Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Flächennutzung/12.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau für Bereiche im Ortsteil Burg-Blumenthal und Ortschaft Schartau hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
146/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau beschlossen.

Zu diesem Zeitpunkt bestanden folgende Zielstellungen:

a)       die Ausweisung einer „Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage“ in einem Bereich östlich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche I).

In der Sitzung des Stadtrates am 22. Mai 2019 wurde eine Erweiterung der Zielstellungen der 12. Änderung beschlossen. Zusätzlich zur Ausweisung der Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage wurden zusätzlich zwei weitere Änderungsbereiche hinzugefügt:

b)       Ausweisung einer „Sondergebietsfläche Therapie- und Sozialeinrichtungen“ im südwestlichen Bereich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche II)

und

c)       Darstellung eines Symbols „Sportplatz“ für die Zweckbestimmung einer Grünfläche in der Ortschaft Schartau (Änderungsfläche III).

Die 12. Änderung umfasste somit drei Änderungsflächen. In dieser aktualisierten Planungsvariante wurde der nächste Planungsschritt abgearbeitet.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 17. Dezember 2019 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 17. Januar 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom 17.12.2019 und nochmalig mit Schreiben vom 03.05.2021 durchgeführt.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Planentwurf überarbeitet und die Hinweise und Anregungen in die Planung eingearbeitet.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates vom 04.03.2021 wurde das Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau fortgeführt.

Der Entwurf wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme mit Schreiben vom 23.04.2021 übergeben. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 19.04.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung hat der Entwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts und der bisher im Verfahren abgegebenen umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 27.04.2021 bis zum 28.05.2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus den Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, geprüft, bewertet und ggf. in klarstellender Art und Weise zur Einarbeitung in den Plan, die Begründung bzw. den Umweltbericht vorgeschlagen worden.

Die Entscheidungen des Stadtrates sind unter der Beachtung des Abwägungsgrundsatzes, die gewerteten und geprüften Stellungnahmen untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen getroffen worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse der Entscheidungen des Stadtrates zu den geprüften und bewerteten Stellungnahmen bei Notwendigkeit in die Planunterlagen eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB vorbereiten. Im Anschluss wird die Verwaltung den Antrag auf Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB vorbereiten und beim Landkreis Jerichower Land einreichen.


Anlage:

 

Anlage mit Übersicht über die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind mit Bewertung und Entscheidungsvorschlag (Abwägungsanlage)

 


  1. Über die während des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau für Bereiche im Ortsteil Burg-Blumenthal und Ortschaft Schartau eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichts sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 5 BauGB vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich