2. Bestätigung der Entwurfsplanung "Ausbau/Qualitätsverbesserung der Infrastruktur Lindenallee-Variante 2" mit Änderungen
1. Die Anbindung des
Industrie- und Gewerbeparks Burg über eine 2. Erschließungsstraße an das
überregionale Verkehrsnetz, soll gemäß der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr
2020, entsprechend Variante 4 erfolgen. Dafür wurde die vorliegende technische
Planung durch das Ingenieurbüro pmi erarbeitet. Die Lage entspricht der
Machbarkeitsstudie. Die Fahrbahn hat eine Gesamtlänge von 1.381,6 m. Der
Gesamtquerschnitt weist, wie in der Machbarkeitsstudie, eine Gesamtbreite von
20 m auf und ist in Stationierungsrichtung wie folgt unterteilt (von links nach
rechts): 0,50 m Anpassungsstreifen zum vorhandenen Acker, 1,50 m Mulde, 1,50 m
Bankett, 8,00 m breite Fahrbahn, 1,50 m Bankett, 1,50 m Mulde, 0,50 m Bankett
des Geh-/ Radweges, 2,50 m Geh-/ Radweg, 0,50 m Bankett des Geh-/ Radweges,
2,00 m Pflanzstreifen. Es wurden alle vorhandenen Feldwege sowie die Notzufahrt
der Bundeswehr an die neue Fahrbahn angebunden. Wie die Anbindung an die L 52
erfolgen kann (Kreisverkehr, Knotenpunkt mit Ampelregelung bzw. ohne
Ampelregelung), muss durch einen Verkehrsplaner untersucht werden. Dazu ist
eine Verkehrszählung erforderlich, welche noch vor den Sommerferien erfolgen
soll. Des Weiteren müssen mit dem LSBB Abstimmungen zur Anbindung an die L 52
geführt werden, da in diesem Bereich laut Bundesverkehrswegeplan 2030 zukünftig
die Ortsumgehung Burg anbinden soll.
Der Ausbau der
Erschließungsstraße muss grundhaft in Asphaltbauweise erfolgen. Der geplante
Aufbau kann dem beiliegenden Straßenquerschnitt entnommen werden, wobei dieser
nach Vorlage des Baugrundgutachtens, welches derzeit erstellt wird, noch
bestätigt oder geändert werden muss. Die Gesamtkosten werden, nach derzeitigem
Stand und für das Jahr 2022 prognostiziert, mit ca. 5.992.000 € Brutto
beziffert.
2. Durch das
Ingenieurbüro pmi wurden im Rahmen der Vorplanung 3 Varianten für den Ausbau
der Lindenallee erarbeitet. Die Lage der Lindenallee entspricht in Ihrer Lage
bei allen 3 Varianten, der vorhandenen Fahrbahn. Die Fahrbahn der Lindenallee
hat eine Gesamtlänge von ca. 1.120 m. Die anbindenden Fahrbahnen der
Nebenstraßen sollen neue Bordausrundungen mit verbesserten Radien erhalten, um
den LKW Verkehr besser zu führen. Wie die Anbindung an die B 246a erfolgen kann
(Kreisverkehr, Knotenpunkt mit Ampelregelung bzw. ohne Ampelregelung), muss
durch einen Verkehrsplaner untersucht werden. Dazu ist eine Verkehrszählung
erforderlich, welche noch vor den Sommerferien erfolgen soll. Des Weiteren
müssen mit dem LSBB Abstimmungen zur Anbindung an die B 246a geführt werden, da
die Knotenpunktgestaltung einen Eingriff in Ihre Straße darstellt. Mögliche
Deckenaufbauten können den Straßenquerschnitten entnommen werden, wobei durch
uns der vollgebundene Aufbau auf Grund der kürzeren Bauzeit sowie der
Sicherheit beim Baugrund (keine kontaminierten Böden) favorisiert wird.
Der
Gesamtquerschnitt der Variante 1 beträgt im Mittel 9,46 m und sieht den Ausbau
der Fahrbahn zwischen den vorhandenen, zu erhaltenden Borden mit einem
vollgebundenen Aufbau vor. Hierbei sollen die vorhandenen Borde nur im Bereich
der Anbindungen und bei großen Beschädigungen ausgetauscht werden. Des Weiteren
soll die Markierung der Fahrbahn, wie bisher erfolgen. Somit können die LKWs
wie bisher ohne Einschränkungen parken. Bei dieser Variante wird die Fahrbahn
der Lindenallee „nur“ den aktuellen Bedingungen des Straßenverkehrs angepasst.
Dies ist die kostengünstigste Variante.
Im Zuge der
Ausschusssitzung am 23.06.2021 wurde eingewandt, dass man die Straßenborde auf
der gesamten Strecke erneuern solle, weil dann eine komplett neue
Verkehrsanlage entsteht. Auf Grund dessen wurde die Variante 1a, entspricht
Variante 1, nur dass sämtliche Fahrbahnborde ausgetauscht werden und die
Fahrbahnbreite auf ein durchgehendes Maß von 9,50 m ausgebildet wird,
kostenseitig betrachtet. Dies führt zu einer Kostenerhöhung gegenüber der
Variante 1.
Die Variante 2 weist
eine Gesamtbreite von 9,50 m auf und sieht den Ausbau der Fahrbahn,
einschließlich der Erneuerung der Borde, mit einem vollgebundenen Aufbau vor.
Bei dieser Variante sollen 3,00 m breite LKW Parkstreifen auf ca. 705 m
markiert werden. Dies sind ca. 2,5 mal so viele Stellflächen wie bei Variante
3. Damit könnte der ruhende Verkehr zu den entsprechenden Stellplätzen geführt
werden. Das „wilde“ Parken hätte ein Ende. Diese Variante ist nur unwesentlich
teurer als Variante 1a.
Bei der Variante 3
wurde eine Breite der Fahrbahn von 8,00 m gewählt und in Teilbereichen, auf
einer Länge von 286 m, 3,00 m breite LKW-Parkstellflächen in den nordwestlichen
Nebenbereichen angeordnet. Gegenüber Variante 2 sind dies ca. 60 % weniger
Stellflächen. Ein Parken auf der Lindenallee selbst soll dann nicht mehr
erfolgen, da ansonsten nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung stünde. Um diese
Variante zu ermöglich müssen 29 Bäume gefällt und neu gepflanzt werden.
Im Zuge der
Ausschusssitzung am 23.06.2021 wurde bezüglich Variante 3 eingewandt, dass sich
im derzeitigen Grünstreifen eine Vielzahl von Versorgungsleitungen befinden.
Kostengegenüberstellung:
Variante Gesamtgrobkosten
Variante 1 ca. 3.294.000 €
Variante 1a ca. 3.499.000 €
Variante 2 ca. 3.504.000 €
Variante 3 ca. 3.492.000 €
Um eine
Kostenvergleichbarkeit der Varianten zu gewährleisten, wurde jeweils von einem
vollgebundenen Aufbau ausgegangen.
Ausgehend von der
vorstehenden Kostengegenüberstellung, ist festzustellen, dass nur die Variante
1 ca. 200.000 € günstiger ist. Alle anderen Varianten sind in etwa gleich
teuer, wobei bei Variante 3 noch keine Aussage zu den Umverlegungskosten für
die vorhandenen Leitungen getroffen werden kann. Diese Kosten könnten erheblich
sein.
Auf Grund der
vorstehenden Erläuterungen empfiehlt die Stadtverwaltung die Variante 1 bzw.
1a.
Änderung:
Der Bau- und Ordnungsausschuss hat an seiner
Sitzung am 15.07.2021 zu den Varianten des Ausbaus zu Nr. 2-Lindenallee
diskutiert und einen abweichenden Beschluss gefasst:
Der Bau- und
Ordnungsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zu Nr. 1 in der vorliegenden
Fassung und die Entwurfsplanung zu Nr. 2 mit folgenden Ergänzungen:
- Austausch aller Borde
- Kennzeichnung der Parkflächen für Lkw auf der Fahrbahn
- Gemeinsamer Fuß-/Radweg in Bitumen
- Bei allen anbindenden Erschließungsstraßen Absenkung der Borde
- Anordnung Kreisverkehr an B 246a.
Der Bau- und Ordnungsausschuss forderte eine
weitere Informationspflicht zu der fortschreitenden Planung in dieser
Angelegenheit ein.
Anlagen: Anlage 1-
1.BA Lageplan Variante 4
Anlage 2- 2.BA Lageplan Variante 1
Anlage 3- 2.BA Lageplan Variante 2
Anlage 4- 2.BA Lageplan Variante 3
Anlage 5- 1. BA Straßenquerschnitt
Anlage 6- 2. BA Straßenquerschnitt Variante
1
Anlage 7- 2. BA Straßenquerschnitt Variante
1 a
Anlage 8- 2. BA Straßenquerschnitt Variante
2
Anlage 9- 2. BA Straßenquerschnitt Variante
3
Anlagen:
Der Bau- und Ordnungsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zu Nr. 1 in der vorliegenden Fassung und die Entwurfsplanung zu Nr. 2 mit folgenden Ergänzungen:
- Austausch aller Borde
- Kennzeichnung der Parkflächen für Lkw auf der Fahrbahn
- Gemeinsamer Fuß-/Radweg in Bitumen
- Bei allen anbindenden Erschließungsstraßen Absenkung der Borde
- Anordnung Kreisverkehr an B 246a
zur Erarbeitung der weiteren Planungsphasen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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9.286.000,00
EUR |
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Land: 8.821.700,00 EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr |
2021/22/23/24 EUR |
Produktsachkonto |
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FB 3 Maßnahme: 5411016001 |
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Folgejahr: |
EUR |
54110681100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |
