Betreff
Stadtumbau Ost - Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Vorlage
026/2016
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Burg hat zwei prioritäre Stadtumbaugebiete. Dabei handelt es sich zum einen um das Gebiet Nord-West und zum anderen um das Gebiet Innenstadt/West/Süd.

In seiner Ausdehnung wurde das Gebiet Innenstadt/West/Süd großzügig gefasst, um auf Entwicklungen innerhalb dieses zentralen Stadtbereiches schnell und einfach reagieren zu können. Innerhalb des Gebietes befinden sich auch die Kernflächen der Landesgartenschau 2018. Die Ursache für die Änderung des Geltungsbereiches setzt die Sanierung des Goetheparks als eine dieser Kernflächen. Hier wurden im Rahmen der Bestandsaufnahmen umfangreiche Altlasten festgestellt, die für eine erfolgreiche Entwicklung des Areals entfernt werden müssen.

Auf dem Gelände der ehemaligen Städtischen Gasanstalt, heute auf den Flurstücken der Gemarkung Burg, Flur 23, FlSt. Nr. 4/2; 4/3 und 4/7, bestand Altlastenverdacht, der sich durch vorliegende Untersuchungen aus 2015 bestätigt hat. Die ifu gmbh hat neben historischen Erkundungen auch Rammkernsondierungen auf ausgewählten Teilflächen durchgeführt. Für eine Reihe von Teilflächen wurde eine Überschreitung der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser nachgewiesen. Für weitere Teilflächen wurde aufgrund oberflächennaher Kontaminationen mit Quecksilber und Benzo(a)pyren eine ebenfalls relevante Überschreitung der Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze festgestellt. Unter Berücksichtigung der späteren Nutzung als Gartenfläche im Rahmen der Landesgartenschau besteht somit Handlungsbedarf. Für zwei Teilflächen liegt eine Überschreitung der Prüfwerde für den Wirkungspfad Boden-Mensch vor. Die „Teergruben“ konnten eindeutig als Schadstoffquellen identifiziert werden. Darauf aufbauend wurden weitergehende Untersuchungen zu einer möglichen Beeinträchtigung in das Grundwasser in Auftrag gegeben.

Inzwischen wird der Sanierungsaufwand für diese Altlastenbeseitigung auf ca. 1,1 Mio Euro geschätzt. Diese hohen und nicht vorhergesehenen Kosten machen die Erschließung zusätzlicher Fördermittel notwendig.

Beabsichtigt ist die Beantragung von Sanierungsmitteln für die Beseitigung der Altlasten beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Hier wird eine Förderquote von bis zu 90% erreicht. Voraussetzung ist es jedoch, dass die Flächen nicht durch andere Förderprogramme unterstützt werden.

Grundsätzlich ist eine Förderung der Maßnahme auch aus der Städtebauförderung möglich. Bei der Vielzahl und dem Umfang der Maßnahmen der Stadt Burg, und noch viel mehr im Blick auf die laufenden Fördermaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt, ist es jedoch nicht möglich, allen bestehenden Bedarf zu decken. Insofern will die Stadt Burg hier eine andere Quelle der Finanzierung nutzen.

Zu bedenken bei der Entscheidung ist jedoch auch, dass eine sinnvolle Abgrenzung der Fördergebiete stadträumlich und funktionell gegeben sein muss. Ein „Ausstanzen“ aus der Fördergebietskulisse Stadtumbau ist nicht möglich. Insofern wird zukünftig der Bereich Bahnhofsvorplatz und Bahnhof nicht mehr im Geltungsbereich liegen. Zukünftig bildet der Gehweg der Bahnhofstraße im ausgesparten Bereich die Grenze des Fördergebietes (siehe Karte). Für die unzweifelhaft erforderliche Sanierung des Bahnhofsgebäudes müssen damit Förderprogramme außerhalb der Städtebauförderung erschlossen werden.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Änderung des Geltungsbereiches für das förmlich festgelegte prioritäre Stadtumbaugebiet Innenstadt/West/Süd wie in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

x  nicht erforderlich