1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.06.2018 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 „Wohngebiet südlich des Detershagener
Weges“ in der Ortschaft Niegripp im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 21.06.2018 ortsüblich bekanntgemacht.
Das zukünftige Plangebiet
wird über eine öffentliche Verkehrsfläche auf den Flurstücken 153 und 154 in
der Flur 26 der Gemarkung Niegripp an die öffentliche Straße „Feldstraße“
angeschlossen.
Folgende
Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt:
·
Entwicklung eines allgemeinen
Wohngebietes (§ 4 BauNVO)
·
Vereinbarkeit mit einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung
·
Erarbeitung einer städtebaulich
sinnvollen Planung.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der
Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Zeit vom 21.08.2020 bis zum 07.09.2020 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
12.08.2020 ortsüblich bekanntgemacht.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner
Sitzung am 04.03.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 107 „Wohngebiet südlich des Detershagener Weges“ in der Ortschaft Niegripp beschlossen und zur Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
bestimmt. Die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
2 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau am 19.04.2021. Die
Planunterlagen in Form des Entwurfes der Planzeichnung einschließlich der zugehörigen
Begründung und des Umweltberichtes sowie der umweltrelevanten Stellungnahmen
lagen in der Zeit vom 27.04.2021 bis zum 20.11.2020 zur Einsichtnahme aus. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
23.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung
mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan
und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner Sitzung am 30.09.2021 über die seitens der Verwaltung geprüften
eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die Stellungnahmen,
die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind, beraten und
entschieden. Die Entscheidungen über die Stellungnahmen werden geteilt.
Die Ergebnisse der Entscheidungen
sind in die Unterlagen zum Satzungsbeschluss eingearbeitet worden.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Der Satzungsbeschluss schließt das
Aufstellungsverfahren formal ab. Der Bebauungsplan kann aktuell noch
nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden, da die
entsprechende 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg sich
aktuell noch im Verfahren befindet. Hier steht in der Sitzungsschiene September
2021 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss an. Somit bedarf der Bebauungsplan
Nr. 107 „Wohngebiet südlich des
Detershagener Weges“ zu Erlangung der Rechtskraft der Genehmigung gemäß § 10
Abs. 2 BauGB durch den Landkreis Jerichower Land.
3. Weitere
Verfahrensweise
Die Verwaltung wird nach
Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung die Genehmigung des
Bebauungsplanes beim Landkreis Jerichower Land beantragen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planexemplar (Stand: August 2021)
Anlage 2.1 –
Begründung (Stand: August 2021)
Anlage 2.2 –
Umweltbericht (Stand: August 2021)
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I
S. 1802) m.W.v. 23.06.2021 und § 8 Abs. 1 des
Kommunal-verfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der
Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100), beschließt
der Stadtrat der Stadt Burg den Bebauungsplan Nr. 107 "Wohngebiet südlich
des Detershagener Weges" in der Ortschaft Niegripp“
bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit
Stand vom August 2021 als Satzung.
2.
Die Begründung zum Bebauungsplan einschließlich des zugehörigen
Umweltberichtes wird gebilligt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan gemäß § 10
Abs. 2 BauGB die Genehmigung beim Landkreis Jerichower Land zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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