Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Bebauungsplan Nr. 92 „An der Paddenmühle“
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
169/2021
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahren

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 08. November 2017 den Beschluss

über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „An der Paddenmühle“ in der Gemarkung

Burg nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach § 13

BauGB gefasst.

Folgende Ziele werden mit der Planung verfolgt:

·         effektivere Nutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen

·         die Inanspruchnahme von innerhalb der Ortslage liegenden Flächen für eine

kombinierte Nutzung aus Wohnbebauung und gewerblicher Nutzung für einen

Gartenbaufachbetrieb

·         soweit möglich die Einbeziehung des vorhandenen Bewuchses.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. September 2018 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossen.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung hat der Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 24September 2018 bis zum 26. Oktober 2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom 14. September 2018, 22. Jahrgang, Nr. 32 ortsüblich bekanntgemacht.

Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 25. September 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die eingegangenen Stellungnahmen veranlassten den Antragsteller

1.    zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes (zeichnerischer Teil) in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche und

2.     die geforderte Nachweisführung zur Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen.

Hinsichtlich des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führt eine Entwurfsänderung nach der öffentlichen Auslegung dazu, dass eine erneute Auslegung und eine wiederholte Aufforderung zur Stellungnahme erforderlich sind.

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2019 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Der überarbeitete Entwurf und die dazugehörige Begründung lagen dazu in der Zeit vom 7. Oktober 2019 bis zum 8. November 2019 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 38 am 26. September 2019 ortsüblich bekanntgemacht.

Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 19. September 2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.


Anlagen:

Anlage 1 - Abwägungsanlage

 


1.         Über die während des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 für den Bereich „An der Paddenmühle“ in der Stadt Burg gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.         Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.         Der Planentwurf und die dazugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

            EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

            EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich