1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.
Juni 2018 die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020
der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau,
und Schartau beschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt bestanden folgende Zielstellungen:
a)
die Ausweisung einer „Sondergebietsfläche
für eine Freiflächenphotovoltaikanlage“ in einem Bereich östlich der Ortslage
Burg-Blumenthal (Änderungsfläche I).
In der Sitzung des Stadtrates am 22. Mai 2019 wurde eine Erweiterung der
Zielstellungen der 12. Änderung beschlossen. Zusätzlich zur Ausweisung der
Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage wurden zusätzlich
zwei weitere Änderungsbereiche hinzugefügt:
b)
Ausweisung einer „Sondergebietsfläche
Therapie- und Sozialeinrichtungen“ im südwestlichen Bereich der Ortslage
Burg-Blumenthal (Änderungsfläche II)
und
c)
Darstellung eines Symbols „Sportplatz“ für
die Zweckbestimmung einer Grünfläche in der Ortschaft Schartau (Änderungsfläche
III).
Die 12. Änderung umfasste somit drei Änderungsflächen. In dieser
aktualisierten Planungsvariante wurde der nächste Planungsschritt abgearbeitet.
Die
frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt der
Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen
und Schartau vom 17. Dezember 2019 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der
Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung
hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 17. Januar 2020 zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde
gegeben.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
17.12.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die
Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben
vom 17.12.2019 und nochmalig mit Schreiben vom 03.05.2021 durchgeführt.
Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Planentwurf überarbeitet und die
Hinweise und Anregungen in die Planung eingearbeitet.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des
Stadtrates vom 04.03.2021 wurde das Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau fortgeführt.
Der Entwurf
wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme mit Schreiben vom
23.04.2021 übergeben. Die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 19.04.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung hat der
Entwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des
Umweltberichts und der bisher im Verfahren abgegebenen umweltrelevanten
Stellungnahmen in der Zeit vom 27.04.2021 bis zum 28.05.2021 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 23.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme zum
Planentwurf aufgefordert.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Hinweise aus den Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, geprüft, bewertet und
ggf. in klarstellender Art und Weise zur Einarbeitung in den Plan, die
Begründung bzw. den Umweltbericht vorgeschlagen worden.
Die
Entscheidungen des Stadtrates sind unter der Beachtung des Abwägungsgrundsatzes,
die gewerteten und geprüften Stellungnahmen untereinander und gegeneinander
gerecht abzuwägen getroffen worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse der Entscheidungen des
Stadtrates zu den geprüften und bewerteten Stellungnahmen bei Notwendigkeit in
die Planunterlagen eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen.
Die Verwaltung wird den Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB
vorbereiten. Im Anschluss wird die Verwaltung den Antrag auf Genehmigung gemäß
§ 6 Abs. 1 BauGB vorbereiten und beim Landkreis Jerichower Land einreichen.
Anlage:
Anlage mit Übersicht
über die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der betroffenen Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die Stellungnahmen, die
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind mit Bewertung und
Entscheidungsvorschlag (Abwägungsanlage)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichts sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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