Betreff
Widmung der Verkehrsfläche "Waldschule" (Teilfläche)
Vorlage
018/2016
Art
Beschlussvorlage

Die Widmung erfolgt von Amtswegen, um den öffentlichen Charakter der vorhandenen Erschließungsanlage bis zum Anschluss an einen Privatweg herzustellen.

Im Rahmen von Baugenehmigungen wurde festgestellt, dass die vorhandene Widmung nicht ausreichend für die Erschließung von Grundstücken ist. Durch die Verlängerung der vorhandenen Widmung bis an das Flurstück 72 bzw. 3 in der Flur 3 wird die Eintragung von Baulasten vermieden und für zukünftige Bauvorhaben die öffentliche verkehrliche Erschließung über die vorhandene Verkehrsfläche gesichert.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche „Waldschule“ (Teilfläche) als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen.


 


Anlagen:

Anlage 1 – Widmungsverfügung

Anlage 2 – Übersichtskarten


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche „Waldschule“ (Teilfläche) als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich