Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Flächennutzung/12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau für Bereiche im Ortsteil Burg-Blumenthal und Ortschaft Schartau
hier: Feststellungsbeschluss nach § 6 (5) BauGB
Vorlage
154/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau beschlossen.

Zu diesem Zeitpunkt bestanden folgende Zielstellungen:

a)       die Ausweisung einer „Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage“ in einem Bereich östlich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche I).

In der Sitzung des Stadtrates am 22. Mai 2019 wurde eine Erweiterung der Zielstellungen der 12. Änderung beschlossen. Zusätzlich zur Ausweisung der Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage wurden zusätzlich zwei weitere Änderungsbereiche hinzugefügt:

b)       Ausweisung einer „Sondergebietsfläche Therapie- und Sozialeinrichtungen“ im südwestlichen Bereich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche II)

und

c)       Darstellung eines Symbols „Sportplatz“ für die Zweckbestimmung einer Grünfläche in der Ortschaft Schartau (Änderungsfläche III).

Die 12. Änderung umfasste somit drei Änderungsflächen. In dieser aktualisierten Planungsvariante wurde der nächste Planungsschritt abgearbeitet.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 17. Dezember 2019 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 17. Januar 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom 17.12.2019 und nochmalig mit Schreiben vom 03.05.2021 durchgeführt.

Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Planentwurf überarbeitet und die Hinweise und Anregungen in die Planung eingearbeitet.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates vom 04.03.2021 wurde das Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau fortgeführt.

Der Entwurf wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme mit Schreiben vom 23.04.2021 übergeben. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 19.04.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung hat der Entwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichts und der bisher im Verfahren abgegebenen umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 27.04.2021 bis zum 28.05.2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.04.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert.

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 über die seitens der Verwaltung geprüften eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind, beraten und entschieden. Die Entscheidungen über die Stellungnahmen werden geteilt. Die Entscheidungen des Stadtrates sind unter der Beachtung des Abwägungsgrundsatzes, die gewerteten und geprüften Stellungnahmen untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen, getroffen worden.

Die Ergebnisse der Entscheidungen sind in die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss eingearbeitet worden.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Feststellungsbeschluss nach § 6 (5) BauGB schließt das Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes formal ab.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Akten zur Erteilung der Genehmigung erstellen und bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Jerichower Land, einreichen.

Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.


Anlagen:

Anlage 1              Planzeichnung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: August                      2021)

Anklage 2            Begründung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. des                                 zugehörigen Umweltberichts (Stand: August 2021)


1.    Der Stadtrat beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau für Bereiche im Ortsteil Burg-Blumenthal und in der Ortschaft Schartau (Stand: August 2021) und billigt die Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichts.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg die Genehmigung beim Landkreis Jerichow zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der erteilten Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich