Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates 048/2020/1 wurde die Verwaltung beauftragt auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes unter Berücksichtigung der
1. Änderung in der Sitzung des Hauptausschusses am 22. April 2020 sowie der
2. Änderung in der Sitzung des Stadtrates am 29. April 2020, hier „Ausschluss der Kosten i.H.v. 11.140,00 Euro für ein Fahrzeug“,
mit der Jugendwerk Rolandmühle gGmbH eine Nutzungsvereinbarung zur Betreibung der Jugendeinrichtung vorzubereiten.
Zur Entzerrung des Vertragsverhältnisses wurde durch die Verwaltung entschieden, die Nutzung sowie die Zuwendung vertraglich zu trennen. Die Nutzungsvereinbarung regelt die Nutzungsgegenstand, Verwendungszweck, Nutzungsdauer, Nutzungsentgelt etc. zum Objekt. Die Zuwendungsvereinbarung regelt die inhaltlichen Leistungen, Zuwendungsdauer, Zuwendungshöhe, etc.
Mit Übersendung der Nutzungs- sowie der Zuwendungsvereinbarung vom 01.07.2021 teilte die Jugendwerk Rolandmühle gGmbH mit Schreiben vom 12.10.2021 mit, dass der Kosten- und Finanzierungsplan aus 2019 aufgrund sich dynamisierender Prozesse angepasst werden muss (Anlage). Im Vergleich zur Kalkulation vom 13.06.2019 ergeben sich im Bereich der Personalkosten Mehrbedarfe von 3.555,18 Euro; im Bereich des Zuschuss seitens des Landkreises Jerichower Land entstehen für die Stadt Burg Minderaufwendungen iHv. 12.157,04 EUR.
Zudem nimmt die Jugendwerk Rolandmühle gGmbH bzgl. des Ausschlusses der Kosten i.H.v. 11.140,00 Euro für ein Fahrzeug mit Schreiben vom 13.10.2021 (Anlage) Stellung und Schlussfolgert nach entsprechender Begründung, dass „bei Ausschluss eines PKWs die Projektumsetzung unsererseits nicht erfolgen kann.“
Nach Prüfung durch die Verwaltung kann die Einschätzung des Trägers nachvollzogen werden, so dass die beiliegende Zuwendungsvereinbarung bereits in geänderter Fassung zu Beschlussfassung vorgelegt wird. Ohne ein Fahrzeug wird eingeschätzt, dass die mit Schreiben vom 18.04.2019 sowie mit Ergänzung vom 13.06.2019 konzeptionell beschriebene inhaltliche Arbeit des Trägers nicht in der beschriebenen Qualität und Quantität durchführbar ist. Auf Fahrzeuge anderer Bereiche des Trägers kann aufgrund förderrechtlicher Einschränkungen nicht zurückgegriffen werden.
Mit der Änderungen der Finanzierung besteht ein Zuschussbedarf von nunmehr 72.565,61 EUR (vorher 70.027,47 EUR).
Anlagen:
Der Stadtrat bestätigt die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung sowie der Zuwendungsvereinbarung durch den Bürgermeister mit der Jugendwerk Rolandmühle gGmbH
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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72.565,61
EUR |
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Land: EUR |
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72.565,61
EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
366110000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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