Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/Bebauungsplan Nr. 114 „Wohngebiet an der Ludwig-Jahn-Straße“
hier: Abwägungsbeschluss
Vorlage
166/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Juni 2020 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 für das „Wohngebiet an der Ludwig-Jahn-Straße“ in der Gemarkung Burg nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

·         Entwicklung eines Wohngebietes

·         Baulandbereitstellung durch die Stadt Burg

·         effektivere Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen

·         die Inanspruchnahme von innerhalb der Ortslage liegenden Flächen

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. März 2021 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung hat der Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 10. Mai 2021 bis zum 11. Juni 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 28. April 2021, 25. Jahrgang, Nr. 18 ortsüblich bekanntgemacht.

Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 28. Mai 2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


Anlagen:

Anlage 1 - Abwägungsanlage

 


1.         Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 für das „Wohngebiet an der Ludwig-Jahn-Straße“ in der Stadt Burg gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.         Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.         Der Satzungsentwurf und die dazugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 2. Änderung der Satzung vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich