hier: Satzungsbeschluss
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat
in seiner öffentlichen Sitzung am 08. November 2017 den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „An der Paddenmühle“ in der Gemarkung
Burg nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren nach
§ 13 BauGB gefasst.
Zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. des § 4 Abs. 2 BauGB an der Bauleitplanung hat der
Bebauungsplanentwurf sowie die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 24. September 2018 bis zum 26. Oktober 2018 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen, die Möglichkeit der Erörterung wurde gegeben.
Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften
Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau vom
14. September 2018, 22. Jahrgang, Nr. 32 ortsüblich bekanntgemacht.
Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 25. September 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen veranlassten den Antragsteller
1.
zu
einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes (zeichnerischer Teil) in Bezug auf
die überbaubare Grundstücksfläche und
2.
die
geforderte Nachweisführung zur Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen
Bestimmungen.
Hinsichtlich des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB führt eine Entwurfsänderung nach der öffentlichen Auslegung dazu, dass eine erneute Auslegung und eine wiederholte Aufforderung zur Stellungnahme erforderlich sind.
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2019 den erneuten Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Der überarbeitete Entwurf und die dazugehörige Begründung lagen dazu in der Zeit vom 7. Oktober 2019 bis zum 8. November 2019 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ 22. Jahrgang Nr. 38 am 26. September 2019 ortsüblich bekanntgemacht.
Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3
BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 19. September 2019 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und
dem Stadtrat mit Beschluss-Nr. 169 /2021 zur Entscheidung vorgelegt. Das
Ergebnis der Abwägung wird mitgeteilt.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Der Satzungsbeschluss schließt das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 92 „An der Paddenmühle“ ab. Eine Genehmigung des Bebauungsplanes vom
Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.
3. Weitere
Verfahrensweise
Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
vorbereiten und ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit
tritt der Bebauungsplan in Kraft. Des Weiteren wird gemäß § 10a Abs. 2 der in
Kraft getretene Bebauungsplan, sowie seine Begründung, auf der stadteigenen
Internetseite veröffentlicht und kann von Jedermann eingesehen werden.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planexemplar (Stand: Juli 2021)
Anlage 2 –
Begründung (Stand: Juli 2021)
1. Aufgrund des § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) m.W.v. 23.07.2021 und § 8 Abs.
1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der
Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetzes
vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg den
Bebauungsplan Nr. 92 „An der Paddenmühle“ bestehend aus der Planzeichnung
(Planteil A) und dem Text (Planteil B) mit Stand vom Juli 2021 als Satzung.
2. Die
Begründung wird gebilligt.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit
Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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