Im Ortschaftsrat Niegripp am 05.05.2021 bat Herr Möbius um Unterstützung seitens der Stadtverwaltung bei der Aufhebung der Wasserski-Strecke auf der Elbe: „Am gegenüberliegenden Ufer der Elbe in Heinrichsberg befindet sich ein Wassersportbetrieb, dessen Wasserski-Strecke direkt im Bereich des Grundstückes der Fam. Bösener vorbeiführt. Das bedeutet eine erhebliche Lärmbelästigung, die bis in den Ort hinein zu spüren ist.“ (Niederschrift siehe Anlage S.6 TOP 11)
Zudem wandte sich Herr Möbius mit E-Mail vom 13.07.2021 an die Verwaltung und bat hinsichtlich der Schließung der Wasserskistrecke um Erstellung eines offiziellen Antragsschreiben der Stadt Burg.“
Nach erfolgten Abstimmungen und Vororttermin am 30.09.2021 (Anlage) positioniert sich die Verwaltung für die Erhaltung der betreffenden Wasserskistrecke in der Ortslage Niegripp und empfiehlt unter Bekanntgabe dieser Beschlusslage einen Antrag auf Überprüfung der Wasserskistrecke, nötigenfalls auf Erlass verhältnismäßiger Einschränkungen, an die Wasserstraßen-Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu richten, da:
1. die betreffende Wasserskistrecke grundsätzlich eine Ergänzung für die Bereiche Wassertourismus, Sport und Freizeit im Gebiet der Stadt Burg darstellt,
2. vorrangig Maßnahmen zu prüfen sind, welche eine Unterbindung bzw. eine wesentliche Reduzierung der Lärmbelästigung herbeiführen (z.B. durch weitere zeitliche Einschränkungen wie werktags 9-12 und 15-18 Uhr, kein Sonn- und Feiertags o.ä oder durch zusätzliche Verbote, z.B. kein Jetski als Zugfahrzeug),
3. mit der Aufhebung auch nicht lärmende Nutzer z.B Wasserski, Reifen- und Bananenfahrten mit Sportboot als Zugfahrzeug an der Ausübung ihres Sports bzw. der Freizeitgestaltung gehindert würden und nach Magdeburg bzw. nach Tangermünde ausweichen müssten und
4. die Festlegung von Wassersportanlagen grundsätzlich durch die Wasserstraßen-Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach eigenem Ermessen erfolgt
Anlagen:
Der Stadtrat positioniert sich für die Erhaltung der Wasserskistrecke Elb-KM 344,5 bis 345,8 in der Ortslage Niegripp und beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf Überprüfung der Wasserskistrecke, nötigenfalls auf Erlass verhältnismäßiger Einschränkungen, zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
|
X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|