Betreff
Klimaschutzkonzept der Stadt Burg
Vorlage
002/2016
Art
Beschlussvorlage

Kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik ist im vergangen Jahrzehnt durch die Preisentwicklungen für Energie, durch allgemeingültige politische Vorgaben und Ziele sowie durch Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen zu einem wichtigen Themenbereich der Kommunen geworden.

Kommunen sind zentrale Akteure der Energiewende und obwohl es sich noch nicht in Stellen- bzw. Produktbeschreibungen kommunaler Leistungen durchgesetzt hat, sind sie in der Pflicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden und zwar zur:

·         Vermeidung der Kostensteigerungen bei den kommunalen Liegenschaften und Anlagen,

·         Förderung regionaler, dezentraler und erneuerbarer Energieerzeugung,

·         Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten,

·         Information und Unterstützung von Bauherren, Investoren und Eigentümern von Gebäuden bei der sicheren und kostengünstigen Energieversorgung,

·         Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels und

·         Gestaltung politischer Prozesse der Partizipation.

Kommunen nehmen diese Aufgaben als Nachfrager und über die Stadtwerke direkt als Anbieter von Energie wahr. Sie tun dieses im Rahmen der internen Organisation der Verwaltung, bei der Ausgestaltung der Aufgaben der Daseinsvorsorge, der Wahrnehmung ordnungsrechtlicher Aufgaben z.B. des Bau- und Umweltrechts und insbesondere durch die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Koordination und Steuerung, der Kooperation mit den kommunalen Akteuren und der Kommunikation von Zielen und Informationen.

Ausgangssituation Stadt Burg

Die Stadt Burg hat bereits viele Erfolge im Themenbereich Klimaschutz insbesondere bei der Nutzung erneuerbarer Energien und der energieeffizienten Wärmeversorgung vorzuweisen.

Dennoch gibt es ein erhebliches Potenzial zur weiteren Nutzung erneuerbarer Energieerzeugung, z.B. bei der Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen, vor allem im Bereich der Wärmeerzeugung aus Sonne, Geothermie und Biomasse.  Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenziale bestehen nicht nur bei den kommunalen Gebäuden, sondern auch in der Wirtschaft, bei den privaten Haushalten und im Sektor Mobilität.

Das letzte, inzwischen weitgehend umgesetzte Energiekonzept der Stadt wurde 1994 erstellt.

Ein Klimaschutzkonzept soll auf der Grundlage aktueller Daten die strategische Zielsetzung der Stadt und umsetzungsorientierte Maßnahmen entwickeln.

Förderung von Klimaschutzkonzepten

Seit 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt und Bauen (BMUB) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie.

Gefördert werden u.a. „Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen“, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Personalkosten für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten sowie investive Maßnahmen.

Unter anderem durch die Förderung von Personalkosten für Klimaschutzmanager bestehen gute Bedingungen für die Umsetzung der Konzepte. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen eines Klimaschutzkonzepts entsprechend der Förderrichtlinie des BMUB.

Mit der letzten Fortschreibung der Kommunalrichtlinie werden die Ausgaben für integrierte Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanager bzw. -managerinnen für finanzschwache Kommunen bis zu 91 % Prozent gefördert.

Klimaschutzkonzept

Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts sollen die die konkreten Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasen, zur Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien ermittelt werden. Dazu gehören die kommunalen Liegenschaften aber auch die Sektoren private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleitung aber auch der Themenbereich Mobilität, insbesondere auch die Elektromobilität. 

Ein Klimaschutzkonzept soll auf der Grundlage aktueller Daten die strategische Zielsetzung der Stadt bestimmen und umsetzungsorientierte Maßnahmen entwickeln. Es schafft die Voraussetzungen für eine gezielte kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik.

Das Klimaschutzkonzept wird durch externe Gutachter unter Einbeziehung der relevanten Akteure der Stadt erstellt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe Klimaschutz aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung, der Stadtwerke, des Stadtrats, der Wohnungsbauunternehmen aber auch der Wirtschaft und weiterer Akteure gebildet. Entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinie bzw. der entsprechenden Merkblätter soll ein Integriertes Klimaschutzkonzept mit den Bestandteilen

·         Ist-Analyse, Energieverbrauch und -erzeugung, CO2 Emissionen

·         Potenzialabschätzung, Szenarien

·         Leitbild und Ziele

·         Maßnahmenkatalog mit Prioritäten, Kosten, Zuständigkeiten, CO2 Minderungspotenzialen

·         Beteiligungsverfahren

·         Verstetigungskonzept

·         Controlling-Konzept zur Fortschreibung

·         Kommunikationskonzept und Öffentlichkeitsarbeit während der Umsetzung

entsprechend des Leitfadens kommunaler Klimaschutz erstellt werden.

