Betreff
Ermächtigung des BM für die Zeiträume ab 24. Juni 2016 zur Auftragserteilung Konzessionsvergabe Breitbandausbau Industrie- und Gewerbepark Burg
Vorlage
071/2016
Art
Beschlussvorlage

Es ist das Ziel der Stadt Burg eine möglichst schnelle, flächendeckende, finanzierbare und nachhaltige Versorgung mit Breitband in der Stadt Burg zu erreichen. Der Landkreis Jerichower Land hat aufbauend auf einer Machbarkeitsuntersuchung für alle Gemeinden die Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens übernommen. Der Industrie- und Gewerbepark Burg befindet sich unter den nicht versorgten Gebieten.

Im Anschluss an die Marktkonsultation sowie auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über die staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien) und des aktuellen GRW-Koordinierungsrahmens beabsichtigt die Stadt Burg für den Industrie- und Gewerbepark Burg, Bauabschnitt 1 – 4, eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.

Mit Beschluss-Nr. 070-2016 wurde der Bau des Breitbandhochleistungsnetzes im  Industrie- und Gewerbeparks Burg beschlossen.

Die Unterlagen für die Konzessionsausschreibung für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeitslücke wurde gemeinsam mit dem zertifizierten Breitbandunternehmen i²KT aus Magdeburg erarbeitet.  Am 27. Januar 2016 erfolgte auf den erforderlichen Ausschreibungsplattformen die Bekanntmachung der Ausschreibung als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Eröffnungstermin war der 31. März 2016, an der Ausschreibung haben sich 4 Firmen beteiligt. Die Verhandlungsgespräche fanden am 28. April 2016 bzw. am 17. Mai 2016 statt. Die Firmen müssen bis zum 8. Juni 2016 erneut ein Angebot abgeben. Anschließend werden diese Angebote nochmals ausgewertet. Nach Sichtung und Wertung erhält die Stadt Burg vom beratenden Unternehmen einen Vergabevorschlag.

Auf Grund des erforderlichen Aufwandes ist es nicht möglich, die Auswertung bis zum Sitzungstag der Ausschüsse bzw. des Stadtrates vorzunehmen. Die Investitionssumme der Wirtschaftlichkeitslücke wird mit 90 Prozent gefördert. Der städtische Eigenanteil ist Bestandteil der Finanzpläne für 2016.

Für die vorliegende Vergabeentscheidung sind folgende Zuschlagskriterien maßgebend:


Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:

1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke Gewichtung: 50

2. Technisches Konzept der NGA-Breitbandinfrastruktur Gewichtung: 30

3. Höhe der Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte (bezogen auf ein Business-Standardprodukt 100 Mbit/s (symmetrisch) Gewichtung: 20.

Gem. § 12 Abs. 6 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Burg entscheidet der Bürgermeister über Rechtsgeschäfte zur Vergabe von Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) mit einem Wert je Auftrag bis 100.000 EUR, bezogen auf die Vertragslaufzeit. Das Wertvolumen dieser Ausschreibung i. H. v. maximal 600.000 EUR überschreitet die genannten 100.000 EUR, somit bedarf es einer Entscheidung des Stadtrates.

In dringenden Angelegenheiten des Stadtrates, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Stadtratssitzung (§ 53 Abs. 4 Satz 5 KVGB LSA) aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister anstelle des Stadtrates (§12 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg). Auf Grund der anstehenden Sommerferien kann selbst bei Einberufung einer Sitzung gem. § 53 Abs. 4 Satz 5 KVGB LSA die Beschlussfähigkeit nicht sichergestellt werden.

Insofern wird mit dieser Beschlussvorlage beabsichtigt, den Bürgermeister zur Vornahme der Auftragserteilung Konzessionsvergabe Breitbandausbau Industrie- und Gewerbepark Burg zu ermächtigen.


Anlagen:


Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister für die Zeiträume ab dem 24. Juni 2016 zur Auftragserteilung Konzessionsvergabe Breitbandausbau Industrie- und Gewerbepark Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                            EUR

Land:                                  EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:2016

                   EUR

Produktsachkonto

FB3

Folgejahr:

                   EUR

571120000785200

571120000681100                       

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich