hier: Feststellungsbeschluss nach § 6 (5) BauGB
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der
Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Juni 2018 die
Einleitung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau
beschlossen.
Zu
diesem Zeitpunkt bestanden folgende Zielstellungen:
a) die
Ausweisung einer „Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage“
in einem Bereich östlich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche I).
In der
Sitzung des Stadtrates am 22. Mai 2019 wurde eine Erweiterung der
Zielstellungen der 12. Änderung beschlossen. Zusätzlich zur Ausweisung der
Sondergebietsfläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage wurden zusätzlich
zwei weitere Änderungsbereiche hinzugefügt:
b) Ausweisung
einer „Sondergebietsfläche Therapie- und Sozialeinrichtungen“ im südwestlichen
Bereich der Ortslage Burg-Blumenthal (Änderungsfläche II)
und
c) Darstellung
eines Symbols „Sportplatz“ für die Zweckbestimmung einer Grünfläche in der
Ortschaft Schartau (Änderungsfläche III).
Die 12.
Änderung umfasste somit drei Änderungsflächen. In dieser aktualisierten
Planungsvariante wurde der nächste Planungsschritt abgearbeitet.
Die frühzeitige öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
17. Dezember 2019 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 1 BauGB an der Planaufstellung hat der Vorentwurf
des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht in
der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 17. Januar 2020 zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.12.2019 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
Die Abstimmung mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung wurde mit Schreiben vom 17.12.2019 und nochmalig
mit Schreiben vom 03.05.2021 durchgeführt.
Im Anschluss
an die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der
Planentwurf überarbeitet und die Hinweise und Anregungen in die Planung
eingearbeitet.
Mit dem
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates vom 04.03.2021 wurde das
Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2020 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, und Schartau fortgeführt.
Der Entwurf wurde gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange zur Abgabe einer Stellungnahme mit Schreiben vom 23.04.2021 übergeben. Die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Burg
mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und
Schartau vom 19.04.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Zum Zwecke der Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB an der Planaufstellung hat der
Entwurf des Planes sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des
Umweltberichts und der bisher im Verfahren abgegebenen umweltrelevanten
Stellungnahmen in der Zeit vom 27.04.2021 bis zum 28.05.2021 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.04.2021 zur Abgabe
einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert.
Die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung
mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan
und die Begründung einschließlich Umweltbericht eingearbeitet worden.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner Sitzung am 30.09.2021 über die seitens der Verwaltung geprüften
eingegangenen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie über die
Stellungnahmen, die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung hervorgegangen sind,
beraten und entschieden. Die Entscheidungen über die Stellungnahmen werden
geteilt. Die Entscheidungen des Stadtrates sind unter der Beachtung des
Abwägungsgrundsatzes, die gewerteten und geprüften Stellungnahmen untereinander
und gegeneinander gerecht abzuwägen, getroffen worden.
Die Ergebnisse der Entscheidungen
sind in die Unterlagen zum Feststellungsbeschluss eingearbeitet worden.
2.
Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Der Feststellungsbeschluss nach § 6
(5) BauGB schließt das Aufstellungsverfahren der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes formal ab.
3. Weitere Verfahrensweise
Die Verwaltung wird die Akten zur Erteilung der Genehmigung erstellen
und bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Jerichower Land, einreichen.
Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, die 12.
Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dem Tag der Bekanntmachung wirksam.
Anlagen:
Anlage 1 Planzeichnung der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Stand: August 2021)
Anklage 2 Begründung der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes einschl. des zugehörigen
Umweltberichts (Stand: August 2021)
1.
Der Stadtrat beschließt die 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg,
Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau für Bereiche im Ortsteil Burg-Blumenthal
und in der Ortschaft Schartau (Stand: August 2021) und billigt die Begründung
einschließlich des zugehörigen Umweltberichts.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 1
BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burg die
Genehmigung beim Landkreis Jerichow zu beantragen. Die Erteilung der
Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Burg wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der erteilten Genehmigung
gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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