Gesetzliche Grundlagen
Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des
Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt aufgestellt worden. Das
Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) wurde durch Bekanntmachung des
Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft
gesetzt
(Artikel 23 Abs.1 Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und
Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten
Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO) wurde berücksichtigt. Der
Haushaltsplan 2016 wurde entsprechend des §57 – Übergangsvorschriften –
aufgestellt.
Der Gesamtergebnisplan ist das wichtigste Kriterium des doppischen
Haushaltes. Hier werden sämtliche Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres
erfasst. Die Leistungsfähigkeit einer Kommune wird an der Ausgeglichenheit des
Ergebnisplans gemessen.
Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2016 weist ein Defizit in Höhe von
5.227.100 Euro aus. Ursachen liegen hierbei insbesondere in der sinkenden
Zahlung zur Schlüsselzuweisung in Höhe von 1.669.300 Euro. Der Betrag der zu
zahlenden Kreisumlage erhöht sich zum Vorjahr um 274.100 Euro.
Auch die Planung der Ein- und Auszahlungen kann nicht unberücksichtigt
bleiben. Im Finanzplan werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
in Höhe von 31.112.500 Euro und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 36.548.500 Euro ausgewiesen.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 12.018.400
Euro und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit liegen bei 19.894.400 Euro.
Liquiditätskredit
Wie auch in den vorhergehenden Jahren wird es zur Absicherung der
laufenden Zahlungsverpflichtungen notwendig sein, Liquiditätskredite
aufzunehmen. Der nach KomHVO genehmigungsfreie Anteil beträgt 1/5 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Demnach sind das 6.222.500
Euro. Die Stadt Burg schätzt jedoch ein, dass der Liquiditätsbedarf in der
Spitze bei ca. 13.000.000 Euro liegt. Der dem genehmigungsfreien Anteil
übersteigende Betrag in Höhe von 6.777.500 Euro Ist durch die Kommunalaufsicht
zu genehmigen.
Kreditermächtigung
Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2016 durchzuführenden Investitionen
ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von 7.876.000 Euro notwendig. Auch in den
folgenden Jahren wird es erforderlich sein, für die umfassenden Investitionen,
im Rahmen der LAGA 2018, Kredite aufzunehmen.
Anlagen:
Haushaltsplan
2016
Haushaltssicherungskonzept
Beteiligungsbericht
Der Stadtrat beschließt den Haushalt der Stadt Burg, das Konsolidierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2016 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Anzeige |
|
nicht erforderlich |