Betreff
Bestätigung der weiterführenden Planungen des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB)
Vorlage
073/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2016 die Entwurfsplanung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Burg als Grundlage zur Weiterführung der Planung und Vorbereitung der Ausschreibung mehrheitlich bestätigt.

Nach dieser Beschlussfassung wurde durch die Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land mbH (NJL) kritisiert, dass die Busse bei der Umsetzung der Planung nicht ausreichend Platz zum Befahren auf dem neuen ZOB hätten. Daraufhin wurde auf dem Gelände der NJL unter Teilnahme des Bauausschussvorsitzenden Herrn Engel und des weiteren Stadtrates und Vorsitzenden der CDU/FDP/BFW-Fraktion Herrn Ruth ein Orttermin zur Befahrung mit Bussen durchgeführt. Bei dieser Befahrung gab es Schwierigkeiten beim Befahren der Kurvenradien. Schlussfolgernd wurde festgelegt, dass die Kurvenradien um mind. 3,00 m zu erweitern sind.

In der außerplanmäßigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.05.2016 wurde dann, nach Berichterstattung und Auswertung des Fahrtermins bei der NJL, diese geänderte Planung (Aufweitung Kurvenradius neu: 3,10 m) nochmals durch den Planer vorgestellt und erläutert. Darüber hinaus bestätigte der Planer, dass bereits die bestätigte Entwurfsplanung DIN-gerecht war.

Weiterhin bat der Bau-und Umweltausschuss um Prüfung, ob das vorliegende Verkehrs-konzept mit dem Gefährdungspotenzial Begegnung von Radfahrern, Autofahrern, behinderten Menschen und Bussen auf der Mischfläche durch Überarbeitung und Anpassung optimiert werden kann.

Es erfolgte durch den Bauausschussvorsitzenden, Herrn Engel eine Abstimmung zu dieser Vorstellung, mit dem Ergebnis einer Ablehnung als Protokollbeschluss und mit dem Verweis zur Weiterbehandlung im Hauptausschuss.

Folgende Gründe sprechen für die Weiterplanung und den Bau des ZOB:

1.)    Nach § 8 Abs. 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Daher ergibt sich eine gesetzliche Verpflichtung, welche spätestens bis zu dem genannten Termin umzusetzen ist. Diese Belange werden bereits jetzt in der Planung des neuen ZOB berücksichtigt und werden demnach so umgesetzt.

2.)    Durch die NASA GmbH wurde am 27.04.2016 der Stadt Burg mitgeteilt, dass die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach 8.1 VV-EntflechtG/Verkehr erfolgt ist und dass das Vorhaben durch Zuwendung in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden soll.

3.)    Es sind bereits Honoraransprüche des Planers für die Leistungsphasen 1-3 entstanden, welche nach HOAI 47 % der anrechenbaren Kosten betragen.

4.)    Anpassungs- und Sanierungsarbeiten am bestehenden Busbahnhof sind auch bei einem „Nichtneubau“ erforderlich. Diese Arbeiten beinhalten z. B. Herrichtung einer neuen Fahrradabstellanlage, da diese lt. LAGA-Konzept nicht mehr im Goethepark bestehen bleiben kann. Damit verbunden wäre die Schaffung einer neuen Zuwegung an den Bahnsteig. Die vorhandene Toilettenanlage müsste saniert und optisch verbessert werden. Eine neue verkehrstechnische Lösung zum Längsparken der Taxis und der Kurzzeit-Parker m Goethepark müsste geschaffen werden. Auch hierfür werden finanzielle HH-Mittel benötigt, welche dann nicht förderfähig sind.

5.)    Die Parksituation um den Bahnhof ist sehr angespannt. Die Schaffung der neuen P-R  PKW-Einstellflächen würde zusätzlich zu einer Entlastung führen.

Bereits entstandene bzw. ausgelöste Kosten müssen bezahlt werden oder sind bereits bezahlt worden.


Anlagen:


Der Hauptausschuss bestätigt die Weiterführung der Planungen des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) auf der Grundlage des bestehenden Beschlusses Nr. 041/2016, sowie der bereits erfolgten Anpassung im Bauausschuss am 12.05.2016.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                   1.000.000,00EUR

Land:              800.000,00EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2016

500.000,00EUR

Produktsachkonto

Folgejahr: 2017

500.000,00EUR

54110.1601.785210                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich