Betreff
Grundsatzbeschluss zur Beantragung von Landesfördermitteln für den Bau des Breitbandhochleistungsnetzes, Stadtgebiet Burg und Madel
Vorlage
072/2016
Art
Beschlussvorlage

Es ist das Ziel der Stadt Burg eine möglichst schnelle, flächendeckende, finanzierbare und nachhaltige Versorgung mit Breitband in der Stadt Burg zu erreichen. Der Landkreis Jerichower Land hat aufbauend auf einer Machbarkeitsuntersuchung für alle Gemeinden die Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens übernommen. Die Kernstadt Burg  befindet  sich unter den nicht versorgten Gebieten (Anlage 1).

Im Anschluss an die Marktkonsultation des Landkreises Jerichower Land vom 06.03.2015 bis 06.06.2015 sowie

- auf der Grundlage der aktuellen Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit den schnellen Breitbandausbau (EU-Breitbandleitlinien), (ABI. C 25 vom 26. 1. 2013, S. 1), geändert durch Mitteilung der Kommission (ABI. C 198 vom 27.6.2014, S. 30),

- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA NEU) vom 27.10.2015 (MBl. LSA Nr. 45/2015) in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den EFRE des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020,

beabsichtigt die Stadt Burg für das Gewerbe- und Kumulationsgebiet Burg-Kernstadt eine Versorgung mit einem flächendeckenden NGA-Netz zu erreichen.

Die Errichtung und der Betrieb des Netzes sollen auf Grundlage einer Konzession nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell erfolgen. Für die nach der Ausschreibung ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke soll eine Kofinanzierung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt ((NGA-RL LSA NEU) vom 27.10.2015 sowie aus dem UMTS-Versteigerungserlösen in Anspruch genommen werden.

Weiterhin liegt der Stadt Burg ein Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor.

Es wird eine Kofinanzierung von 100 % angestrebt.


Anlagen:

Anlage 1 – Übersicht Versorgungsgebiet Stadt Burg


1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung von Landesfördermitteln für den Bau des Breitbandhochleistungsnetzes in der Stadt Burg (Kernstadt).

2. Der Stadtrat Burg beschließt die Durchführung des Vorhabens. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind Bestandteil der Finanzpläne für 2016/2017.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                       EUR

Land:                             EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                         EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2016

       EUR

Produktsachkonto

FB 3

Folgejahr:

       EUR

571110000785200

571110000681100                       

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich