Betreff
Neufassung der Hundesteuersatzung
Vorlage
176/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Stadt Burg befindet sich weiterhin in der Haushaltskonsolidierung und ist jährlich beauflagt, sämtliche Erträge des Haushalts auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Beschlussfassung vom 02.12.2020 (Beschluss 158/2020) wurde durch den Stadtrat ein Maßnahmenkatalog  zur Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept 2021 als Grundlage geschaffen.

Die Neufassung der Hundesteuersatzung, hier die Erhöhung der Steuer um ca. 10%, ist Inhalt des Maßnahmenkataloges (Nr.14)

Der Steuersatz für Gefährliche Hunde wird beibehalten.

Des Weiteren war eine gesetzliche Konkretisierungen bezüglich der Verfahrensweise nach einem Wesenstest für gefährlich eingestufte Hunde erforderlich. Hier wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass der Steuersatz nach einem erfolgreich bestandenem Wesenstest auf die Steuersätze gemäß § 2 Absatz 1 angepasst wird.

Zusätzlich wurde der Hinweis zum Lastschrifteinzugsverfahren aufgenommen, um den Steuerschuldner dafür zu sensibilisieren.

Die Zahlungsweise der Steuer wurde von einer vierteljährlichen auf eine halbjährliche Zahlung im Kalenderjahr geändert.


Anlagen:

1 – Synopse Hundesteuersatzung

2 – Hundesteuersatzung – Neufassung


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                 EUR

Land:                           EUR

                                  EUR

                                               

Sonstige:                     EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

ca. 23.616,00 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

ca. 23.616,00 EUR

61110000.403200                   

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich