hier: Satzungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2019 die 2. Änderung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortschaft Detershagen beschlossen.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB an der Satzungsänderung hat die
Satzung sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 2. Januar 2020
bis zum 3. Februar 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich
ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche
Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 17. Dezember 2019,
23. Jahrgang, Nr.54 ortsüblich bekanntgemacht.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 09. Januar 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Aufgrund eines Fehlers in der Bekanntmachung musste die Beteiligung der
Öffentlichkeit wiederholt werden. Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 14. Juni 2021 bis 15. Juli 2021
durchgeführt. Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der
Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen
und Schartau vom 2. Juni 2021, 25. Jahrgang, Nr. 24 ortsüblich
bekanntgemacht.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und
dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 167/2021 zur Entscheidung vorgelegt. Das
Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Der Satzungsbeschluss schließt das
Aufstellungsverfahren der 2. Änderung der
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauten
Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen ab. Eine
Genehmigung der Satzung vom Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.
3. Weitere
Verfahrensweise
Die Verwaltung wird
die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im
Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt die Satzung in Kraft. Des
Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 die in Kraft getretene Satzung, sowie ihre
Begründung, auf der stadteigenen Internetseite veröffentlicht und kann von
Jedermann eingesehen werden.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planexemplar (Stand: Juli 2021)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: Juli 2021)
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) m.W.v. 23.07.2021 und § 8
Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetzes
vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg die 2. Änderung der Satzung
über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauuten Ortsteils gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen bestehend aus der
Planzeichnung (Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom Juli 2021
als Satzung.
2.
Die Begründung wird gebilligt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die 2. Änderung
der Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo die 2. Änderung der Satzung
über die Klarstellung und Ergänzung des im Zuammenhang bebauten Ortsteils gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Ortschaft Detershagen mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit
der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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