Gesetzliche Grundlagen

Der vorliegende Haushaltsplan ist nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt aufgestellt worden. Das Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) wurde durch Bekanntmachung des Kommunalrechtsreformgesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft gesetzt

(Artikel 23 Abs.1 Kommunalrechtsreformgesetz). Die Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden, Landkreise und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Kommunalhaushaltsverordnung - KomHVO) wurde berücksichtigt. Der Haushaltsplan 2016 wurde entsprechend des §57 – Übergangsvorschriften – aufgestellt.

Der Gesamtergebnisplan ist das wichtigste Kriterium des doppischen Haushaltes. Hier werden sämtliche Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres erfasst. Die Leistungsfähigkeit einer Kommune wird an der Ausgeglichenheit des Ergebnisplans gemessen.

Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2016 weist ein Defizit in Höhe von 5.227.100 Euro aus. Ursachen liegen hierbei insbesondere in der sinkenden Zahlung zur Schlüsselzuweisung in Höhe von 1.669.300 Euro. Der Betrag der zu zahlenden Kreisumlage erhöht sich zum Vorjahr um 274.100 Euro.

Auch die Planung der Ein- und Auszahlungen kann nicht unberücksichtigt bleiben. Im Finanzplan werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 31.112.500 Euro und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 36.548.500 Euro ausgewiesen.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 12.018.400 Euro und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit liegen bei 19.894.400 Euro.

Liquiditätskredit

Wie auch in den vorhergehenden Jahren wird es zur Absicherung der laufenden Zahlungsverpflichtungen notwendig sein, Liquiditätskredite aufzunehmen. Der nach KomHVO genehmigungsfreie Anteil beträgt 1/5 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Demnach sind das 6.222.500 Euro. Die Stadt Burg schätzt jedoch ein, dass der Liquiditätsbedarf in der Spitze bei ca. 13.000.000 Euro liegt. Der dem genehmigungsfreien Anteil übersteigende Betrag in Höhe von 6.777.500 Euro Ist durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen.

Kreditermächtigung

Zur Finanzierung der im Haushaltsjahr 2016 durchzuführenden Investitionen ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von 7.876.000 Euro notwendig. Auch in den folgenden Jahren wird es erforderlich sein, für die umfassenden Investitionen, im Rahmen der LAGA 2018, Kredite aufzunehmen.


Anlagen:

Haushaltsplan 2016

Haushaltssicherungskonzept

Beteiligungsbericht


Der Stadtrat beschließt den Haushalt der Stadt Burg, das Konsolidierungsprogramm für das Haushaltsjahr 2016 und nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                        Grundsatzbeschluss

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich