Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates
Vorlage
079/2016
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 1. Juni 2016 beantragte die SPD-Fraktion die o.g. Änderung der Geschäftsordnung.

Gemäß § 59 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gibt sich die Vertretung (hier: Stadtrat) mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten.

Die derzeit gültige Geschäftsordnung wurde am 10. Juli 2014 durch den Stadtrat beschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Die bisherige Fassung des § 11 Abs. 5, S. 1 der Geschäftsordnung lautet.

„Nach 23 Uhr werden keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen“


 


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt folgende Änderung des § 11 Abs. 5, Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Burg:

„Die Sitzungsdauer einer Stadtratssitzung sollte drei Stunden nicht überschreiten.“*

(*nach Beschlussfassung im Stadtrat geändert)


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

x  nicht erforderlich