Im integrierten Klimaschutzkonzept sind Maßnahmen für alle Bereiche kommunaler Energie- und Klimaschutzpolitik zu entwickeln, deren Umsetzung durch den später einzustellenden Klimaschutzmanager bzw. -managerin zu koordinieren wären.

Dennoch soll das zu erstellende integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Burg zwei Bereiche besonders vertiefen, erstens den Bereich der kommunaleren Liegenschaften und zweitens den Sektor Mobilität insbesondere auch im Hinblick auf die Landesgartenschau 2018.

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. der Energieeinsparung wurden im Bereich der kommunalen Gebäude bisher vereinzelt im Rahmen der baulichen Sanierung realisiert. Ein Energie-Management zur gezielten Erschließung von Einsparpotenzialen existiert jedoch noch nicht. Mit der Umsetzung eines kommunalen Energiemanagements sind erfahrungsgemäß Energieeinsparungen von mindestens 10 % bis zu 20 % ohne größere investive Maßnahmen erreichbar. Gleichzeitig wird ein Controlling aufgebaut, welches zur Identifizierung von weiteren Energieeinsparpotenzialen genutzt werden kann.

Zum Sektor Mobilität und den daraus resultierenden verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen, den aktuellen Entwicklungen im Bereich des nachhaltigen Verkehrs im Umweltverbund und der Elektromobilität (auch Fahrrad, Transport von Personen, Waren) liegen in der Stadt wenige Grundlagen vor bzw. gibt es kein auf andere Planungen abgestimmtes langfristiges Konzept.

In dem Konzept sind kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung  der Strategien Vermeidung, Verlagerung, Effizienz und der raumplanerischen Maßnahmen („Stadt der kurzen Wege“), dem Ausbau bzw. Umgestaltung von Anlagen des Fuß- und Radverkehrs, der Förderung des ÖPNV und der ÖPNV-Nutzung, der klimafreundlichen Parkraumbewirtschaftung, der Fuhrparkoptimierung, der Maßnahmen zur Aufklärung und Mobilitätsbildung sowie der Öffentlichkeitsarbeit bei der Umsetzung der Maßnahmen und der Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsmitteln zu berücksichtigen. Gerade auch zur nachhaltigen Bewältigung der Besucherströme zur Landesgartenschau liegt hier ein besonderer Fokus, da die altstädtischen Strukturen nur wenig zusätzlichen motorisierten Individualverkehr aufnehmen können. Vor Ort überzeugende und den Einzelnen motivierende Lösungen müssen gefunden und entwickelt werden.

Zeit- und Ausgabenplan

Die Antragstellung erfolgt unverzüglich nach dem dafür notwendigen Stadtratsbeschluss zur Aufstellung eines Klimaschutzkonzepts.

Mit der Bewilligung ist frühestes zum Beginn des 2. Halbjahres 2016 zu rechnen. Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts erfolgt nach Ausschreibung und Vergabe in der Regel innerhalb eines Jahres, so dass das Klimaschutzkonzept dem Stadtrat voraussichtlich im II. Halbjahr 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Die Kosten für das Klimaschutzkonzept wurden anhand bewilligter Förderungen von Klimaschutzkonzepten vergleichbarer Kommunen abgeschätzt. Sie betragen schätzungsweise 75.000 €, wobei bis zu 91 % durch das BMUB gefördert werden, so dass der Eigenanteil der Stadt 6.750 € beträgt[1].

Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sollte nach dessen Fertigstellung eine Klimaschutzmanagerin bzw. -manager eingestellt werden, sofern eine entsprechende Förderzusage erfolgt. Auch hier ist eine Förderung von bis zu 91 % der Personalkosten möglich.

Der Eigenanteil von 6.750 € fällt zur Hälfte im Jahr 2016 und 2017 an, wobei die nachschüssige Bereitstellung der Fördermittel durch den Projektträger zu beachten ist.

Für die Antragstellung und vor allem für die spätere Ausschreibung der Leistung werden die Anforderungen noch spezifiziert.




Anlagen:


Der Stadtrat bekennt sich zum Klimaschutz und zu den Zielen der Energiewende der Bundesregierung auch auf kommunaler Ebene.

Die Stadt Burg wird deshalb ein integriertes Klimaschutzkonzept aufstellen, um den Ist-Stand, die technischen und wirtschaftlichen Potenziale bei der Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien zu ermitteln und die Grundlagen für die Entwicklung eines umsetzungsorientierten Maßnahmenkatalogs zu schaffen.

Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, die Haushaltsmittel für 2016 und 2017 einzuplanen und eine Arbeitsgruppe Klimaschutz zu berufen.

Dem Bau- und Umweltausschuss ist regelmäßig zu berichten.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

75.000                                  EUR

Land:                 68.250,00EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-2016

3.375,00EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

3.375,00EUR

51111-9999-529100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich