Es ist das Ziel der
Stadt Burg eine möglichst schnelle, flächendeckende, finanzierbare und
nachhaltige Versorgung mit Breitband in der Stadt Burg zu erreichen. Der
Landkreis Jerichower Land hat aufbauend auf einer Machbarkeitsuntersuchung für
alle Gemeinden die Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens
übernommen. Der Industrie- und Gewerbepark Burg befindet sich unter den nicht
versorgten Gebieten.
Im Anschluss an die
Marktkonsultation sowie auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für
die Anwendung der Vorschriften über die staatliche Beihilfen im Zusammenhang
mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien) und des aktuellen
GRW-Koordinierungsrahmens beabsichtigt die Stadt Burg für den Industrie- und
Gewerbepark Burg, Bauabschnitt 1 – 4, eine Versorgung mit einem
flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen (Anlage 1).
Die Errichtung und
der Betrieb des Netzes sollen auf Grundlage einer Konzession nach dem
Wirtschaftlichkeitslückenmodell erfolgen. Für die nach der Ausschreibung
ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke soll eine Kofinanzierung aus der
Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(GRW) in Höhe von 90 % in Anspruch genommen werden.
Anlagen:
Anlage 1 -
Übersichtskarte
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von GRW-Fördermitteln für den Bau des Breitbandhochleistungsnetzes im Industrie- und Gewerbeparks Burg.
2. Der Stadtrat Burg beschließt die Durchführung des Vorhabens im Industrie- und Gewerbepark Burg. Der städtische Eigenanteil ist Bestandteil der Finanzpläne für 2016.
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr:
2016 |
Produktsachkonto |
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FB
3 |
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Folgejahr: |
571120000785200 5711200006811000 |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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