Die
Stadt Burg befindet sich weiterhin in der Haushaltskonsolidierung und ist
jährlich beauflagt, sämtliche Erträge des Haushalts auf den Prüfstand zu
stellen. Mit der Beschlussfassung vom 02.12.2020 (Beschluss 158/2020) wurde
durch den Stadtrat ein Maßnahmenkatalog
zur Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept 2021 als Grundlage
geschaffen.
Die
Neufassung der Hundesteuersatzung, hier die Erhöhung der Steuer um ca. 10%, ist
Inhalt des Maßnahmenkataloges (Nr.14)

Der
Steuersatz für Gefährliche Hunde wird beibehalten.
Des
Weiteren war eine gesetzliche Konkretisierungen bezüglich der Verfahrensweise
nach einem Wesenstest für gefährlich eingestufte Hunde erforderlich. Hier wurde
die Möglichkeit eingeräumt, dass der Steuersatz nach einem erfolgreich
bestandenem Wesenstest auf die Steuersätze gemäß § 2 Absatz 1 angepasst wird.
Zusätzlich
wurde der Hinweis zum Lastschrifteinzugsverfahren aufgenommen, um den
Steuerschuldner dafür zu sensibilisieren.
Die
Zahlungsweise der Steuer wurde von einer vierteljährlichen auf eine
halbjährliche Zahlung im Kalenderjahr geändert.
Anlagen:
1 – Synopse Hundesteuersatzung
2 – Hundesteuersatzung – Neufassung
Der
Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Neufassung der Hundesteuersatzung der
Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
ca. 23.616,00 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
ca. 23.616,00 EUR |
61110000.403200 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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