Der Ortswehrleiter wird nach
§ 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) auf Vorschlag der Ortsfeuerwehr durch den Träger
der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen. Er muss ein fachlich geeignetes, aktives Mitglied der Feuerwehr sein.
Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Detershagen haben den Kameraden
Denny Rosadzinski per Briefabstimmung
am 16. Juli 2021 einstimmig als Ortswehrleiter vorgeschlagen. Der Kamerad
Denny Rosadzinski trägt den Dienstgrad
Brandmeister und hat die notwendigen laufbahngemäßen Lehrgänge, von der
Gruppenführerausbildung bis zum Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich
abgeschlossen und die erforderliche einjährige Dienstzeit absolviert. Damit sind die fachlichen Voraussetzungen
zur Übertragung der Funktion des Ortswehrleiters gegeben.
Rechtsgrundlagen
Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz LSA
Kommunalverfassungsgesetz
LSA
Beamtengesetz LSA
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Ernennung des Kameraden Denny Rosadzinski zum Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Detershagen unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von sechs Jahren.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |