In der Sitzung des Stadtrates am 20.02.2020 wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe Sportstättenentwicklung (AG Sport), mit der Zielstellung der Eruierung von Unterstützungsbedarfen der Sportstätten in Gebiet der Stadt Burg beschlossen.
Die Zusammensetzung der Mitglieder der AG Sport erfolgte im Verhältnis der Mehrheiten der Fraktionen im Stadtrat. Fraktion CDU/FDP und Fraktion SPD/LINKE/Grüne/BFW/Dr. Wolffgang je zwei Vertreter, Fraktion AFD/FWG Endert einen Vertreter, namentlich Herr Gerry Weber, Herr Uwe Hornung, Frau Kerstin Auerbach, Herr Ingolf Meyer und Herr Reinhard Wernicke. Die Leitung der AG Sport wurde von Herrn Tippelt, Sachgebietsleiter Jugend, Sport, Vereine und IT-Sicherheit des Fachbereiches 4 der Verwaltung übernommen.
Die erste Sitzung der AG Sport fand am 08.12.2020 statt. Insgesamt wurden 8 Sitzungen, letzte Sitzung am 07.10.2021 einberufen. In der 3. Sitzung am 15.04.2021 erfolgte die Aufnahme als beratendes Mitglied von Herrn Bernd Mittelstädt als Vertreter der Sportvereine. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe fanden u.a. beim SG Blau-Weiß Niegripp e.V., im Vereinsheim des PSV Burg e.V. sowie beim BBC 08 e.V. statt, um seitens der AG Sport einen Überblick zum Vereinsleben sowie zu den bestehenden Sportanlagen zu erhalten. Den Vereinen wird für Ihr Engagement im Sport sowie für die offenen Einblicke ausdrücklich gedankt.
Im Verlauf der ersten Sitzungen wurde zunächst folgendes erarbeitet/festgestellt:
- Bestandsaufnahme der Sportstätten (letzte Sanierung, derzeitiger Zustand)
- Eigentumsverhältnisse und Betreiberdaten der Sportstätten (Stadt, Landkreis, Verein)
- Erträge/Aufwendungen der städtischen Sporthallen
- überwiegende Nutzungsverhältnisse (Schulsport, Vereinssport, etc.)
- Mitgliederzahlen und Betriebskosten der Sportvereine
- städtische Erlöse aus Erbbaupachtverträgen für Sportstätten
- städtische Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse
- Investitionspläne der Sportvereine mit eigenen oder gepachteten Sportanlagen bis 2030
Dabei stellte sich insbesondere heraus, dass bei den vereinseigenen Sportstätten z.T. erhebliche Investitionsbedarfe bestehen. Gründe hierfür sind nicht auskömmliche Finanzierungen der Vereinsstruktur sowie gestiegene Unterhaltungskosten. Die Einnahmen der Vereine decken gerade noch den laufenden Betrieb, so dass keine Mittel für die Aufbringung von Eigenanteilen bei Investitionsförderungsmaßnahmen verbleiben.
Nach Prüfung der bestehenden Förderrichtlinie für die Stadt Burg wurde festgestellt, dass diese seit 2015 der vorliegenden Fassung unverändert besteht, strukturell nicht mehr bedarfsgerecht ausgerichtet ist und mit derzeit 12.400,00 Euro Haushaltsetat weder die Vereinskosten auskömmlich unterstützt noch im Vergleich mit Sportförderrichtlinien umliegender Städte gleichzustellen ist. Insofern ist, nach Stellungnahme der Sportvereine zur Förderstruktur, die Neufassung einer Richtlinie zur Förderung des Sports in der Stadt Burg erforderlich.
Bei der Erarbeitung wurden die bestehenden Förderschwerpunkte Betriebskosten- und Jugendzuschuss durch die Bestandteile für Investitionszuschüsse, Zuschüsse für den Sport von Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und Zuschüsse für sportliche Großveranstaltungen ergänzt, sowie die Regelungen für die Betriebskostenbeteiligung in die Richtlinie aufgenommen. Zudem wurde der Zuschussetat erhöht.
Die beigefügte Sportförderrichtlinie wird nach Stellungnahme der Verwaltung als einvernehmlicher Entwurf aus Arbeitsgruppe und Verwaltung in der vorliegenden Fassung als Beschlussvorschlag eigebracht und stellt strukturell sowie inhaltlich eine wesentliche Verbesserung für die Handlungsfähigkeit der Sportvereine dar. Ohne die vorgeschlagenen Änderungen ist der AG Sport sowie der Verwaltung bewusst, dass mit der derzeitigen Finanzierungslage der städtischen Sportvereine keine langfristige Sicherheit der derzeitigen Betreibermodelle durch Erbbaupachtverträge gesichert ist. Insofern der Heimfall eintreten würde, müssten die Sportanlagen durch die Stadt Burg mit zu erwartenden erheblichen Mehrkosten weiter betrieben oder soweit die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist stillgelegt werden.
Die voraussichtlichen Auswirkungen aus dem städtischen Haushalt werden jährlich wie folgt prognostiziert:
Stand
2013 – 2021 Prognose
ab 2022
7.1.Betriebskostenbeteiligung Ø ca.
6.000 EUR ca. 12.000,00 EUR
7.2. Betriebskostenzuschuss 10.400,00
EUR 55.000,00
EUR
7.3. Investitionszuschuss n.V.
EUR 10.000,00
EUR
7.4. Kinder- und Jugendzuschuss 2.000,00
EUR 5.300,00
EUR
7.5. Behindertensport n.V.
EUR 3.000,00
EUR
7.6. sportliche Großveranstaltungen n.V.
EUR 2.000,00
EUR
Summe: 12.400,00
EUR 75.300,00
EUR
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der
Betriebskostenzuschuss in der vorliegenden Fassung der Sportförderrichtlinie einen festen Prozentanteil und damit einen
variablen Haushaltsetat darstellt.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Förderung des Sports in der Stadt Burg (Sportförderrichtlinie)
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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75.300,00
EUR |
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Land: EUR |
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75.300,00
EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
75.300,00 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
75.300,00
EUR |
421100000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |