Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
167/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2019 die 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortschaft Detershagen beschlossen.

Die zu ändernde Satzung soll in ihrem räumlichen Geltungsbereich die Möglichkeit eröffnen, nicht nur Wohnhäuser zu errichten, sondern auch weitergehende gebietsverträgliche Nutzungen ermöglichen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB an der Satzungsänderung hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 3. Februar 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 17. Dezember 2019, 23. Jahrgang, Nr.54 ortsüblich bekanntgemacht.

Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 09. Januar 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Aufgrund eines Fehlers in der Bekanntmachung musste die Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt werden. Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 14. Juni 2021 bis 15. Juli 2021 durchgeführt. Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 2. Juni 2021, 25. Jahrgang, Nr. 24 ortsüblich bekanntgemacht.

Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


Anlagen:

Anlage 1 - Abwägungsanlage

 


1.         Über die während des Beteiligungsverfahrens zum 2. Änderungsverfahren der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 2 BauGB wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.         Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.         Der Satzungsentwurf und die dazugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der 2. Änderung der Satzung vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich