Es ist das Ziel der
Stadt Burg eine möglichst schnelle, flächendeckende, finanzierbare und
nachhaltige Versorgung mit Breitband in der Stadt Burg zu erreichen. Der
Landkreis Jerichower Land hat aufbauend auf einer Machbarkeitsuntersuchung für
alle Gemeinden die Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens
übernommen. Die Kernstadt Burg
befindet sich unter den nicht
versorgten Gebieten (Anlage 1).
Im Anschluss an die
Marktkonsultation des Landkreises Jerichower Land vom 06.03.2015 bis 06.06.2015
sowie
- auf der Grundlage
der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über
staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau
(EU-Breitbandleitlinien), (ABI. C 25 vom 26. 1. 2013, S. 1), geändert durch
Mitteilung der Kommission (ABI. C 198 vom 27.6.2014, S. 30),
- der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation
Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA NEU) vom 27.10.2015 (MBl.
LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des
Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020,
beabsichtigt die
Stadt Burg für das Gewerbe- und Kumulationsgebiet Burg-Kernstadt eine
Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.
Die Errichtung und
der Betrieb des Netzes sollen auf Grundlage einer Konzession nach dem
Wirtschaftlichkeitslückenmodell erfolgen. Für die nach der Ausschreibung
ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke soll eine Kofinanzierung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation
Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt ((NGA-RL LSA NEU) vom 27.10.2015
sowie aus dem UMTS-Versteigerungserlösen in Anspruch genommen werden.
Weiterhin liegt der
Stadt Burg ein Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell
nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer Projektförderung in Form der
Anteilsfinanzierung in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor.
Es wird eine Kofinanzierung
von 100 % angestrebt.
Anlagen:
Anlage 1 – Übersicht
Versorgungsgebiet Stadt Burg
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Landesfördermitteln für den Bau des Breitbandhochleistungsnetzes in der Stadt Burg (Kernstadt).
2. Der Stadtrat Burg beschließt die Durchführung des Vorhabens. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind Bestandteil der Finanzpläne für 2016/2017.
|
x |
ja |
|
|
nein |
|
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-
Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
|
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
|
Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr:
2016 |
Produktsachkonto |
||
|
FB
3 |
|
Folgejahr: |
571110000785200 571110000681100 |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
