Kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik ist im vergangen Jahrzehnt durch die Preisentwicklungen für Energie, durch allgemeingültige politische Vorgaben und Ziele sowie durch Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen zu einem wichtigen Themenbereich der Kommunen geworden.
Kommunen sind zentrale Akteure der Energiewende und obwohl es sich noch nicht in Stellen- bzw. Produktbeschreibungen kommunaler Leistungen durchgesetzt hat, sind sie in der Pflicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden und zwar zur:
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Vermeidung
der Kostensteigerungen bei den
kommunalen Liegenschaften und Anlagen,
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Förderung
regionaler, dezentraler und erneuerbarer
Energieerzeugung,
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Schaffung
regionaler Wertschöpfungsketten,
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Information und Unterstützung von Bauherren,
Investoren und Eigentümern von Gebäuden bei der sicheren und kostengünstigen
Energieversorgung,
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Berücksichtigung
der Folgen des Klimawandels und
·
Gestaltung
politischer Prozesse der Partizipation.
Kommunen nehmen diese Aufgaben als Nachfrager und über die Stadtwerke direkt als Anbieter von Energie wahr. Sie tun dieses im Rahmen der internen Organisation der Verwaltung,
bei der Ausgestaltung der Aufgaben der
Daseinsvorsorge, der Wahrnehmung ordnungsrechtlicher
Aufgaben z.B. des Bau- und Umweltrechts und insbesondere durch die
politischen Gestaltungsmöglichkeiten der Koordination
und Steuerung, der Kooperation mit den kommunalen Akteuren und der Kommunikation von Zielen und
Informationen.
Ausgangssituation Stadt Burg
Die Stadt Burg hat bereits viele Erfolge im Themenbereich Klimaschutz insbesondere bei der Nutzung erneuerbarer Energien und der energieeffizienten Wärmeversorgung vorzuweisen.
Dennoch gibt es ein erhebliches Potenzial zur weiteren Nutzung erneuerbarer Energieerzeugung, z.B. bei der Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen, vor allem im Bereich der Wärmeerzeugung aus Sonne, Geothermie und Biomasse. Energieeffizienz- und Energieeinsparpotenziale bestehen nicht nur bei den kommunalen Gebäuden, sondern auch in der Wirtschaft, bei den privaten Haushalten und im Sektor Mobilität.
Das letzte, inzwischen weitgehend umgesetzte Energiekonzept der Stadt wurde 1994 erstellt.
Ein Klimaschutzkonzept soll auf der Grundlage aktueller Daten die strategische Zielsetzung der Stadt und umsetzungsorientierte Maßnahmen entwickeln.
Förderung von Klimaschutzkonzepten
Seit 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt und Bauen (BMUB) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie.
Gefördert werden u.a. „Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen“, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Personalkosten für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten sowie investive Maßnahmen.
Unter anderem durch die Förderung von Personalkosten für Klimaschutzmanager bestehen gute Bedingungen für die Umsetzung der Konzepte. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen eines Klimaschutzkonzepts entsprechend der Förderrichtlinie des BMUB.
Mit der letzten Fortschreibung der Kommunalrichtlinie werden die Ausgaben für integrierte Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanager bzw. -managerinnen für finanzschwache Kommunen bis zu 91 % Prozent gefördert.
Klimaschutzkonzept
Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts sollen die die konkreten Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasen, zur Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien ermittelt werden. Dazu gehören die kommunalen Liegenschaften aber auch die Sektoren private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleitung aber auch der Themenbereich Mobilität, insbesondere auch die Elektromobilität.
Ein Klimaschutzkonzept soll auf der Grundlage aktueller Daten die strategische Zielsetzung der Stadt bestimmen und umsetzungsorientierte Maßnahmen entwickeln. Es schafft die Voraussetzungen für eine gezielte kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik.
Das Klimaschutzkonzept wird durch externe Gutachter unter Einbeziehung der relevanten Akteure der Stadt erstellt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe Klimaschutz aus Mitarbeitern der Stadtverwaltung, der Stadtwerke, des Stadtrats, der Wohnungsbauunternehmen aber auch der Wirtschaft und weiterer Akteure gebildet. Entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinie bzw. der entsprechenden Merkblätter soll ein Integriertes Klimaschutzkonzept mit den Bestandteilen
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Ist-Analyse,
Energieverbrauch und -erzeugung, CO2 Emissionen
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Potenzialabschätzung,
Szenarien
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Leitbild
und Ziele
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Maßnahmenkatalog
mit Prioritäten, Kosten, Zuständigkeiten, CO2 Minderungspotenzialen
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Beteiligungsverfahren
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Verstetigungskonzept
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Controlling-Konzept
zur Fortschreibung
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Kommunikationskonzept
und Öffentlichkeitsarbeit während der Umsetzung
entsprechend des Leitfadens kommunaler Klimaschutz erstellt werden.
Im integrierten Klimaschutzkonzept sind Maßnahmen für alle
Bereiche kommunaler Energie- und Klimaschutzpolitik zu entwickeln, deren
Umsetzung durch den später einzustellenden Klimaschutzmanager bzw. -managerin
zu koordinieren wären.
Dennoch soll das zu erstellende
integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Burg zwei Bereiche besonders
vertiefen, erstens den Bereich der kommunaleren Liegenschaften und zweitens den
Sektor Mobilität insbesondere auch im Hinblick auf die Landesgartenschau 2018.
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. der Energieeinsparung wurden im Bereich der kommunalen Gebäude bisher vereinzelt im Rahmen der baulichen Sanierung realisiert. Ein Energie-Management zur gezielten Erschließung von Einsparpotenzialen existiert jedoch noch nicht. Mit der Umsetzung eines kommunalen Energiemanagements sind erfahrungsgemäß Energieeinsparungen von mindestens 10 % bis zu 20 % ohne größere investive Maßnahmen erreichbar. Gleichzeitig wird ein Controlling aufgebaut, welches zur Identifizierung von weiteren Energieeinsparpotenzialen genutzt werden kann.
Zum Sektor Mobilität
und den daraus resultierenden verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen, den
aktuellen Entwicklungen im Bereich des nachhaltigen Verkehrs im Umweltverbund und
der Elektromobilität (auch Fahrrad, Transport von Personen, Waren) liegen in
der Stadt wenige Grundlagen vor bzw. gibt es kein auf andere Planungen
abgestimmtes langfristiges Konzept.
In dem Konzept sind kurz-, mittel- und langfristigen
Klimaschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung
der Strategien Vermeidung, Verlagerung, Effizienz und der
raumplanerischen Maßnahmen („Stadt der kurzen Wege“), dem Ausbau bzw.
Umgestaltung von Anlagen des Fuß- und Radverkehrs, der Förderung des ÖPNV und
der ÖPNV-Nutzung, der klimafreundlichen Parkraumbewirtschaftung, der
Fuhrparkoptimierung, der Maßnahmen zur Aufklärung und Mobilitätsbildung sowie
der Öffentlichkeitsarbeit bei der Umsetzung der Maßnahmen und der
Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsmitteln zu berücksichtigen. Gerade auch
zur nachhaltigen Bewältigung der Besucherströme zur Landesgartenschau liegt
hier ein besonderer Fokus, da die altstädtischen Strukturen nur wenig
zusätzlichen motorisierten Individualverkehr aufnehmen können. Vor Ort
überzeugende und den Einzelnen motivierende Lösungen müssen gefunden und
entwickelt werden.
Zeit- und Ausgabenplan
Die Antragstellung erfolgt unverzüglich nach dem dafür notwendigen Stadtratsbeschluss zur Aufstellung eines Klimaschutzkonzepts.
Mit der Bewilligung ist frühestes zum Beginn des 2. Halbjahres 2016 zu rechnen. Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts erfolgt nach Ausschreibung und Vergabe in der Regel innerhalb eines Jahres, so dass das Klimaschutzkonzept dem Stadtrat voraussichtlich im II. Halbjahr 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Kosten für das Klimaschutzkonzept wurden anhand bewilligter Förderungen von Klimaschutzkonzepten vergleichbarer Kommunen abgeschätzt. Sie betragen schätzungsweise 75.000 €, wobei bis zu 91 % durch das BMUB gefördert werden, so dass der Eigenanteil der Stadt 6.750 € beträgt[1].
Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sollte nach dessen Fertigstellung eine Klimaschutzmanagerin bzw. -manager eingestellt werden, sofern eine entsprechende Förderzusage erfolgt. Auch hier ist eine Förderung von bis zu 91 % der Personalkosten möglich.
Der Eigenanteil von 6.750 € fällt zur Hälfte im Jahr 2016 und 2017 an, wobei die nachschüssige Bereitstellung der Fördermittel durch den Projektträger zu beachten ist.
Für die Antragstellung und vor allem für die spätere Ausschreibung der Leistung werden die Anforderungen noch spezifiziert.
Anlagen:
Der Stadtrat bekennt sich zum Klimaschutz und zu den Zielen der Energiewende der Bundesregierung auch auf kommunaler Ebene.
Die Stadt Burg wird deshalb ein integriertes Klimaschutzkonzept aufstellen, um den Ist-Stand, die technischen und wirtschaftlichen Potenziale bei der Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien zu ermitteln und die Grundlagen für die Entwicklung eines umsetzungsorientierten Maßnahmenkatalogs zu schaffen.
Der Bürgermeister wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zu stellen, die Haushaltsmittel für 2016 und 2017 einzuplanen und eine Arbeitsgruppe Klimaschutz zu berufen.
Dem Bau- und Umweltausschuss ist regelmäßig zu berichten.
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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75.000 EUR |
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Land: 68.250,00EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-2016 |
3.375,00EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
3.375,00EUR |
51111-9999-529100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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