hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am
14.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Wohngebiet südlich des
Detershagener Weges“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs.
3 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im
Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau vom 21.06.2018 ortsüblich bekanntgemacht.
Das
zukünftige Plangebiet wird über eine öffentliche Verkehrsfläche auf den
Flurstücken 153 und 154 in der Flur 26 der Gemarkung Niegripp an die
öffentliche Straße „Feldstraße“ angeschlossen.
Folgende Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
·
Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes
(§ 4 BauNVO)
·
Vereinbarkeit mit einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung
·
Erarbeitung einer städtebaulich
sinnvollen Planung.
Zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der
Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung
einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 21.08.2020 bis zum 07.09.2020 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben. Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt
Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 12.08.2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 107
„Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ in der Ortschaft Niegripp beschlossen
und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Burg mit
den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau
am 19.04.2021. Die Planunterlagen in Form des Entwurfes der Planzeichnung
einschließlich der zugehörigen Begründung und des Umweltberichtes sowie der
umweltrelevanten Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 27.04.2021 bis zum
20.11.2020 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.04.2021 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan
und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens in
die Planunterlagen eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen.
Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Der Bebauungsplan kann aktuell noch nicht
als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden, da die
entsprechende 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg sich
aktuell noch im Verfahren befindet. Hier steht in der Sitzungsschiene September
2021 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss an. Somit bedarf der Bebauungsplan
Nr. 107 „Wohngebiet südlich des
Detershagener Weges“ zu Erlangung der Rechtskraft der Genehmigung gemäß § 10
Abs. 2 BauGB durch den Landkreis Jerichower Land.
Anlagen:
Anlage mit Übersicht
über die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der betroffenen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die Stellungnahmen, die
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind mit Bewertung und
Entscheidungsvorschlag (Abwägungsanlage)
1. Über die während der Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 107 "Wohngebiet südlich des Detershagener Weges" in der Ortschaft Niegripp eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden soweit diese Stellungnahmen abgegeben haben, über die beschlossen worden ist, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zum erfolgten Beschluss in Kenntnis zu setzen.
3. Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichts sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|