Es ist das Ziel der
Stadt Burg eine möglichst schnelle, flächendeckende, finanzierbare und
nachhaltige Versorgung mit Breitband in der Stadt Burg zu erreichen. Der
Landkreis Jerichower Land hat aufbauend auf einer Machbarkeitsuntersuchung für
alle Gemeinden die Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens
übernommen. Der Industrie- und Gewerbepark Burg befindet sich unter den nicht
versorgten Gebieten.
Im Anschluss an die
Marktkonsultation sowie auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für
die Anwendung der Vorschriften über die staatliche Beihilfen im Zusammenhang
mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien) und des aktuellen
GRW-Koordinierungsrahmens beabsichtigt die Stadt Burg für den Industrie- und
Gewerbepark Burg, Bauabschnitt 1 – 4, eine Versorgung mit einem
flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Mit Beschluss-Nr.
070-2016 wurde der Bau des Breitbandhochleistungsnetzes im Industrie- und Gewerbeparks Burg beschlossen.
Die Unterlagen für
die Konzessionsausschreibung für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke
wurde gemeinsam mit dem zertifizierten Breitbandunternehmen i²KT aus Magdeburg
erarbeitet. Am 27. Januar 2016 erfolgte
auf den erforderlichen Ausschreibungsplattformen die Bekanntmachung der
Ausschreibung als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.
Eröffnungstermin war der 31. März 2016, an der Ausschreibung haben sich 4
Firmen beteiligt. Die Verhandlungsgespräche fanden am 28. April 2016 bzw. am
17. Mai 2016 statt. Die Firmen müssen bis zum 8. Juni 2016 erneut ein Angebot
abgeben. Anschließend werden diese Angebote nochmals ausgewertet. Nach Sichtung
und Wertung erhält die Stadt Burg vom beratenden Unternehmen einen
Vergabevorschlag.
Auf Grund des
erforderlichen Aufwandes ist es nicht möglich, die Auswertung bis zum
Sitzungstag der Ausschüsse bzw. des Stadtrates vorzunehmen. Die
Investitionssumme der Wirtschaftlichkeitslücke wird mit 90 Prozent gefördert. Der
städtische Eigenanteil ist Bestandteil der Finanzpläne für 2016.
Für die vorliegende
Vergabeentscheidung sind folgende Zuschlagskriterien maßgebend:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden
Kriterien:
1. Höhe der
Wirtschaftlichkeitslücke Gewichtung: 50
2. Technisches
Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur Gewichtung: 30
3. Höhe der
Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
(bezogen auf ein Business-Standardprodukt 100 Mbit/s (symmetrisch) Gewichtung:
20.
Gem. § 12 Abs. 6 Nr.
7 der Hauptsatzung der Stadt Burg entscheidet der Bürgermeister über
Rechtsgeschäfte zur Vergabe von Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung
für Leistungen (VOL) mit einem Wert je Auftrag bis 100.000 EUR, bezogen auf die
Vertragslaufzeit. Das Wertvolumen dieser Ausschreibung i. H. v. maximal 600.000
EUR überschreitet die genannten 100.000 EUR, somit bedarf es einer Entscheidung
des Stadtrates.
In dringenden
Angelegenheiten des Stadtrates, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne
Frist und formlos einberufenen Stadtratssitzung (§ 53 Abs. 4 Satz 5 KVGB LSA)
aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Stadtrates
(§12 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg). Auf Grund der anstehenden
Sommerferien kann selbst bei Einberufung einer Sitzung gem. § 53 Abs. 4 Satz 5
KVGB LSA die Beschlussfähigkeit nicht sichergestellt werden.
Insofern wird mit
dieser Beschlussvorlage beabsichtigt, den Bürgermeister zur Vornahme der
Auftragserteilung Konzessionsvergabe Breitbandausbau Industrie- und
Gewerbepark Burg zu ermächtigen.
Anlagen:
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister für die Zeiträume ab dem 24. Juni 2016 zur Auftragserteilung Konzessionsvergabe Breitbandausbau Industrie- und Gewerbepark Burg.
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr:2016 |
EUR |
Produktsachkonto |
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FB3 |
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Folgejahr: |
EUR |
571120000785200 571120000681100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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