Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Änderungsverfahren/1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Kanalschiene/Marientränke"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
077/2016
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 die Einleitung des 1. Änderungs-verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 48 „Kanalschiene/Marientränke“ beschlossen.

Der Bebauungsplan wird in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB geändert. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB hat nicht stattgefunden.

Folgendes Ziel wird mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt:

  • Herausnahme des Grundstücks Marientränke 21 (Flur 26, Flurstück 10017),
  • Herausnahme des Grundstücks Marientränke 32 (Flur 26, Flurstück 10018, teilweise 10285 und 10286).

Auf dem Grundstück befinden sich mehrere bauliche Anlagen. Davon sind einige leer stehend. Um eine Nutzungsänderung von ehemals gewerblich genutzten Gebäuden (Annahmestelle für Reparaturen von Kleinelektrogeräten) als Wohngebäude durchführen zu können, wurde eine Bauvoranfrage eingereicht.

Diese Nutzungsänderung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Im Bebauungsplan ist das Grundstück als Gewerbegebiet bzw. eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.

Daher ist die Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel der Herausnahme des Grundstücks aus dem Geltungsbereich beantragt worden.

Das Grundstück würde in den unbeplanten Innenbereich fallen und eine Wohnnutzung ohne Bindung an ein Gewerbe möglich sein.

Auf dem Grundstück Marientränke 32 befindet sich bereits eine Wohnnutzung, die jedoch ohne eine dazugehörige gewerbliche Nutzung nicht zulässig wäre, jedoch erhalten bleiben soll.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 48 wurde am 24. September 2015 vom Stadtrat der Stadt Burg gefasst. Der Entwurf und die dazugehörige Begründung des Bebauungsplanes Nr. 48 lagen in der Zeit vom 16. Oktober 2015 bis zum 17. November 2015 öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben der Stadt Burg vom 15. Oktober 2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Nunmehr wurden die eingegangenen Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis in der Anlage dargestellt.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind seitens der Verwaltung mit einer Wertung versehen worden. Aus der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen. Die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind, soweit es erforderlich war, in klarstellender Art und Weise in den Plan und die Begründung eingearbeitet worden.

3. Weitere Verfahrensweise

Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind mitzuteilen. Die Verwaltung wird den Satzungsbeschluss vorbereiten.

 


Anlagen:

Abwägungsanlage


1.       Über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Kanalschiene/Marientränke“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.

2.       Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.

3.       Der Planentwurf und die zugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.1 BauGB über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 vorzubereiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                                   EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

                                                                       

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich