hier: Beschluss über die Einleitung des Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Aufstellung wird
das Verfahren eröffnet.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die vorgesehenen inhaltlichen Überarbeitungen am Flächennutzungsplan für die drei Änderungsflächen werden erforderlich, da in allen drei Fällen Bebauungspläne neu arbeitet werden sollen (Nr. 1) bzw. bereits im Aufstellungsverfahren geführt werden (Nr. 2) bzw. wurden (Nr. 3).
Aufgrund der Tatsache, dass diese Bebauungspläne die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von baulichen Anlagen als Ziel haben, bedarf die Eröffnung und Führung des Änderungsverfahrens auf der Ebene der Flächennutzungsplanung einer gewissen zeitlichen und inhaltlichen Parallelität i.S. des Paragrafen 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren. Damit wird in den Fällen, in denen der aufzustellende Bebauungsplan definitiv als nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden kann, eine zügige Rechtskrafterlangung des Bebauungsplanes gesichert.
Die Inhalte der drei Änderungsbereiche im Einzelnen:
Änderungsbereich I:
Östlich des Ortsteils Gütter steht eine Windenergieanlage, für den Standort und die angrenzenden Grundstücke beantragt der Eigentümer und Betreiber die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Über diesen Antrag entscheidet der Stadtrat. Sofern diese Entscheidung für den Antrag positiv getroffen wird, ist ein Bebauungsplan ins Verfahren zu setzen, welcher aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Ein städtebaulicher Vertrag über die Aufstellung des Bebauungsplanes soll mit dem Antragsteller geschlossen werden. Anstelle der aktuell im Flächennutzungsplan der Stadt Burg dargestellten Fläche für die Landwirtschaft soll eine Sonderbaufläche für Freiflächenphotovoltaik dargestellt werden. Der Änderungsbereich I hat eine Größe von ca. 9,6 ha.
Änderungsbereich II:
Im Bereich der Parchau Chaussee in der Stadtlage Burg hat sich die Bebauung auf der westlichen Seite der Parchau Chaussee durch die Aufstellung des Bebauungsplanes B 112 Seniorenwohnen „Eschenhof“ und die Erteilung einer Baugenehmigung auf dem letzten freien Grundstück verdichtet. Aufgrund der Beeinträchtigung durch die in räumlicher Nähe verlaufende Bahnlinie und den vorhandenen Gewerbebetrieb GILDE wird in beiden Endbereichen eine gemischte Baufläche dargestellt, der mittlere Bereich wird als Oberfläche dargestellt.
Auf der östlichen Seite der
Parchau Chaussee hat sich eine Pferdehaltung in Verbindung mit einem Wohnhaus
etabliert. Die örtliche Situation erscheint geeignet, diese Entwicklung
verträglich mit dem Umfeld zu entwickeln, sodass die hier beabsichtigte
Ausweisung einer gemischten Baufläche die Entwicklung stützt. Der
Änderungsbereich II hat eine Größe von
ca. 3,8 ha
Änderungsbereich III:
Der Änderungsbereich beinhaltet den im Rahmen einer Standortuntersuchung ausgewählten zukünftigen Standort des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Burg sowie das direkte Umfeld. Mit dem eingeleiteten Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 111 steht die Erforderlichkeit die Entwicklung auf der Ebene der Bauleitplanung auch auf der Ebene der Flächennutzungsplanung abzubilden. Aufgrund der begrenzten Ausweisung der für den Feuerwehrgerätehausstandort erforderlichen Gemeinbedarfsfläche beinhaltet dieser Änderungsbereich auch das nördlich angrenzende Flurstück, welches als Wohnbaufläche ausgewiesen werden soll. Der bisher zwischen der Straßenverkehrsfläche des Conrad-Tack-Rings und der bisher ausgewiesenen gemischten Baufläche liegende Grünstreifen wird in die auszuweisende Gemeinbedarfsfläche einbezogen. Der Änderungsbereich III hat eine Größe von ca. 1,5 ha.
2. Weitere Verfahrensweise
Als Hinweis zur Handhabung der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage sei klargestellt, dass die Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades für die Ermittlung der Belange für die Abwägung als Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB für die Erarbeitung des Umweltberichtes nur für die aktuell neu hinzu getretenen Planinhalte Gültigkeit entwickelt, die bisher nicht innerhalb der bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen bearbeitet worden sind.
Nach Erstellung eines Vorentwurfes wird dieser im Umweltausschuss sowie im Bau- und Ordnungsausschuss vorgestellt. Danach schließt sich die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes einschließlich der Vorwürfe der Begründung und des Umweltberichts gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwei Wochen durchgeführt.
Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit seitens der Verwaltung auf 16.000,- € (Bruttohonorar) geschätzt. Hierbei ist die Erarbeitung des zugehörigen Umweltberichtes als Sonderleistung berücksichtigt worden. Das Honorar ist aufgrund von § 20 (6) HOAI (2021) frei vereinbar. Vergleichbare Angebote von leistungsfähigen Planungsbüros werden eingeholt. Es ist eine abschnittsweise Beauftragung des auszuwählenden Büros vorgesehen.
Nach der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit
entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von zwei Wochen und der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
wird die Verwaltung mit dem beauftragten Planungsbüro die eingegangenen
Stellungnahmen bewerten und Festlegungen zur Ausarbeitung des Planentwurfs
abstimmen.
Anlagen:
Anlage 1 – geplante räumliche Geltungsbereiche der
15. Änderung
Anlage 2 – Festlegung des Umfanges und
Detaillierungsgrades für die Ermittlung der Belange
für die Abwägung
1. Der
Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Aufstellung der 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg i.d.F. der Neubekanntmachung vom
30.06.2021 für die nachfolgend genannten Teilbereiche in der Gemarkung Burg:
1. Sonderbaufläche „Freiflächenphotovoltaik“
östlich des Ortsteils Gütter
2. Wohnbauflächen und gemischte
Bauflächen an der „Parchauer Chaussee“
sowie
3. Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen
am „Conrad-Tack-Ring“
nach dem BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) m.W.v.
23.07.2021.
2. Der Ausgangszustand der innerhalb der 15. Änderung zu bearbeitenden Bereichen ist im beiliegenden Auszug des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 30.06.2021 dargestellt (Anlage 1).
3. Die
mit diesem Änderungsverfahren verbundenen Änderungsabsichten bestehen in:
1. der Darstellung einer
Sonderbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 b BauGB mit der
Zweckbestimmung
„Freiflächenphotovoltaik“ zur Erzeugung von elektrischer Energie östlich des Ortsteils,
2. der
Darstellung von Wohnbau- und gemischte Bauflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im Bereich der Parchau
Chaussee,
3. der Darstellung von Wohnbauflächen
gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie Gemeinbedarfsflächen
i.S. des § 5 Abs. 2 a BauGB im Bereich des Conrad-Tack- Rings zur Sicherung neuen Standortes für das
Feuerwehrgerätehaus der Ortsfeuerwehr
der Stadt Burg.
4. In Anwendung des § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB werden der Umfang und der Detaillierungsgrad der Ermittlung der Belange für die Abwägung wie in Anlage 2 dargestellt zur Kenntnis genommen.
5. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB soll nach
ortsüblicher Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch die öffentliche
Auslegung des Vorentwurfes der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Dauer von 2 Wochen erfolgen.
6. Mit der Erarbeitung der Planung soll ein leistungsfähiges Planungsbüro beauftragt werden.
7. Nachdem der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der zugehörigen Dokumente erstellt wurde, ist dieser dem Umweltausschuss und dem Bau- und Ordnungsausschuss des Stadtrates vorzustellen und zu erörtern.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
16.000,-EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr:2021 |
2,500,-
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
FB 3 |
Folgejahr: |
13.500,-
EUR |
51111.0000.543150 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|