Das historische Rathaus der Stadt Burg steht in einem wertvollen, unter
Denkmalschutz stehenden Gebäudeensemble der historischen Altstadt. Bis vor
einigen Jahren war es das Zentrum kommunaler Entscheidungen durch den Stadtrat.
Es gibt einen erheblichen Sanierungsstau.
Im Jahre 2013 kam es zu einer Begehung des Objektes durch das
Bauordnungsamt mit dem Ergebnis, dass das gesamte Objekt gleichzeitig nur noch
durch eine begrenzte Personenzahl in den oberen Geschossen genutzt werden darf.
Die derzeitige Rettungswegesituation lässt keine vollumfängliche Nutzung zu.
Darüber hinaus ist das Rathaus nicht barrierefrei. Daraus ergaben sich
erhebliche Nutzungseinschränkungen. Ausschüsse, Stadtratssitzungen, Empfänge u.
ä. können nicht mehr im Rathaus stattfinden.
Um zu prüfen, wie die öffentliche Nutzung des Gebäudes wiederhergestellt
werden kann, wurden Untersuchungen von einem Architektur- und Brandschutzbüro
durchgeführt. Es wurden mehrere Varianten zum Umbau untersucht und dem Bau- und
Umweltausschuss im Herbst 2014 vorgestellt. Im Ergebnis sollte die Umsetzung
der Variante 3.3 weiter verfolgt werden. Diese Variante beinhaltet den Einbau
eines Aufzuges, die Neugestaltung der Eingangssituation als Nutzungsmöglichkeit
des Objektes für bewegungseingeschränkte Bürger sowie den Umbau des
Treppenhauses zu einem Sicherheitstreppenhaus mittels Einsatz geeigneter
Entrauchungstechnik, über dass die Personenrettung ständig gewährleistet wird.
In der Variante 3.3. wurden die Kosten zur Realisierung der genannten
Maßnahmen inklusive der Kosten zur Beseitigung des Sanierungsstaus ermittelt.
Mit Planung, Baugenehmigungskosten und Bauausführung belaufen sich die Kosten
auf ca. 1 Mio. EUR.
Es besteht die Möglichkeit, die Umsetzung der Baumaßnahme auf mehrere
Jahre in Bauabschnitte zu splitten. In 2016 werden die Bauantragsunterlagen
angefertigt und die Baugenehmigung eingeholt. Ab 2017 erfolgt die Umsetzung der
Maßnahmen, je nach finanziellen Möglichkeiten der Stadt Burg, in einzelnen
Teilbauabschnitten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Kofinanzierung mit Stadtumbaumitteln
geplant. Für einen ersten Bauabschnitt werden 340.000,00 EUR beim
Landesverwaltungsamt durch Umbewilligung beantragt.
Zudem wird auch ein Anteil an nicht förderfähigen Kosten aus dem Haushalt
der Stadt zu finanzieren sein.
Anlagen:
Vorplanung Variante
3.3
Kurzbeschreibung des Bauvorhabens mit Nennung der Vor- und Nachteile
1. Der Stadtrat beschließt die Variante 3.3 der Entwurfsplanung zur brandschutztechnischen und behindertengerechten Sanierung des historischen Rathauses im Breiten Weg 27 in Burg.
2. Der Stadtrat beschließt eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der finanziellen Möglichkeiten.
3. Mit den notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung der Gebäudesubstanz wird begonnen.
4. Die Eingangssituation für bewegungseingeschränkte Bürger bzw. die Barrierefreiheit ist in der Variante 3.3 noch einmal zu untersuchen.
Finanzielle
Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: 1.Rate |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: Eigenanteil |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr:
2016 HH-Jahr:
2017 |
EUR EUR |
Produktsachkonto |
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FB
3 |
Folgejahr: |
EUR |
51120.0000.785100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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