hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
1. Derzeitiger
Stand des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in
seiner Sitzung am 16. April 2015 die Einleitung des 1. Änderungs-verfahrens des
Bebauungsplanes Nr. 48 „Kanalschiene/Marientränke“ beschlossen.
Der
Bebauungsplan wird in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB
geändert. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Eine frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB hat nicht stattgefunden.
Folgendes
Ziel wird mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt:
- Herausnahme des Grundstücks
Marientränke 21 (Flur 26, Flurstück 10017),
- Herausnahme des Grundstücks
Marientränke 32 (Flur 26, Flurstück 10018, teilweise 10285 und 10286).
Auf
dem Grundstück befinden sich mehrere bauliche Anlagen. Davon sind einige leer
stehend. Um eine Nutzungsänderung von ehemals gewerblich genutzten Gebäuden
(Annahmestelle für Reparaturen von Kleinelektrogeräten) als Wohngebäude
durchführen zu können, wurde eine Bauvoranfrage eingereicht.
Diese
Nutzungsänderung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Im
Bebauungsplan ist das Grundstück als Gewerbegebiet bzw. eingeschränktes
Gewerbegebiet festgesetzt.
Daher
ist die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel der Herausnahme des
Grundstücks aus dem Geltungsbereich beantragt worden.
Das Grundstück würde in den
unbeplanten Innenbereich fallen und eine Wohnnutzung ohne Bindung an ein
Gewerbe möglich sein.
Auf dem Grundstück Marientränke 32
befindet sich bereits eine Wohnnutzung, die jedoch ohne eine dazugehörige
gewerbliche Nutzung nicht zulässig wäre, jedoch erhalten bleiben soll.
Der
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 48 wurde am 24.
September 2015 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die
dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes Nr. 48 lagen in der Zeit vom 16.
Oktober 2015 bis zum 17. November 2015 öffentlich und zu jedermanns Einsicht
aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 15.
Oktober 2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die
eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der
Anlage dargestellt.
2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung
Die im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der
Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist
keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich
war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung eingearbeitet
worden.
3. Weitere Verfahrensweise
Gemäß
Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung
wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.
Anlagen:
Abwägungsanlage
1.
Über die während des Beteiligungsverfahrens
zum Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48
„Kanalschiene/Marientränke“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt,
entschieden.
2.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.
3.
Der Planentwurf und die zugehörige
Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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