Die Stadt Burg hat zwei prioritäre Stadtumbaugebiete. Dabei handelt es
sich zum einen um das Gebiet Nord-West und zum anderen um das Gebiet
Innenstadt/West/Süd.
In seiner Ausdehnung wurde das Gebiet Innenstadt/West/Süd großzügig
gefasst, um auf Entwicklungen innerhalb dieses zentralen Stadtbereiches schnell
und einfach reagieren zu können. Innerhalb des Gebietes befinden sich auch die
Kernflächen der Landesgartenschau 2018. Die Ursache für die Änderung des
Geltungsbereiches setzt die Sanierung des Goetheparks als eine dieser
Kernflächen. Hier wurden im Rahmen der Bestandsaufnahmen umfangreiche Altlasten
festgestellt, die für eine erfolgreiche Entwicklung des Areals entfernt werden
müssen.
Auf dem Gelände der ehemaligen Städtischen Gasanstalt, heute auf den
Flurstücken der Gemarkung Burg, Flur 23, FlSt. Nr. 4/2; 4/3 und 4/7, bestand
Altlastenverdacht, der sich durch vorliegende Untersuchungen aus 2015 bestätigt
hat. Die ifu gmbh hat neben historischen Erkundungen auch Rammkernsondierungen
auf ausgewählten Teilflächen durchgeführt. Für eine Reihe von Teilflächen wurde
eine Überschreitung der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser
nachgewiesen. Für weitere Teilflächen wurde aufgrund oberflächennaher
Kontaminationen mit Quecksilber und Benzo(a)pyren eine ebenfalls relevante
Überschreitung der Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze
festgestellt. Unter Berücksichtigung der späteren Nutzung als Gartenfläche im
Rahmen der Landesgartenschau besteht somit Handlungsbedarf. Für zwei
Teilflächen liegt eine Überschreitung der Prüfwerde für den Wirkungspfad
Boden-Mensch vor. Die „Teergruben“ konnten eindeutig als Schadstoffquellen
identifiziert werden. Darauf aufbauend wurden weitergehende Untersuchungen zu
einer möglichen Beeinträchtigung in das Grundwasser in Auftrag gegeben.
Inzwischen wird der Sanierungsaufwand für diese Altlastenbeseitigung auf
ca. 1,1 Mio Euro geschätzt. Diese hohen und nicht vorhergesehenen Kosten machen
die Erschließung zusätzlicher Fördermittel notwendig.
Beabsichtigt ist die Beantragung von Sanierungsmitteln für die
Beseitigung der Altlasten beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Hier
wird eine Förderquote von bis zu 90% erreicht. Voraussetzung ist es jedoch,
dass die Flächen nicht durch andere Förderprogramme unterstützt werden.
Grundsätzlich ist eine Förderung der Maßnahme auch aus der
Städtebauförderung möglich. Bei der Vielzahl und dem Umfang der Maßnahmen der
Stadt Burg, und noch viel mehr im Blick auf die laufenden Fördermaßnahmen im
Land Sachsen-Anhalt, ist es jedoch nicht möglich, allen bestehenden Bedarf zu
decken. Insofern will die Stadt Burg hier eine andere Quelle der Finanzierung
nutzen.
Zu bedenken bei der Entscheidung ist jedoch auch, dass eine sinnvolle
Abgrenzung der Fördergebiete stadträumlich und funktionell gegeben sein muss.
Ein „Ausstanzen“ aus der Fördergebietskulisse Stadtumbau ist nicht möglich.
Insofern wird zukünftig der Bereich Bahnhofsvorplatz und Bahnhof nicht mehr im
Geltungsbereich liegen. Zukünftig bildet der Gehweg der Bahnhofstraße im
ausgesparten Bereich die Grenze des Fördergebietes (siehe Karte). Für die
unzweifelhaft erforderliche Sanierung des Bahnhofsgebäudes müssen damit
Förderprogramme außerhalb der Städtebauförderung erschlossen werden.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches für das förmlich festgelegte prioritäre Stadtumbaugebiet Innenstadt/West/Süd wie in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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x nicht erforderlich |