Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg//Änderungsverfahren/2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
168/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2019 die 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortschaft Detershagen beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB an der Satzungsänderung hat die Satzung sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 2. Januar 2020 bis zum 3. Februar 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 17. Dezember 2019, 23. Jahrgang, Nr.54 ortsüblich bekanntgemacht.

Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 09. Januar 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Aufgrund eines Fehlers in der Bekanntmachung musste die Beteiligung der Öffentlichkeit wiederholt werden. Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 14. Juni 2021 bis 15. Juli 2021 durchgeführt. Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 2. Juni 2021, 25. Jahrgang, Nr. 24 ortsüblich bekanntgemacht.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 167/2021 zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Der Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren der 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen ab. Eine Genehmigung der Satzung vom Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.

3. Weitere Verfahrensweise

Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt die Satzung in Kraft. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 die in Kraft getretene Satzung, sowie ihre Begründung, auf der stadteigenen Internetseite veröffentlicht und kann von Jedermann eingesehen werden.


Anlagen:

Anlage 1 – Planexemplar (Stand: Juli 2021)

Anlage 2 – Begründung (Stand: Juli 2021)


1.      Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) m.W.v. 23.07.2021 und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg die 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauuten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom Juli 2021 als Satzung.

2.         Die Begründung wird gebilligt.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die 2. Änderung der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich