Begründung zum 1. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. September 2015 der 3. Änderung der Teileinziehung zugestimmt.
Die Absicht der 3. Änderung der Teileinziehung wurde im Amtsblatt Nr. 38 vom 16. Oktober 2015 bekannt gemacht und entsprechend § 8 Abs. 4 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt für drei Monate öffentlich ausgelegt. Entsprechend des Auslegungsprotokolls wurde die Allgemeinverfügung am 16. Oktober 2015 ausgehängt und am 18. Januar 2016 abgenommen.
Einwendungen sind weder mündlich, zur Niederschrift noch schriftlich eingegangen.
Somit sind keine Wertungen vorzunehmen und die zur Beschlussfassung vorgeschlagene Allgemeinverfügung nicht zu ändern.
Die Beteiligung des Landkreis Jerichower Land als Straßenaufsichtsbehörde ist auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 19. Januar 2016 erfolgt. Die Straßenaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 27. Januar 2016 der 3. Änderung der Teileinziehung zugestimmt.
Anlagen:
Anlage 1 –
Allgemeinverfügung
Anlage 2 –
Übersichtskarte/Lageplan
Anlage 3 – Beschluss
vom 24.09.2015 (BV 119/2015)
- Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 3. Änderung der Teileinziehung (Allgemeinverfügung) der Schartauer Straße, Magdeburger Straße, Böttcherstraße, Franzosenstraße, Gartenstraße und Mauerstraße in der Stadt Burg.
- Die 3. Änderung der Teileinziehung (Allgemeinverfügung) ist öffentlich bekannt zu machen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt die 3. Änderung der Teileinziehung (Allgemeinverfügung) in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Unterhaltung |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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