Der Bau- und
Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die Entwurfsplanung des
Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Burg als Grundlage zur Weiterführung der
Planung und Vorbereitung der Ausschreibung mehrheitlich bestätigt.
Nach dieser
Beschlussfassung wurde durch die Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land mbH
(NJL) kritisiert, dass die Busse bei der Umsetzung der Planung nicht
ausreichend Platz zum Befahren auf dem neuen ZOB hätten. Daraufhin wurde auf
dem Gelände der NJL unter Teilnahme des Bauausschussvorsitzenden Herrn Engel
und des weiteren Stadtrates und Vorsitzenden der CDU/FDP/BFW-Fraktion Herrn Ruth
ein Orttermin zur Befahrung mit Bussen durchgeführt. Bei dieser Befahrung gab
es Schwierigkeiten beim Befahren der Kurvenradien. Schlussfolgernd wurde
festgelegt, dass die Kurvenradien um mind. 3,00 m zu erweitern sind.
In der
außerplanmäßigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.05.2016 wurde
dann, nach Berichterstattung und Auswertung des Fahrtermins bei der NJL, diese
geänderte Planung (Aufweitung Kurvenradius neu: 3,10 m) nochmals durch den
Planer vorgestellt und erläutert. Darüber hinaus bestätigte der Planer, dass
bereits die bestätigte Entwurfsplanung DIN-gerecht war.
Weiterhin bat der
Bau-und Umweltausschuss um Prüfung, ob das vorliegende Verkehrs-konzept mit dem
Gefährdungspotenzial Begegnung von Radfahrern, Autofahrern, behinderten Menschen
und Bussen auf der Mischfläche durch Überarbeitung und Anpassung optimiert
werden kann.
Es erfolgte durch
den Bauausschussvorsitzenden, Herrn Engel eine Abstimmung zu dieser
Vorstellung, mit dem Ergebnis einer Ablehnung als Protokollbeschluss und mit
dem Verweis zur Weiterbehandlung im Hauptausschuss.
Folgende Gründe
sprechen für die Weiterplanung und den Bau des ZOB:
1.)
Nach § 8
Abs. 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat der Nahverkehrsplan die
Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem
Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 eine
vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Daher ergibt sich eine gesetzliche
Verpflichtung, welche spätestens bis zu dem genannten Termin umzusetzen ist.
Diese Belange werden bereits jetzt in der Planung des neuen ZOB berücksichtigt
und werden demnach so umgesetzt.
2.)
Durch
die NASA GmbH wurde am 27.04.2016 der Stadt Burg mitgeteilt, dass die Aufnahme
in das Mehrjahresprogramm nach 8.1 VV-EntflechtG/Verkehr erfolgt ist und dass
das Vorhaben durch Zuwendung in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben gefördert werden soll.
3.)
Es sind
bereits Honoraransprüche des Planers für die Leistungsphasen 1-3 entstanden,
welche nach HOAI 47 % der anrechenbaren Kosten betragen.
4.)
Anpassungs-
und Sanierungsarbeiten am bestehenden Busbahnhof sind auch bei einem
„Nichtneubau“ erforderlich. Diese Arbeiten beinhalten z. B. Herrichtung einer
neuen Fahrradabstellanlage, da diese lt. LAGA-Konzept nicht mehr im Goethepark
bestehen bleiben kann. Damit verbunden wäre die Schaffung einer neuen Zuwegung
an den Bahnsteig. Die vorhandene Toilettenanlage müsste saniert und optisch
verbessert werden. Eine neue verkehrstechnische Lösung zum Längsparken der
Taxis und der Kurzzeit-Parker m Goethepark müsste geschaffen werden. Auch
hierfür werden finanzielle HH-Mittel benötigt, welche dann nicht förderfähig
sind.
5.)
Die
Parksituation um den Bahnhof ist sehr angespannt. Die Schaffung der neuen
P-R PKW-Einstellflächen würde zusätzlich
zu einer Entlastung führen.
Bereits entstandene bzw. ausgelöste Kosten müssen bezahlt werden oder sind bereits bezahlt worden.
Anlagen:
Der Hauptausschuss bestätigt die Weiterführung der Planungen des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) auf der Grundlage des bestehenden Beschlusses Nr. 041/2016, sowie der bereits erfolgten Anpassung im Bauausschuss am 12.05.2016.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten
der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon
Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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1.000.000,00EUR |
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Land: 800.000,00EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: 2016 |
500.000,00EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: 2017 |
500.000,00EUR |
54110.1601.785210 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |
