Betreff
Sanierung historisches Rathaus
Vorlage
013/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Das historische Rathaus der Stadt Burg steht in einem wertvollen, unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeensemble der historischen Altstadt. Bis vor einigen Jahren war es das Zentrum kommunaler Entscheidungen durch den Stadtrat. Es gibt einen erheblichen Sanierungsstau.

Im Jahre 2013 kam es zu einer Begehung des Objektes durch das Bauordnungsamt mit dem Ergebnis, dass das gesamte Objekt gleichzeitig nur noch durch eine begrenzte Personenzahl in den oberen Geschossen genutzt werden darf. Die derzeitige Rettungswegesituation lässt keine vollumfängliche Nutzung zu. Darüber hinaus ist das Rathaus nicht barrierefrei. Daraus ergaben sich erhebliche Nutzungseinschränkungen. Ausschüsse, Stadtratssitzungen, Empfänge u. ä. können nicht mehr im Rathaus stattfinden.

Um zu prüfen, wie die öffentliche Nutzung des Gebäudes wiederhergestellt werden kann, wurden Untersuchungen von einem Architektur- und Brandschutzbüro durchgeführt. Es wurden mehrere Varianten zum Umbau untersucht und dem Bau- und Umweltausschuss im Herbst 2014 vorgestellt. Im Ergebnis sollte die Umsetzung der Variante 3.3 weiter verfolgt werden. Diese Variante beinhaltet den Einbau eines Aufzuges, die Neugestaltung der Eingangssituation als Nutzungsmöglichkeit des Objektes für bewegungseingeschränkte Bürger sowie den Umbau des Treppenhauses zu einem Sicherheitstreppenhaus mittels Einsatz geeigneter Entrauchungstechnik, über dass die Personenrettung ständig gewährleistet wird.

In der Variante 3.3. wurden die Kosten zur Realisierung der genannten Maßnahmen inklusive der Kosten zur Beseitigung des Sanierungsstaus ermittelt. Mit Planung, Baugenehmigungskosten und Bauausführung belaufen sich die Kosten auf ca. 1 Mio. EUR.

Es besteht die Möglichkeit, die Umsetzung der Baumaßnahme auf mehrere Jahre in Bauabschnitte zu splitten. In 2016 werden die Bauantragsunterlagen angefertigt und die Baugenehmigung eingeholt. Ab 2017 erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen, je nach finanziellen Möglichkeiten der Stadt Burg, in einzelnen Teilbauabschnitten.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Kofinanzierung mit Stadtumbaumitteln geplant. Für einen ersten Bauabschnitt werden 340.000,00 EUR beim Landesverwaltungsamt durch Umbewilligung beantragt.

Zudem wird auch ein Anteil an nicht förderfähigen Kosten aus dem Haushalt der Stadt zu finanzieren sein.


Anlagen:

 

Vorplanung Variante 3.3

Kurzbeschreibung des Bauvorhabens mit Nennung der Vor- und Nachteile


1.       Der Stadtrat beschließt die Variante 3.3 der Entwurfsplanung zur brandschutztechnischen und behindertengerechten Sanierung des historischen Rathauses im Breiten Weg 27 in Burg.

2.       Der Stadtrat beschließt eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten.

3.       Mit den notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Gebäudesubstanz wird begonnen.

4.       Die Eingangssituation für bewegungseingeschränkte Bürger bzw. die Barrierefreiheit ist in der Variante 3.3 noch einmal zu untersuchen.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

1.Rate

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                EUR

Land:                          EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige: Eigenanteil

Stadt                           EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2016

HH-Jahr: 2017

    EUR

    EUR

Produktsachkonto

FB 3

Folgejahr:

    EUR

51120.0000.785100                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich