Mit Schreiben vom
1. Juni 2016 beantragte die SPD-Fraktion die o.g. Änderung der
Geschäftsordnung.
Gemäß § 59 des
Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gibt sich die
Vertretung (hier: Stadtrat) mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine
Geschäftsordnung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten.
Die derzeit gültige
Geschäftsordnung wurde am 10. Juli 2014 durch den Stadtrat beschlossen.
Änderungen sind jederzeit möglich.
Die bisherige
Fassung des § 11 Abs. 5, S. 1 der Geschäftsordnung lautet.
„Nach 23 Uhr werden
keine weiteren Tagesordnungspunkte aufgerufen“
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt folgende Änderung des § 11 Abs. 5, Satz 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Burg:
„Die Sitzungsdauer einer Stadtratssitzung sollte drei Stunden nicht überschreiten.“*
(*nach Beschlussfassung im Stadtrat geändert)
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
Verfahrensweise gegenüber der
Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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x nicht erforderlich |
