievert.

Die Erfordernis der Stichwahl und die Zulassung der Bewerber wurde ebenfalls im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 26 vom 10. Juni 2021 öffentlich bekannt gemacht.

Stichwahl am 20. Juni 2021:

Der Stadtwahlausschuss der Stadt Burg stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juni 2021 das endgültige Wahlergebnis der am 20. Juni 2021 stattgefundenen Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Burg fest.

Im Amtsblatt der Stadt Burg Nr. 30 vom 23. Juni 2021 wurde das festgestellte, endgültige Wahlergebnis und den Namen des gewählten Bewerbers öffentlich bekannt gemacht.

Das Wahlergebnis vom 20. Juni 2021 lautet:

Wahlberechtigte insgesamt:

19.093

Wähler:

5.648

Wahlbeteiligung:

29,58 %

Gültige Stimmzettel:

5.637

Ungültige Stimmzettel:

11

Gültige Stimmen (D):

5.637

Stimmenverteilung der Bewerber

Stimmen

Anteil

D1          Ruth, Bernhard

1.919

34,04 %

D2          Sievert, Philipp                  (SPD)

3.718

65,96 %

Gültige Stimmen (D1+D2=D)

5.637

Der Stadtwahlausschuss der Stadt Burg stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juni 2021 fest, dass der Bewerber Herr Philipp Sievert mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (absolute Mehrheit) erhalten hat und somit gemäß § 30 Absatz 8 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum Bürgermeister der Stadt Burg gewählt ist.

Mit Schreiben vom 1. Juli 2021 erklärte Herr Philipp Sievert die Annahme der Wahl.

Wahleinsprüche gemäß § 50 KWG LSA wurden innerhalb der Einspruchsfrist nicht erhoben.

Gemäß § 51 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 Nr. 1 KWG LSA beschließt der Stadtrat der Stadt Burg, dass keine Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl vom 6. Juni 2021 einschließlich der Stichwahl vom 20. Juni 2021 erhoben wurden und die Wahl somit gültig ist.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 6. Juni 2021 einschließlich der notwendig gewordenen Stichwahl am 20. Juni 2021.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich