Betreff
1. Bestätigung der Entwurfsplanung "Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg an das überregionale Straßennetz -L 52"
2. Bestätigung der Entwurfsplanung "Ausbau/Qualitätsverbesserung der Infrastruktur Lindenallee-Variante 2" mit Änderungen
Vorlage
144/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Die Anbindung des Industrie- und Gewerbeparks Burg über eine 2. Erschließungsstraße an das überregionale Verkehrsnetz, soll gemäß der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020, entsprechend Variante 4 erfolgen. Dafür wurde die vorliegende technische Planung durch das Ingenieurbüro pmi erarbeitet. Die Lage entspricht der Machbarkeitsstudie. Die Fahrbahn hat eine Gesamtlänge von 1.381,6 m. Der Gesamtquerschnitt weist, wie in der Machbarkeitsstudie, eine Gesamtbreite von 20 m auf und ist in Stationierungsrichtung wie folgt unterteilt (von links nach rechts): 0,50 m Anpassungsstreifen zum vorhandenen Acker, 1,50 m Mulde, 1,50 m Bankett, 8,00 m breite Fahrbahn, 1,50 m Bankett, 1,50 m Mulde, 0,50 m Bankett des Geh-/ Radweges, 2,50 m Geh-/ Radweg, 0,50 m Bankett des Geh-/ Radweges, 2,00 m Pflanzstreifen. Es wurden alle vorhandenen Feldwege sowie die Notzufahrt der Bundeswehr an die neue Fahrbahn angebunden. Wie die Anbindung an die L 52 erfolgen kann (Kreisverkehr, Knotenpunkt mit Ampelregelung bzw. ohne Ampelregelung), muss durch einen Verkehrsplaner untersucht werden. Dazu ist eine Verkehrszählung erforderlich, welche noch vor den Sommerferien erfolgen soll. Des Weiteren müssen mit dem LSBB Abstimmungen zur Anbindung an die L 52 geführt werden, da in diesem Bereich laut Bundesverkehrswegeplan 2030 zukünftig die Ortsumgehung Burg anbinden soll.

Der Ausbau der Erschließungsstraße muss grundhaft in Asphaltbauweise erfolgen. Der geplante Aufbau kann dem beiliegenden Straßenquerschnitt entnommen werden, wobei dieser nach Vorlage des Baugrundgutachtens, welches derzeit erstellt wird, noch bestätigt oder geändert werden muss. Die Gesamtkosten werden, nach derzeitigem Stand und für das Jahr 2022 prognostiziert, mit ca. 5.992.000 € Brutto beziffert.

2. Durch das Ingenieurbüro pmi wurden im Rahmen der Vorplanung 3 Varianten für den Ausbau der Lindenallee erarbeitet. Die Lage der Lindenallee entspricht in Ihrer Lage bei allen 3 Varianten, der vorhandenen Fahrbahn. Die Fahrbahn der Lindenallee hat eine Gesamtlänge von ca. 1.120 m. Die anbindenden Fahrbahnen der Nebenstraßen sollen neue Bordausrundungen mit verbesserten Radien erhalten, um den LKW Verkehr besser zu führen. Wie die Anbindung an die B 246a erfolgen kann (Kreisverkehr, Knotenpunkt mit Ampelregelung bzw. ohne Ampelregelung), muss durch einen Verkehrsplaner untersucht werden. Dazu ist eine Verkehrszählung erforderlich, welche noch vor den Sommerferien erfolgen soll. Des Weiteren müssen mit dem LSBB Abstimmungen zur Anbindung an die B 246a geführt werden, da die Knotenpunktgestaltung einen Eingriff in Ihre Straße darstellt. Mögliche Deckenaufbauten können den Straßenquerschnitten entnommen werden, wobei durch uns der vollgebundene Aufbau auf Grund der kürzeren Bauzeit sowie der Sicherheit beim Baugrund (keine kontaminierten Böden) favorisiert wird.

Der Gesamtquerschnitt der Variante 1 beträgt im Mittel 9,46 m und sieht den Ausbau der Fahrbahn zwischen den vorhandenen, zu erhaltenden Borden mit einem vollgebundenen Aufbau vor. Hierbei sollen die vorhandenen Borde nur im Bereich der Anbindungen und bei großen Beschädigungen ausgetauscht werden. Des Weiteren soll die Markierung der Fahrbahn, wie bisher erfolgen. Somit können die LKWs wie bisher ohne Einschränkungen parken. Bei dieser Variante wird die Fahrbahn der Lindenallee „nur“ den aktuellen Bedingungen des Straßenverkehrs angepasst. Dies ist die kostengünstigste Variante.

Im Zuge der Ausschusssitzung am 23.06.2021 wurde eingewandt, dass man die Straßenborde auf der gesamten Strecke erneuern solle, weil dann eine komplett neue Verkehrsanlage entsteht. Auf Grund dessen wurde die Variante 1a, entspricht Variante 1, nur dass sämtliche Fahrbahnborde ausgetauscht werden und die Fahrbahnbreite auf ein durchgehendes Maß von 9,50 m ausgebildet wird, kostenseitig betrachtet. Dies führt zu einer Kostenerhöhung gegenüber der Variante 1.

Die Variante 2 weist eine Gesamtbreite von 9,50 m auf und sieht den Ausbau der Fahrbahn, einschließlich der Erneuerung der Borde, mit einem vollgebundenen Aufbau vor. Bei dieser Variante sollen 3,00 m breite LKW Parkstreifen auf ca. 705 m markiert werden. Dies sind ca. 2,5 mal so viele Stellflächen wie bei Variante 3. Damit könnte der ruhende Verkehr zu den entsprechenden Stellplätzen geführt werden. Das „wilde“ Parken hätte ein Ende. Diese Variante ist nur unwesentlich teurer als Variante 1a.

Bei der Variante 3 wurde eine Breite der Fahrbahn von 8,00 m gewählt und in Teilbereichen, auf einer Länge von 286 m, 3,00 m breite LKW-Parkstellflächen in den nordwestlichen Nebenbereichen angeordnet. Gegenüber Variante 2 sind dies ca. 60 % weniger Stellflächen. Ein Parken auf der Lindenallee selbst soll dann nicht mehr erfolgen, da ansonsten nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung stünde. Um diese Variante zu ermöglich müssen 29 Bäume gefällt und neu gepflanzt werden.

Im Zuge der Ausschusssitzung am 23.06.2021 wurde bezüglich Variante 3 eingewandt, dass sich im derzeitigen Grünstreifen eine Vielzahl von Versorgungsleitungen befinden.

Kostengegenüberstellung:

Variante              Gesamtgrobkosten

Variante 1           ca. 3.294.000 €

Variante 1a         ca. 3.499.000 €

Variante 2           ca. 3.504.000 €

Variante 3           ca. 3.492.000 €

Um eine Kostenvergleichbarkeit der Varianten zu gewährleisten, wurde jeweils von einem vollgebundenen Aufbau ausgegangen.

Ausgehend von der vorstehenden Kostengegenüberstellung, ist festzustellen, dass nur die Variante 1 ca. 200.000 € günstiger ist. Alle anderen Varianten sind in etwa gleich teuer, wobei bei Variante 3 noch keine Aussage zu den Umverlegungskosten für die vorhandenen Leitungen getroffen werden kann. Diese Kosten könnten erheblich sein.

Auf Grund der vorstehenden Erläuterungen empfiehlt die Stadtverwaltung die Variante 1 bzw. 1a.

Änderung:

Der Bau- und Ordnungsausschuss hat an seiner Sitzung am 15.07.2021 zu den Varianten des Ausbaus zu Nr. 2-Lindenallee diskutiert und einen abweichenden Beschluss gefasst:

Der Bau- und Ordnungsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zu Nr. 1 in der vorliegenden Fassung und die Entwurfsplanung zu Nr. 2 mit folgenden Ergänzungen:

  • Austausch aller Borde
  • Kennzeichnung der Parkflächen für Lkw auf der Fahrbahn
  • Gemeinsamer Fuß-/Radweg in Bitumen
  • Bei allen anbindenden Erschließungsstraßen Absenkung der Borde
  • Anordnung Kreisverkehr an B 246a.

Der Bau- und Ordnungsausschuss forderte eine weitere Informationspflicht zu der fortschreitenden Planung in dieser Angelegenheit ein.

Anlagen: Anlage 1- 1.BA Lageplan Variante 4

                    Anlage 2- 2.BA Lageplan Variante 1

                    Anlage 3- 2.BA Lageplan Variante 2

                    Anlage 4- 2.BA Lageplan Variante 3

                    Anlage 5- 1. BA Straßenquerschnitt

                    Anlage 6- 2. BA Straßenquerschnitt Variante 1

                    Anlage 7- 2. BA Straßenquerschnitt Variante 1 a

                    Anlage 8- 2. BA Straßenquerschnitt Variante 2

                    Anlage 9- 2. BA Straßenquerschnitt Variante 3


Anlagen:


Der Bau- und Ordnungsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung zu Nr. 1 in der vorliegenden Fassung und die Entwurfsplanung zu Nr. 2 mit folgenden Ergänzungen:

  • Austausch aller Borde
  • Kennzeichnung der Parkflächen für Lkw auf der Fahrbahn
  • Gemeinsamer Fuß-/Radweg in Bitumen
  • Bei allen anbindenden Erschließungsstraßen Absenkung der Borde
  • Anordnung Kreisverkehr an B 246a

 zur Erarbeitung der weiteren Planungsphasen.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                     9.286.000,00 EUR

Land:               8.821.700,00 EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr

2021/22/23/24 EUR

Produktsachkonto

FB 3       Maßnahme: 5411016001

Folgejahr:

            EUR

54110681100                         

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich