hier: Abwägungsbeschluss
1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 für das „Wohngebiet an der Ludwig-Jahn-Straße“ in der Gemarkung Burg nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:
·
Entwicklung
eines Wohngebietes
·
Baulandbereitstellung
durch die Stadt Burg
·
effektivere
Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen
·
die
Inanspruchnahme von innerhalb der Ortslage liegenden Flächen
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. März 2021 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung hat der Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 10. Mai 2021 bis zum 11. Juni 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 28. April 2021, 25. Jahrgang, Nr. 18 ortsüblich bekanntgemacht.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 28. Mai 2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Die im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung
mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung sind
keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem
Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan
und die Begründung eingearbeitet worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Anlage 1 -
Abwägungsanlage
1. Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 für das „Wohngebiet an der Ludwig-Jahn-Straße“ in der Stadt Burg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
2. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3. Der Satzungsentwurf und die dazugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 2. Änderung der Satzung vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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